Beschreibung
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Einzureichen sind Referenzen betreffend Bau- bzw. Planungsleistungen. (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): O) MINDESTANFORDERUNG BETREFFEND DIE BERUFLICHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT - REFERENZEN: Anforderung an die im Rahmen der Mindestanforderung einzureichenden Referenzen: 1.) Einzureichen sind Referenzen betreffend Bau- bzw. Planungsleistungen. Die angegebenen Referenzen müssen als Mindestanforderung umfassen: a) ein (1) Referenzprojekt betreffend Bauleistungen für ein allgemeines Hochbauprojekt (Neubau), in Systembauweise, aus den letzten fünf (5) Kalenderjahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2020), das vom Bewerber als Hauptauftragnehmer ausgeführt worden ist und dessen Bauwerkskosten (KGR 300 bis 400) ? 3,5 Mio. EUR (netto) liegen. Die Ausführung in Systembauweise ist kurz im Rahmen der Angaben zur Referenz zu beschreiben. b) ein (1) Referenzprojekt betreffend Bauleistungen für ein allgemeines Hochbauprojekt (Neubau) aus den letzten fünf (5) Kalenderjahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2020), das vom Bewerber als Hauptauftragnehmer und mindestens als Generalunternehmer ausgeführt worden ist und dessen Bauwerkskosten (KGR 300 bis 400) ? 3,5 Mio. EUR (netto) liegen. Als Referenz werden daher nur Projekte gewertet, bei denen die erbrachte Leistung mindestens Bauleistungen der Kostengruppen 300 (Bauwerk - Baukonstruktion; KG 310 bis 390) und der Kostengruppe 400 (Technische Anlagen, 410 bis 490) umfasst hat. Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Bewerber die Bauleistungen aus eigener Hand erbracht hat. Maßgeblich ist, dass die Bauleistungen Teil des Auftrags waren und der Bewerber die Gesamtkoordination der Bauleistungen erbracht hat. c) ein (1) Referenzprojekt betreffend Bauleistungen für ein allgemeines Hochbauprojekt (Neubau), aus den letzten fünf (5) Kalenderjahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2020), das vom Bewerber als Hauptauftragnehmer und als Totalunternehmer ausgeführt worden ist und dessen Bauwerkskosten (KGR 300 bis 400) ? 3,5 Mio. EUR (netto) liegen. Als Referenz werden daher nur Projekte gewertet, bei denen die erbrachte Leistung mindestens Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. §§ 33, 34 Abs. 3 HOAI i.V.m Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI, mindestens Leistungsphasen 2 bis 5, Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 50, 51 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI, mindestens Leistungsphasen 2 bis 5, Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gem. §§ 53, 55 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI, mindestens Leistungsphase 2 bis 5 sowie Bauleistungen der Kostengruppe 300 (Bauwerk - Baukonstruktion; KG 310 bis 390) und Bauleistungen der Kostengruppe 400 (Technische Anlagen, KGR 410 bis 490) umfasst hat. Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Bewerber die Planungs- und Bauleistungen aus eigener Hand erbracht hat. Maßgeblich ist, dass die genannten Planungs- und Bauleistungen Teil des Auftrags waren und der Bewerber die Gesamtkoordination der Planungsleistungen und Bauleistungen erbracht hat. d) ein (1) Referenzprojekt betreffend Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume) gem. §§ 33, 34 Abs. 3 HOAI i.V.m Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI für ein allgemeines Hochbauprojekt (Neubau), aus den letzten fünf (5) Kalenderjahren (Abschluss der Leistungsphase 5 nicht älter als 2020), mit einem Projektvolumen (KGR 300 und 400) ? 3,5 Mio. EUR (netto) sowie mindestens der Ausführung der Leistungsphasen 2 bis 5. e) ein (1) Referenzprojekt betreffend Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 50, 51 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI für ein allgemeines Hochbauprojekt (Neubau), aus den letzten fünf (5) Kalenderjahren (Abschluss der Leistungsphase 5 nicht älter als 2020), mit einem Projektvolumen (KGR 300 und 400) ? 3,5 Mio. EUR (netto) sowie mindestens der Ausführung der Leistungsphasen 2 bis 5. f) ein (1) Referenzprojekt betreffend Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gem. §§ 53, 55 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI für ein allgemeines Hochbauprojekt (Neubau), aus den letzten fünf (5) Kalenderjahren (Abschluss der Leistungsphase 5 nicht älter als 2020), mit einem Projektvolumen (KGR 410 bis 490) ? 1, 0 Mio. EUR (netto) sowie mindestens der Ausführung der Leistungsphasen 2 bis 5. 2.) Notwendige Angaben für die im Rahmen der Mindestanforderungen einzureichende(n) Referenz(en): Für die im Rahmen der Mindestanforderungen einzureichende(n) Referenz(en) ist/sind zusätzlich die folgenden Angaben zu machen: Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (Leistungsphasen bzw. Ausführung der Leistung als Generalunternehmer etc.), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/ Jahr), Rechtsgeschäftliche Abnahme (Monat/Jahr) für die Referenzprojekte betreffend Bauleistungen bzw. Abschluss der Leistungsphase 5 für die Referenzprojekte betreffend Planungsleistungen (Monat/Jahr), der Bauwerkskosten (KGR 300 bis 400) bzw. Projektvolumen hinsichtlich der relevanten Kostengruppen (KGR) der Planungsleistungen sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E- Mail-Adresse). 3.) Hinweise zur Prüfung der Rahmen der Mindestanforderung einzureichenden Referenzen: a) Für die Angaben zu den Mindestanforderungen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist Formblatt C.1 - hier: Unterpunkt O zu verwenden. b) Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte anerkannt. Die als Referenz anzugebenden Projekte betreffend Bauleistungen gelten als abgeschlossen, wenn die rechtsgeschäftliche Abnahme erfolgt ist. Das als Referenz anzugebende Projekte betreffenden Planungsleistungen gem. HOAI gelten bei einer Beauftragung bis zur Leistungsphase 5 oder darüber hinaus als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 5 vollständ...