Beschreibung
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Es gelten folgende Mindestanforderungen: Los 1 - HLS-Fachplanungsleistungen: - Vorlage einer Referenz über die Erbringung von TGA-Fachplanungsleistungen i.S.v. § 53 Abs. 2 HOAI, Anlagengruppe 1 bis 3, für eine Bildungseinrichtung (Kindergarten oder Schule) mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 410 bis 430 (nach DIN 276-1:2018-12) von mindestens EUR 200.000,- netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungsphase 1 bis 3 sowie 5 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten drei Jahren (frühestens 1. Januar 2022) erfolgt sein. Hinweis: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Los 2 - Elektro-Fachplanungsleistungen: - Vorlage einer Referenz über die Erbringung von TGA-Fachplanungsleistungen i.S.v. § 53 Abs. 2 HOAI, Anlagengruppe 4, für eine Bildungseinrichtung (Kindergarten oder Schule) mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 440 (nach DIN 276-1:2018-12) von mindestens EUR 150.000,- netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungsphase 1 bis 3 sowie 5 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten drei Jahren (frühestens 1. Januar 2022) erfolgt sein. Hinweis: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - Geplante Anlagengruppe nach HOAI - Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, - Leistungsumfang / -gegenstand, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme und Abnahme), - Gesamtprojektkosten (KG 410-430 bzw. 440 nach DIN 276) in EUR netto, Die Vorlage von mehr als einer Referenz je Los ist nicht erwünscht. Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen je Los sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenz beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Damit die Mindestreferenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. 23 f. bzw. 24 f.) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. 2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen. Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird im jeweiligen Los lediglich die als priorisiert gekennzeichnete Mindestreferenz herangezogen. Es können maximal 3 Punkte erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei der priorisierten Mindestreferenz maßgeblich: - Los 1 - HLS-Fachplanungsleistungen: Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe: ab dem 01.07.2022 und vor dem 01.07.2023: 1 Punkt ab dem 01.07.2023 und vor dem 01.07.2024: 2 Punkte ab dem 01.07.2024: 3 Punkte - Los 2 - Elektro-Fachplanungsleistungen: Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe: ab dem 01.07.2022 und vor dem 01.07.2023: 1 Punkt ab dem 01.07.2023 und vor dem 01.07.2024: 2 Punkte ab dem 01.07.2024: 3 Punkte Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los