Beschreibung
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Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: P) Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden – Referenzen – Darstellung des Bewertungskriteriums: 1. Es werden (soweit vorhanden) mindestens 3, maximal 4 Bewerber zum Verhandlungsverfahren aufgefordert. 2. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Bewerbers. Diese wird anhand von Referenzprojekten ermittelt. 3. Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A wird hingewiesen. 4. Der Wertung werden gemäß § 3b EU Abs. 3 Nr. 2 und 3, Abs. 2 Nr. 3 VOB/A werden maximal vier (4) Referenzprojekte über vergleichbare Bauleistungen aus den letzten zehn (10) Kalenderjahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2015), unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (Leistungsphasen und/oder Kostengruppen), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/ Jahr), rechtsgeschäftliche Abnahme (Monat/Jahr), der Bauwerkskosten (KGR 200-700) sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E- Mail-Adresse) zu Grunde gelegt. Hiervon a) ein (1) Referenzprojekt betreffend Bauleistungen (Neubau oder Sanierung) für ein allgemeines Hochbauprojekte, das vom Bewerber als Hauptauftragnehmer und mindestens als Generalunternehmer ausgeführt worden ist. b) ein (1) Referenzprojekt betreffend Bauleistungen (Neubau oder Sanierung) für ein allgemeines Hochbauprojekte, das vom Bewerber als Hauptauftragnehmer und mindestens als Generalunternehmer ausgeführt worden ist und in dem eine Versammlungsstätte verwirklicht/saniert worden ist. Die Versammlungsstätte muss eine Mindestgröße von 1500 Besuchern aufweisen. c) zwei (2) Referenzprojekte betreffend Bauleistungen (Neubau oder Sanierung) für allgemeine Hochbauprojekte, die vom Bewerber als Hauptauftragnehmer und als Totalunternehmer ausgeführt worden sind. 5. Die Bewertung erfolgt anhand der folgenden Kriterien: a) ein (1) Referenzprojekt betreffend Bauleistungen (Neubau oder Sanierung) für allgemeine Hochbauprojekte, das vom Bewerber als Hauptauftragnehmer und mindestens als Generalunternehmer ausgeführt worden ist. Als Referenz werden daher nur Projekte gewertet, bei denen die erbrachte Leistung mindestens Bauleistungen der Kostengruppen 300 (Bauwerk - Baukonstruktion; KG 310 bis 390) und der Kostengruppe 400 (Technische Anlagen, 410 bis 490) umfasst hat. Die Referenz wird anhand der Bauwerkskosten wie folgt gewertet: Bauwerkskosten (KGR 200 - 700) ≥ 500,0 Mio. EUR netto: max. 5 Punkte; Referenzen mit Bauwerkskosten < 100 Mio. EUR (netto) werden insgesamt mit 0 Punkten bewertet. b) ein (1) Referenzprojekt betreffend Bauleistungen (Neubau oder Sanierung) für allgemeine Hochbauprojekte, das vom Bewerber als Hauptauftragnehmer und mindestens als Generalunternehmer ausgeführt worden ist und in dem eine Versammlungsstätte verwirklicht/saniert worden ist. Die Versammlungsstätte muss eine Mindestgröße von 1500 Besuchern aufweisen. Als Referenz für werden daher nur Projekte gewertet, bei denen die erbrachte Leistung mindestens Bauleistungen der Kostengruppen 300 (Bauwerk - Baukonstruktion; KG 310 bis 390) und der Kostengruppe 400 (Technische Anlagen, 410 bis 490) umfasst. Versammlungsstätten im Sinne der Referenzanforderung sind bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, die der Versammlungsstättenverordnung eines Bundeslands oder der Muster-Versammlungsstättenverordnung unterliegen bzw. bei ausländischen Bewerbern Vorschriften unterliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit der Muster-Versammlungsstättenverordnung bzw. der Versammlungsstättenverordnung eines Bundeslandes vergleichbar sind. Hierzu können unter anderem Aulen und Foyers, Vortrags- und Hörsäle sowie Studios gehören. Die Versammlungsstätte ist zu benennen und kurz zu beschreiben. Die Größe der Versammlungsstätte ist anzugeben. Die Referenz wird anhand der Bauwerkskosten wie folgt gewertet: Bauwerkskosten (KGR 200 - 700) ≥ 500,0 Mio. EUR (netto): max. 5 Punkte; Referenzen mit Bauwerkskosten < 100 Mio. EUR (netto) werden insgesamt mit 0 Punkten bewertet. c) zwei (2) Referenzprojekte betreffend Bauleistungen (Neubau oder Sanierung) für allgemeine Hochbauprojekte, das vom Bewerber als Hauptauftragnehmer und Totalunternehmer ausgeführt worden ist .Als Referenz werden daher nur Projekte gewertet, bei denen die erbrachte Leistung mindestens Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. §§ 33, 34 Abs. 3 HOAI i.V.m Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI, mindestens Leistungsphasen 3 bis 5, Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 50, 51 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI, mindestens Leistungsphasen 3 bis 5, Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gem. §§ 53, 55 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI, mindestens Leistungsphase 3 bis 5 sowie Bauleistungen der Kostengruppe 300 (Bauwerk - Baukonstruktion; KG 310 bis 390) und Bauleistungen der Kostengruppe 400 (Technische Anlagen, KGR 410 bis 490) umfasst hat. Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Bewerber die Planungsleistungen aus eigener Hand erbracht hat. Maßgeblich ist, dass die Planungsleistungen Teil des Auftrags waren und der Bewerber die Gesamtkoordination der Planungsleistungen und Bauleistungen erbracht hat. Die Referenz wird anhand der Bauwerkskosten wie folgt bewertet: Bauwerkskosten (KGR 200 - 700) ≥ 500,0 Mio. EUR (netto): max. 5 Punkte; Referenzen mit einem Bauwerkskosten < 100 Mio. EUR (netto) werden insgesamt mit 0 Punkten bewertet.