Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Bewirtschaftung von 7 WC Standorten in Königs Wusterhausen und Ortsteilen

Rahmenvereinbarung für die Bewirtschaftung von 7 WC Standorten Unterhaltsreinigung sowie Wartung und Prüfung ( 2 Lose) Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis / der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis / der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

CPV: 90911200 Building-cleaning services, 50760000 Repair and maintenance of public conveniences
Place of execution:
Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Bewirtschaftung von 7 WC Standorten in Königs Wusterhausen und Ortsteilen
Awarding body:
Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Zentrale Dienste und Finanzen, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe/Vertragsmanagement
Award number:
2025-007-OV

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Zentrale Dienste und Finanzen, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe/Vertragsmanagement
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Bewirtschaftung von 7 WC Standorten in Königs Wusterhausen und Ortsteilen
Beschreibung : Rahmenvereinbarung für die Bewirtschaftung von 7 WC Standorten Unterhaltsreinigung sowie Wartung und Prüfung ( 2 Lose)
Kennung des Verfahrens : 99422a29-9dcb-45e1-a11b-b24135186091
Interne Kennung : 2025-007-OV
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 50760000 Reparatur und Wartung von öffentlichen Toiletten

2.1.2 Erfüllungsort

Land : Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen : Am Luch in Niederlehme, Weidenufer in Königs Wusterhausen, Badestelle am Krossinsee Wernsdorf, Nixenweg in Senzig, Seekorso in Zermsdorf, Friedhof, Potsdamer Straße in Königs Wusterhausen, Busbahnhof Storkower Straße in Königs Wusterhausen,

2.1.3 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 474 400 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : #Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWH06R# Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Wir bitten Sie, sich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg kostenfrei freizuschalten bzw. zu registrieren, um die dort bereitgestellten Unterlagen für die Erstellung Ihres Angebots zu nutzen. Ein postalischer Versand erfolgt nicht. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Fragen sollten bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich eingereicht werden. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren nicht registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung. Da ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist, sind die Angebote zwingend über das Bietertool der o. g. Vergabeplattform einzureichen, andernfalls ist das Angebot zwingend auszuschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über E-Mail oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabemarktplatzes eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden, da diese nicht die notwendige Verschlüsselung aufweisen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Los 1 Unterhaltsreinigung
Beschreibung : Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis / der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Land : Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen : Am Luch in Niederlehme, Weidenufer in Königs Wusterhausen, Badestelle am Krossinsee Wernsdorf, Nixenweg in Senzig, Seekorso in Zermsdorf, Friedhof, Potsdamer Straße in Königs Wusterhausen, Busbahnhof Storkower Straße in Königs Wusterhausen,

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 3 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Optionale Verlängerungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen : Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Im Einzelnen: § 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. § 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. § 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: "(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]" § 135 GWB Unwirksamkeit: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Zentrale Dienste und Finanzen, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe/Vertragsmanagement

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Los 2 Wartung und Prüfung
Beschreibung : Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis / der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 50760000 Reparatur und Wartung von öffentlichen Toiletten

5.1.2 Erfüllungsort

Land : Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen : Am Luch in Niederlehme, Weidenufer in Königs Wusterhausen, Badestelle am Krossinsee Wernsdorf, Nixenweg in Senzig, Seekorso in Zermsdorf, Friedhof, Potsdamer Straße in Königs Wusterhausen, Busbahnhof Storkower Straße in Königs Wusterhausen,

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 3 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Optionale Verlängerungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen : Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Im Einzelnen: § 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. § 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. § 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: "(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]" § 135 GWB Unwirksamkeit: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Zentrale Dienste und Finanzen, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe/Vertragsmanagement

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung : 298 812,52 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 268 277,52 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Hausmeisterservice Meier
Angebot :
Kennung des Angebots : wirtschaftlichstes Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 268 277,52 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 2025-007-OV Los 1
Titel : Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Bewirtschaftung von 7 WC Standorten in Königs Wusterhausen und Ortsteilen, Los 1
Datum des Vertragsabschlusses : 13/10/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 30 632 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Hering Sanikonzept GmbH
Unterauftragnehmer des Gewinners :
Offizielle Bezeichnung : Hans Röder GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : wirtschaftlichstes Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : 30 632 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : ja
Prozentanteil Vergabe von Unteraufträgen : 100
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 2025-007-OV Los 2
Titel : Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Bewirtschaftung von 7 WC Standorten in Königs Wusterhausen und Ortsteilen, Los 2
Datum des Vertragsabschlusses : 13/10/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Zentrale Dienste und Finanzen, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe/Vertragsmanagement
Registrierungsnummer : 12-12992262151511-93
Postanschrift : Schlossstraße 3
Stadt : Königs Wusterhausen
Postleitzahl : 15711
Land, Gliederung (NUTS) : Dahme-Spreewald ( DE406 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 3375273-0
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Registrierungsnummer : t:03318661719
Postanschrift : Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt : Potsdam
Postleitzahl : 14473
Land, Gliederung (NUTS) : Dahme-Spreewald ( DE406 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 3318660
Fax : +49 3318661533
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Hausmeisterservice Meier
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE434411033
Postanschrift : Triftweg 38
Stadt : Birkenwerder
Postleitzahl : 16547
Land, Gliederung (NUTS) : Oberhavel ( DE40A )
Land : Deutschland
Telefon : 017655529914
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Hering Sanikonzept GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE217147652
Postanschrift : Hoorwaldstraße 46
Stadt : Burbach
Postleitzahl : 57299
Land, Gliederung (NUTS) : Siegen-Wittgenstein ( DEA5A )
Land : Deutschland
Telefon : 02736 27-261
Fax : 02736 27-236
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0002

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Hans Röder GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : keine bekannt
Postanschrift : Kanalstraße 66-74
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 12357
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Unterauftragnehmer
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland

8.1 ORG-0006

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : edf0191a-172b-484b-839c-3c0dd3296075 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 13/10/2025 15:51 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00678547-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 198/2025
Datum der Veröffentlichung : 15/10/2025