Beschreibung
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Folgende Erklärungen müssen in der nachfolgenden Reihenfolge geordnet mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden: Folgende Erklärungen müssen in der nachfolgenden Reihenfolge geordnet mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden 1. Firmenprofil des Bewerbers (Angabe der wichtigsten Eckdaten wie z.B. Mitarbeiteranzahl, Standorte, Unternehmensstruktur, etc.) als formlose Erklärung in Textform 2. Auszug bzw. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers (bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate) 3. Nachweis über Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft o.ä. 4. Eigenerklärung, dass die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht verletzt wird bzw. wurde, vgl. § 123 Abs. 4 GWB, 5. Eigenerklärung, dass keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgegeben wird oder diese Auskünfte unberechtigt erteilt werden, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB, 6. Eigenerklärung, dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden Person vorliegt, vgl. § 123 Abs. 3 GWB. 7. Eigenerklärung, über einen Verhaltensstandard, der im Unternehmen kommuniziert ist und relevante Geschäftsprozesse danach ausgerichtet sind. Ziel des Verhaltensstandards ist die Gewährleistung integren Geschäftsverhaltens im Sinne einer präventiven Antikorruptionsmaßnahme. 8)a) Eigenerklärung zur verbindlichen Anerkennung des Landestariftreuegesetzes (LTTG) Rheinland- Pfalz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben vom 1.12.2010 (GVBl.2010, S. 426, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26.11.2019 GVBI. S. 333). 8)b) Eigenerklärung folgenden Inhalts: ‚Hiermit erklären wir, dass wir unseren Mitarbeitern den im o.a. LTTG-Gesetz geforderten Mindestlohn zahlen und den Auftraggeber wegen eventueller Ansprüche freistellen. Diese Verpflichtung übernehmen wir auch für Unternehmen, die wir mit der Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber beauftragen.‘ 9. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben: -in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, -in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet wird, -dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und insbesondere zur Abgabe des Teilnahmeantrags, zur Angebotsabgabe sowie zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages bevollmächtigt ist, - dass alle Mitglieder sich als Gesamtschuldner verpflichten und als solche haften, auch über die Auflösung der Bieter bzw. Arbeitsgemeinschaft hinaus. Ansonsten wird die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. 10. Eigenerklärung jeweils zu Umsatz und Lieferungen/Leistungen, jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. 11. Bonitätsnachweis über Eigenauskunft (Creditreform, CRIF GmbH oder vergleichbar), nicht älter als 6 Monate 12. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB 13. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB 14. Nachweis von Haftpflichtversicherungen (Unternehmenshaftpflicht, Berufshaftpflicht) mit Angabe der Deckungssummen für Sach-, Personen und Vermögensschäden.