Zusätzliche Informationen
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1) Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden mindestens 3, höchstens 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: 1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt. 2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ ihr eingereichten Anlagen und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebende Leistung vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit erfüllt. Soweit sich ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und / oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/ sie mit der Bewerbung nachzuweisen, dass ihm / ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grds. zur Verfügung stehen, vgl. § 47 Abs. 1 VgV. 3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf maximal 5 aufzufordernde Bewerber zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zur Referenzlage. Es werden diejenigen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach den vorgelegten Angaben/ Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Dabei ist nicht die Anzahl der Referenzen, sondern der Grad ihrer Vergleichbarkeit mit der vorliegenden Planungsaufgabe entscheidend. Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft auf Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen verweisen kann, weil allein oder gemeinsam mit den weiteren Büros, die Teil einer Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer für einzelne Leistungsbereiche vorgesehen sind, bereits Aufträge vergleichbarer Art und Größenordnung abgewickelt wurden. Aus diesem Zwecke werden die eingereichten Referenzen über erbrachte Planungsleistungen gemäß der im Projektraum bereitgestellten Bewertungsmatrix bepunktet. Dabei werden nur die Referenzobjekte über Objektplanungsleistungen der letzten 8 Jahre vertieft betrachtet, die seit 01/2017 fertiggestellt bzw. an den Nutzer übergeben sind oder zumindest die Planungsleistungen der Leistungsphase 8 erbracht und abgeschlossen sind und mind. folgende Kriterien erfüllen: - Referenz betrifft eine Verkehrsanlage i.S.d. Anl. 13.2 a) HOAI der Belastungsklasse mind. 3,2 - Baukosten (KG 300 und 400) von mind. 1.000.000 EUR netto, - es wurden Objektplanungsleistungen mind. der HZ III für Verkehrsanlagen i.S. §47 HOAI in mind. Leistungsphasen 5,6 und 8 erbracht und/oder - Referenz betrifft ein Bauwerk der Abwasserentsorgung (Kanalbau) i. S. d. Anl. 12.2 Gruppe 2 in mind. 2 m Tiefe - Baukosten (KG 300 und 400) von mind. 500.000 EUR netto, - es wurden Objektplanungsleistungen mind. der HZ III für Ingenieurbauwerke der Entwässerung i.S. §43 HOAI in mind. Leistungsphasen 5,6 und 8 erbracht Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden max. 3 Referenzen je Planungsbereich bei der Bewerberauswahl berücksichtigt. 4. Stufe: Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten und wird dadurch die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, überschritten, so behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen. 2) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberbogen um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerberbogen wird ausschließlich über den bezeichneten elektronischen Projektraum zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und dem Auftraggeber erfolgt ausschließlich über den o. g. Projektraum. Beteiligte sind im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen des Auftraggebers zu kontrollieren. Die kostenfreie Registrierung wird empfohlen. 3) Der Bewerberbogen enthält neben Erklärungsvordrucken zu den geforderten Angaben zum Eignungsnachweis Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von fakultativen und zwingenden Ausschlussgründen i.S.d. §§123,124 GWB, einer Eigenerklärung zur Berücksichtigung von Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, und einer Erklärung nach §19 Abs.3 MiLoG. Weiter enthält er für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung. 4) Der Teilnahmeantrag mit den geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist innerhalb der festgelegten Bewerbungsfrist elektronisch in Textform über den unten benannten Projektraum einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d.h. nicht elektronisch) eingehen, können nicht berücksichtigt werden. 5) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeignete Bewerber für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen. Ebenso behält er sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber/ Bewerbergemeinschaften entsprechend ihrer Rangfolge bis zur Höchstzahl von 5 Verfahrensteilnehmern nachträglich, als Nachrücker am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber/ Bewerbergemeinschaften mitteilen, von der Abgabe eines Angebots abzusehen. 6) Die Verhandlungsgespräche sollen in der KW 50/51 2025 stattfinden. Der genaue Termin wird dem ausgewählten Teilnehmerkreis bei der Angebotsaufforderung mitgeteilt. Vorliegende Terminkollisionen sind sodann umgehend mitzuteilen. 7) Im elektronischen Projektraum ist neben dem Bewerberbogen und der Bewertungsmatrix für eine Bewerberauswahl auch eine detaillierte Aufgaben- und Projektbeschreibung registrierungsfrei verfügbar. Weitere Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Erläuterungsbericht, Vertragstext, Planungsgrundlagen, etc.), welche erst für die Erstellung eines Angebots benötigt werden, werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt. 8) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sind möglichst bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über den o. g. Projektraum einzureichen. 9) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat. 10) Weitere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der unten genannten Berufsbezeichnung (siehe Punkt 5.1.12 - Auftragsbedingungen) nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen. 11) Bei der Planungsausarbeitung und Maßnahmenumsetzung, hinsichtlich der Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen, sind die Vorgaben der Förderung „Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden“ einzuhalten. Hinsichtlich des Mittelabrufes wird eine entsprechende Zuarbeit/Unterstützung einschl. Bereitstellung erforderlicher Unterlagen erwartet. Für die Kanalsanierung ist keine Förderung vorgesehen. 12) Aufgrund der bestehenden Abhängigkeiten der beiden Fachplanungs- und Baubereiche wird der Auftrag nur gemeinsam vergeben. Die Betreuung der Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen erfolgt durch und gegenüber dem Amt für Straßenbau und Verkehr der Stadt Löhne, die Fachplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke werden durch den Fachbereich Stadtentwässerung der Stadtwerke Löhne, Eigenbetrieb der Stadt, betreut. Die Maßnahme ist entsprechend getrennt abzurechnen. Mit der Ausarbeitung ist umgehend nach Auftragserteilung zu beginnen. Der Baustart hat bis zum 01.08.2026 zu erfolgen. Die Baumaßnahme soll bis September 2027 abgeschlossen und bis Jahresende 2027 abgerechnet sein. 13) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.