Transport und Verwertung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet

Transport und Verwertung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet Leistungsgegenstand ist der Transport von Papierabfällen von einer zur Region zugehörigen Übernahmestelle zu einer Verwertungsanlage und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung der Papierabfälle. Region Meißen: 6.800 t/a, davon ZAOE Verwertung 4.073 t/a, Herausgabe: 2.727 t/a Hinweis: Die Bereitstellung von Papierabfällen …

CPV: 90500000 Refuse and waste related services, 90514000 Refuse recycling services
Deadline:
Sept. 30, 2025, 2 p.m.
Deadline type:
Submitting a bid
Place of execution:
Transport und Verwertung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet
Awarding body:
Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Award number:
2025-15-GF-EU

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Umweltschutz

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Transport und Verwertung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet
Beschreibung : Transport und Verwertung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet
Kennung des Verfahrens : 019899da-6c23-470e-aa96-bc39314b86fa
Interne Kennung : 2025-15-GF-EU
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Meißner Straße 151 a
Stadt : Radebeul
Postleitzahl : 01445
Land, Gliederung (NUTS) : Meißen ( DED2E )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Vergabeverordnung
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : VgV

2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann : 4
Auftragsbedingungen :
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können : 4

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Region Meißen
Beschreibung : Leistungsgegenstand ist der Transport von Papierabfällen von einer zur Region zugehörigen Übernahmestelle zu einer Verwertungsanlage und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung der Papierabfälle. Region Meißen: 6.800 t/a, davon ZAOE Verwertung 4.073 t/a, Herausgabe: 2.727 t/a Hinweis: Die Bereitstellung von Papierabfällen auf einer Übernahmestelle wird in einem anderen Verfahren ausgeschrieben.
Interne Kennung : LOT-0001

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Verlängerungsoption 1 x 1 Jahr

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Meißen
Postleitzahl : 01662
Land, Gliederung (NUTS) : Meißen ( DED2E )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung : Recycling von Papierabfällen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen : Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Beschreibung : Wertungspreis

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Erforderlich
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit : Selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme eines Jahres.
Frist für den Eingang der Angebote : 30/09/2025 14:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 124 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Es gilt § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 30/09/2025 14:00 +02:00
Zusätzliche Informationen : Es gilt § 55 VgV.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : siehe Vergabeunterlagen - Vertragsbedingungen

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Region Riesa-Großenhain
Beschreibung : Leistungsgegenstand ist der Transport von Papierabfällen von einer zur Region zugehörigen Übernahmestelle zu einer Verwertungsanlage und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung der Papierabfälle. Region Riesa-Großenhain: 4.684 t/a, davon ZAOE Verwertung 2.806 t/a, Herausgabe: 2.727 t/a Hinweis: Die Bereitstellung von Papierabfällen auf einer Übernahmestelle wird in einem anderen Verfahren ausgeschrieben.
Interne Kennung : LOT-0002

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Verlängerungsoption 1 x 1 Jahr

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Großenhain
Postleitzahl : 01558
Land, Gliederung (NUTS) : Meißen ( DED2E )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung : Recycling von Papierabfällen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen : Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Beschreibung : Wertungspreis

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Erforderlich
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit : Selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme eines Jahres.
Frist für den Eingang der Angebote : 30/09/2025 14:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 124 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Es gilt § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 30/09/2025 14:00 +02:00
Zusätzliche Informationen : Es gilt § 55 VgV.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : siehe Vergabeunterlagen - Vertragsbedingungen

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Region Sächsische Schweiz
Beschreibung : Leistungsgegenstand ist der Transport von Papierabfällen von einer zur Region zugehörigen Übernahmestelle zu einer Verwertungsanlage und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung der Papierabfälle. Region Sächsische Schweiz: 5.807 t/a, davon ZAOE Verwertung 3.412 t/a, Herausgabe: 2.395 t/a Hinweis: Die Bereitstellung von Papierabfällen auf einer Übernahmestelle wird in einem anderen Verfahren ausgeschrieben.
Interne Kennung : LOT-0003

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Verlängerungsoption 1 x 1 Jahr

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Pirna
Postleitzahl : 01796
Land, Gliederung (NUTS) : Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ( DED2F )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung : Recycling von Papierabfällen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen : Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Beschreibung : Wertungspreis

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Erforderlich
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit : Selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme eines Jahres.
Frist für den Eingang der Angebote : 30/09/2025 14:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 124 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Es gilt § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 30/09/2025 14:00 +02:00
Zusätzliche Informationen : Es gilt § 55 VgV.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : siehe Vergabeunterlagen - Vertragsbedingungen

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : Region Weißeritzkreis
Beschreibung : Leistungsgegenstand ist der Transport von Papierabfällen von einer zur Region zugehörigen Übernahmestelle zu einer Verwertungsanlage und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung der Papierabfälle. Region Weißeritzkreis: 5.359 t/a, davon ZAOE Verwertung 3.149 t/a, Herausgabe: 2.210 t/a Hinweis: Die Bereitstellung von Papierabfällen auf einer Übernahmestelle wird in einem anderen Verfahren ausgeschrieben.
Interne Kennung : LOT-0004

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Verlängerungsoption 1 x 1 Jahr

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Freital
Postleitzahl : 01705
Land, Gliederung (NUTS) : Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ( DED2F )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung : Recycling von Papierabfällen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen : Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Beschreibung : Wertungspreis

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Erforderlich
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit : Selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme eines Jahres.
Frist für den Eingang der Angebote : 30/09/2025 14:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 124 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Es gilt § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 30/09/2025 14:00 +02:00
Zusätzliche Informationen : Es gilt § 55 VgV.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : siehe Vergabeunterlagen - Vertragsbedingungen

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Registrierungsnummer : 14627-ZV01-06
Postanschrift : Meißner Straße 151 a
Stadt : Radebeul
Postleitzahl : 01445
Land, Gliederung (NUTS) : Meißen ( DED2E )
Land : Deutschland
Telefon : +493514040450
Internetadresse : https://www.zaoe.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer : ID
Postanschrift : Braustraße 2
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04107
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Telefon : +493419773800
Internetadresse : https://lds.sachsen.de
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 0198ac7f-f1ce-4ab3-888d-2bead5889d9a - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 25/08/2025 11:08 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00556960-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 162/2025
Datum der Veröffentlichung : 26/08/2025