Separate Vertriebsdienstleistungen im SPNV in der Vertriebsregion Süd-West Baden-Württemberg

Das Land plant mit der Ausschreibung der separaten Vertriebsdienstleistungen in der Vertriebsregion Südwest, Leistungen im stationären Vertrieb im südwestlichen Landesteil neu zu vergeben. Hierfür wird ein Vertriebsdienstleister (VDL) gesucht. Die Leistungen waren zuvor in die betreffenden Verkehrsverträgen integriert. Die Vertriebsleistungen sind an folgenden Strecken zu erbringen: Konstanz – Singen (Hohentwiel) …

CPV: 63711000 Support services for railway transport
Place of execution:
Separate Vertriebsdienstleistungen im SPNV in der Vertriebsregion Süd-West Baden-Württemberg
Awarding body:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Award number:
Netz 503

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Separate Vertriebsdienstleistungen im SPNV in der Vertriebsregion Süd-West Baden-Württemberg
Beschreibung : Das Land plant mit der Ausschreibung der separaten Vertriebsdienstleistungen in der Vertriebsregion Südwest, Leistungen im stationären Vertrieb im südwestlichen Landesteil neu zu vergeben. Hierfür wird ein Vertriebsdienstleister (VDL) gesucht. Die Leistungen waren zuvor in die betreffenden Verkehrsverträgen integriert. Die Vertriebsleistungen sind an folgenden Strecken zu erbringen: Konstanz – Singen (Hohentwiel) - Villingen – Hausach – Offenburg Kreisschulzentrum (Schwarzwaldbahn); Singen (Hohentwiel) - Schaffhausen; Erzingen - Grenzach; Zell i.W. - Lörrach Hbf – Riehen Niederholz; Lörrach-Stetten – Weil a.Rh.-Gartenstadt; Lauchringen - Weizen; Fridingen – Tuttlingen - Donaueschingen; Rottweil (ausschl.) - Tuttlingen; Rottweil (ausschl.) – Villingen; Immendingen – Blumberg; Bräunlingen - Bräunlingen Industriegebiet; Hausach – Freudenstadt Hbf; Biberach (Baden) - Oberharmersbach-Riersbach; Achern Stadt - Ottenhöfen; Nagold-Iselshausen – Pforzheim Weißenstein. Die personenbedienten Verkaufsstellen gliedern sich in sogenannte bwegt-Fahrgastcenter, bwegt-Video-Reisezentren und bwegt-Agenturen. Insgesamt sind ca. 250 Automaten und ca. 18 personenbediente Verkaufsstellen, davon ca. neun bwegt-Fahrgastcenter, ca. vier bwegt-Video-Reisezentren und ca. fünf bwegt-Agenturen, vorgesehen. Die Inbetriebnahme erfolgt ab zum internationalen Fahrplanwechsel 2027. Abhängig vom Baufortschritt des Ausbaus der Hochrheinbahn sollen Fahrausweisautomaten in geringem Umfang auch schon zu Beginn des zweiten Halbjahrs 2027 aufgestellt und in Betrieb genommen werden. Sämtliche Sachanlagen sind vom Auftragnehmer zu beschaffen. Das Personal in den bwegt-Video-Reisezentren muss vollständig, das in den bwegt-Fahrgastcentern abgesehen von Ausnahmefällen (Mobilitätszentralen) ebenfalls beim Vertriebsdienstleister selbst angestellt sein. Soweit sich die Immobilien, in denen die personenbedienten Verkaufsstellen eingerichtet werden sollen, im Eigentum von DB InfraGo befinden, wird über eine Flächennutzungsvereinbarung zwischen Land Baden-Württemberg und DB InfraGo sichergestellt, dass die vorgesehenen Flächen auch tatsächlich vom Vertriebsdienstleister zu vorab definierten Konditionen angemietet werden können. Für die Automaten wird eine einheitliche Benutzerführung vorgegeben. Der Aufgabenträger beabsichtigt, den im Vergabeverfahren ausgewählten VDL einem in der betreffenden Vertriebsregion tätigen EVU (Vertriebs-EVU) beizustellen, welches noch zu bestimmen ist. Mithin wird der Aufgabenträger bzw. die NVBW für dieses Vertriebs-EVU als Vergabestelle tätig. In den Verkehrsverträgen zwischen dem Land als Aufgabenträger und allen betreffenden EVU ist eine solche Beistellung angelegt. Die übrigen EVU in der Vertriebsregion werden das ausgewählte Vertriebs-EVU mit dem Vertrieb beauftragen, sodass der VDL auch in deren Aufgabenfeld tätig wird. Die genauen Leistungspflichten des VDL werden über einen Vertriebsdienstleistungsvertrag mit dem Vertriebs-EVU und Anlagen zu diesem Vertrag geregelt. In diesem Vertrag wird das Vertriebs-EVU dem Land als Aufgabenträger weitgehende Vollmachten zur operativen Steuerung des VDL einräumen. Zu vereinfachten Abwicklung der Vertriebsleistungen soll die Vergütung sowie das Gewährleistungsmanagement gebündelt werden. Die Vergabestelle bzw. das Land sicher, dass der VDL für seine Leistungen vergütet und für Minderleistungen nicht mehrfach in Anspruch genommen wird. Weitere inhaltliche Regelungen ergeben sich aus der Teilnahmebroschüre.
Kennung des Verfahrens : d9ea86a9-97a3-4b62-935a-dfca45a432ee
Interne Kennung : Netz 503
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 63711000 Hilfstätigkeiten für den Eisenbahnverkehr

