Umrüstung Innenstadtbeleuchtung in der Bahnhofstraße und am Stadtplatz

Umrüstung der Innenstadtbeleuchtung auf LED - Austausch von Stelenleuchtköpfen gegen hocheffiziente LED-Systeme für die Stadt Penzberg. Die Leistung wird in 2 Losen vergeben. Bieter können für ein oder beide Lose ein Angebot abgeben. Los 1Innenstandbeleuchtung Bahnhofstraße Los 2 Innenstadtbeleuchtung Stadtplatz die Umrüstmaßnahme muss auf Grund der Förderbedingungen zwischen dem 01.01.2026 …

CPV: 34993000 Road lights
Deadline:
Sept. 19, 2025, 10 a.m.
Deadline type:
Submitting a bid
Place of execution:
Umrüstung Innenstadtbeleuchtung in der Bahnhofstraße und am Stadtplatz
Awarding body:
Stadt Penzberg
Award number:
EU-3-2-af-25-356

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Penzberg
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Umrüstung Innenstadtbeleuchtung in der Bahnhofstraße und am Stadtplatz
Beschreibung : Umrüstung der Innenstadtbeleuchtung auf LED - Austausch von Stelenleuchtköpfen gegen hocheffiziente LED-Systeme für die Stadt Penzberg. Die Leistung wird in 2 Losen vergeben. Bieter können für ein oder beide Lose ein Angebot abgeben. Los 1Innenstandbeleuchtung Bahnhofstraße Los 2 Innenstadtbeleuchtung Stadtplatz die Umrüstmaßnahme muss auf Grund der Förderbedingungen zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.03.2026 durchgeführt und abgeschlossen werden. Auf Grund der Witterungsbedingungen in den Wintermonaten muss das Material deshalb bis spätestens Freitag den 30.01.2026 vollständig geliefert werden.
Kennung des Verfahrens : 72efd51a-125b-400f-a1d1-8de065799b6e
Interne Kennung : EU-3-2-af-25-356
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34993000 Straßenbeleuchtung

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Penzberg
Postleitzahl : 82377
Land, Gliederung (NUTS) : Weilheim-Schongau ( DE21N )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/xxxxxx Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/xxxxxx Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/xxxxxx Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform ( www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt. Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform ( www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform ( www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben.html
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann : 2
Auftragsbedingungen :
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können : 2

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : Es gelten rein innerstaatliche Ausschlussgründe. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB, §§ 125,126 GWB vorliegen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem.§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Die Eigenerklärung zur Eignung ist ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Innenstadtbeleuchtung Bahnhofstraße
Beschreibung : Umrüstung der Innenstadtbeleuchtung auf LED - Austausch von Stelenleuchtköpfen gegen hocheffiziente LED-Systeme für die Stadt Penzberg. Los 1 Innenstandbeleuchtung Bahnhofstraße Die Umrüstmaßnahme muss auf Grund der Förderbedingungen zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.03.2026 durchgeführt und abgeschlossen werden. Auf Grund der Witterungsbedingungen in den Wintermonaten muss das Material deshalb bis spätestens Freitag den 30.01.2026 vollständig geliefert werden.
Interne Kennung : EU-3-2-af-25-356-Los 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34993000 Straßenbeleuchtung

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Penzberg
Postleitzahl : 82377
Land, Gliederung (NUTS) : Weilheim-Schongau ( DE21N )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 11/11/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/01/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung : Eigenerklärung über den erwirtschafteten spezifischen Jahresumsatz für die Jahre 2022 bis 2024.
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Eigenerklärung über eine vorhandene berufliche Risikohaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens: 3.000.000,00 Euro für Personenschäden 300.000,00 Euro für sonstige Schäden.
Kriterium : Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung : Eigenerklärung über die Eintragung in ein Berufsregister.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Beschreibung : Preis mit einer Gewichtung von 100 %

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 11/09/2025 10:00 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Adresse für die Einreichung : https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 19/09/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 53 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 19/09/2025 10:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : ZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Innenstadtbeleuchtung Stadtplatz
Beschreibung : Umrüstung der Innenstadtbeleuchtung auf LED - Austausch von Stelenleuchtköpfen gegen hocheffiziente LED-Systeme für die Stadt Penzberg. Los 2 Innenstadtbeleuchtung Stadtplatz die Umrüstmaßnahme muss auf Grund der Förderbedingungen zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.03.2026 durchgeführt und abgeschlossen werden. Auf Grund der Witterungsbedingungen in den Wintermonaten muss das Material deshalb bis spätestens Freitag den 30.01.2026 vollständig geliefert werden.
Interne Kennung : EU-3-2-af-25-356_LOS 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34993000 Straßenbeleuchtung

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Penzberg
Postleitzahl : 82377
Land, Gliederung (NUTS) : Weilheim-Schongau ( DE21N )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 11/11/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/01/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung : Eigenerklärung über den erwirtschafteten spezifischen Jahresumsatz für die Jahre 2022 bis 2024.
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Eigenerklärung über eine vorhandene berufliche Risikohaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens: 3.000.000,00 Euro für Personenschäden 300.000,00 Euro für sonstige Schäden.
Kriterium : Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung : Eigenerklärung über die Eintragung in ein Berufsregister.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Beschreibung : Preis mit einer Gewichtung von 100 %

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 11/09/2025 10:00 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Adresse für die Einreichung : https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 19/09/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 53 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 19/09/2025 10:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : ZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Zweckverband Kommunale Dienste Oberland
Registrierungsnummer : 173793
Abteilung : Verfahrensstelle Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift : Prof.-Max-Lange-Platz 9
Stadt : DE216
Postleitzahl : 83646
Land, Gliederung (NUTS) : Bad Tölz-Wolfratshausen ( DE216 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : ZV KD Oberland-Zentrale Beschaffungsstelle
Telefon : +4980414417700
Fax : +4980414417999
Internetadresse : https://zv-oberland.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffungsdienstleister

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer : 09-0318006-60
Abteilung : Vergabekammer Südbayern
Postanschrift : Maximilianstraße 39
Stadt : München
Postleitzahl : 80534
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Telefon : +49892176-2411
Fax : +49892176-2847
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : ZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle
Registrierungsnummer : t:080414417700
Abteilung : Verfahrensstelle gem. § 120 Absatz 4 GWB
Postanschrift : Prof.-Max-Lange-Platz 9
Stadt : Bad Tölz
Postleitzahl : 83646
Land, Gliederung (NUTS) : Bad Tölz-Wolfratshausen ( DE216 )
Land : Deutschland
Telefon : +4980414417700
Fax : +4980414417999
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0087

Offizielle Bezeichnung : Stadt Penzberg
Registrierungsnummer : t:088568130
Postanschrift : Karlstr. 25
Stadt : Penzberg
Postleitzahl : 82377
Land, Gliederung (NUTS) : Weilheim-Schongau ( DE21N )
Land : Deutschland
Kontaktperson : ZV KD Oberland - Zentrale Beschaffungsstelle
Telefon : +4980414417700
Fax : +4980414417999
Profil des Erwerbers : https://zv-oberland.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt

8.1 ORG-0088

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 82ee0eb0-24b1-4bcc-8c32-bbe1948be8bf - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 18/08/2025 15:17 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00542298-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 158/2025
Datum der Veröffentlichung : 20/08/2025