Beschreibung
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Die Gemeinde Ihrlerstein plant die denkmalgerechte Sanierung und den Ausbau des bestehenden denkmalgeschützten Gasthauses (Bauzeit 1. Viertel 19. Jhdt.) in der Ortsmitte zu einem Gasthaus mit Biergarten und den Neubau eines Bürgersaals mit zugehörigen Funktionsräumen (Foyer, WC und Cateringküche) und einem neuen multifunktionalen Dorfplatz. Das Vorhaben wird im Rahmen der Städtebauförderung realisiert. Ein Realisierungswettbewerb für Architekten wurde im Juni 2024 entschieden. Der Auslobungstext für den abgeschlossenen Architektenwettbewerb ist den Vergabeunterlagen beigelegt. Das denkmalgeschützte Gebäude wird im EG einen Gast- und Nebenraum, eine Küche und eine Toilettenanlage sowie zwei Wohneinheiten und Personal WCs im Obergeschoss beherbergen. Ein Anbau im EG im Küchenbereich erweitert die Lagerflächen der Küche. Der denkmalgeschützte Dachstuhl (Schopfwalmdach) wird nicht ausgebaut. Das Gebäude ist teilweise mit einem niederen Gewölbe unterkellert. Der neue Bürgersaalbau als eingeschossiges Langhaus mit Satteldach umfasst den neuen Bürgersaal, der die gesamte Höhe des Dachs einnimmt. Ein Foyer im Übergangsbereich zum Altbau verteilt in die Sanitäranlagen, die Cateringküche mit Ausschank und Lagerflächen und die Personal-WCs. Über diesen dienenden Räumen sind im Dachspitz Lager- und Technikflächen angedacht. Der Saalbau ist über eine vorgelagerte, leichte Überdachung mit dem alten Gasthaus verbunden. Der sogenannte Jahreszeitenraum, der je nach Witterung geöffnet werden kann, sorgt für einen witterungsgeschützten Übergang. Beide Häuser spannen zusammen den neuen Dorfplatz auf. Er dient als Treffpunkt für die Dorfgemeinschaft ebenso, wie auch als zentraler Ort für Veranstaltungen und soll damit den Ortskern stärker beleben. Eine leichte Überdachung an der Platzkante, fasst den Raum an der südöstlichen Ecke. Die Außenanlagen umfassen den Biergarten mit Ausschank, den besagten Dorfplatz als Multifunktionsfläche einschließlich der nachzuweisenden Stellplätze für KFZ und Fahrräder. Umgeben wird das Ensemble von einer großzügigen Parkanlage mit Baumbestand, Spielplatz, Kräutergarten, Aktivitäts-Geräten, Streuobstwiese und einer neuen barrierefreien Wegeverbindung von der Nürnberger Straße zur Kirchstraße. Das Ensemble soll über Nahwärme an die neue "Dorfheizung" angeschlossen werden. Dazu wird zurzeit in der nahegelegenen Schule eine entsprechend dimensionierte Pellets-Heizungsanlage umgesetzt und zukünftig die notwendigen Leitungen verlegt. Insgesamt legt die Gemeinde Wert auf eine wirtschaftliche und nachhaltige Konzeption der Gebäudetechnik in Herstellung und vor allem auch im Betrieb. Ganzheitliche Konzepte und Low-Tech Ansätze sind ausdrücklich gewünscht. Voruntersuchungen zur Bausubstanz des denkmalgeschützten Bauwerks wurden im Zuge der Grundlagenermittlung bereits erstellt. Diese umfassen die bauzeitliche Entwicklung, eine statische Voruntersuchung des Bestands und eine Schadenskartierung der Bauteile im Bestand, soweit ersichtlich. Die technischen Anlagen des Bestandsgebäudes (Altes Gasthaus) werden vollumfassend erneuert. Kosten: Im Rahmen der Grobkostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten für das Projekt auf ca. 5,1 Mio. EUR netto (KG 200-700), wovon ca. 865.000 EUR netto auf die KG 400 entfallen. Für die Sanierung und den Umbau des Alten Gasthauses (Bestandsgebäude) sind ca. 2,1 Mio. EUR netto (KG 200.700) eingeplant, der Neubau des Bürgersaals umfasst ca. 3,0 Mio. EUR netto (KG 200-700) (vgl. Grobkostenschätzung, Stand: 19.12.2024). Termine: Mit den Planungen soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden, sodass mit Abschluss der Entwurfsplanung im Herbst 2025 der Förderantrag bei der Regierung von Niederbayern eingereicht werden kann. Im Jahr 2025 soll zudem noch der Bauantrag eingereicht werden. Die anschließende Bauphase ist für den Zeitraum Oktober 2026 bis August 2028 angesetzt, sodass die Fertigstellung des Projekts im dritten bzw. vierten Quartal 2028 realisierbar ist (vgl. Rahmenterminplan, Stand: 02.12.2024). Leistungen: Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 vergeben. Zudem werden Besondere Leistungen vergeben. Hinweis: Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) wird nur für solche Anlagen beauftragt, für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine unmittelbare Genehmigung erforderlich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, den Leistungsumfang entsprechend zu reduzieren.