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Die Vertriebsdienstleistungen sind an den unter "Beschreibung" dargestellten Strecken- bzw. Streckenabschnitten zu erbringen.

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben. Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nach § 56 ABs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Separate Vertriebsdienstleistungen im SPNV in der Vertriebsregion Süd-West Baden-Württemberg
Beschreibung : Das Land plant mit der Ausschreibung der separaten Vertriebsdienstleistungen in der Vertriebsregion Südwest, Leistungen im stationären Vertrieb im südwestlichen Landesteil neu zu vergeben. Hierfür wird ein Vertriebsdienstleister (VDL) gesucht. Die Leistungen waren zuvor in die betreffenden Verkehrsverträgen integriert. Die Vertriebsleistungen sind an folgenden Strecken zu erbringen: Konstanz – Singen (Hohentwiel) - Villingen – Hausach – Offenburg Kreisschulzentrum (Schwarzwaldbahn); Singen (Hohentwiel) - Schaffhausen; Erzingen - Grenzach; Zell i.W. - Lörrach Hbf – Riehen Niederholz; Lörrach-Stetten – Weil a.Rh.-Gartenstadt; Lauchringen - Weizen; Fridingen – Tuttlingen - Donaueschingen; Rottweil (ausschl.) - Tuttlingen; Rottweil (ausschl.) – Villingen; Immendingen – Blumberg; Bräunlingen - Bräunlingen Industriegebiet; Hausach – Freudenstadt Hbf; Biberach (Baden) - Oberharmersbach-Riersbach; Achern Stadt - Ottenhöfen; Nagold-Iselshausen – Pforzheim Weißenstein. Die personenbedienten Verkaufsstellen gliedern sich in sogenannte bwegt-Fahrgastcenter, bwegt-Video-Reisezentren und bwegt-Agenturen. Insgesamt sind ca. 250 Automaten und ca. 18 personenbediente Verkaufsstellen, davon ca. neun bwegt-Fahrgastcenter, ca. vier bwegt-Video-Reisezentren und ca. fünf bwegt-Agenturen, vorgesehen. Die Inbetriebnahme erfolgt ab zum internationalen Fahrplanwechsel 2027. Abhängig vom Baufortschritt des Ausbaus der Hochrheinbahn sollen Fahrausweisautomaten in geringem Umfang auch schon zu Beginn des zweiten Halbjahrs 2027 aufgestellt und in Betrieb genommen werden. Sämtliche Sachanlagen sind vom Auftragnehmer zu beschaffen. Das Personal in den bwegt-Video-Reisezentren muss vollständig, das in den bwegt-Fahrgastcentern abgesehen von Ausnahmefällen (Mobilitätszentralen) ebenfalls beim Vertriebsdienstleister selbst angestellt sein. Soweit sich die Immobilien, in denen die personenbedienten Verkaufsstellen eingerichtet werden sollen, im Eigentum von DB InfraGo befinden, wird über eine Flächennutzungsvereinbarung zwischen Land Baden-Württemberg und DB InfraGo sichergestellt, dass die vorgesehenen Flächen auch tatsächlich vom Vertriebsdienstleister zu vorab definierten Konditionen angemietet werden können. Für die Automaten wird eine einheitliche Benutzerführung vorgegeben. Der Aufgabenträger beabsichtigt, den im Vergabeverfahren ausgewählten VDL einem in der betreffenden Vertriebsregion tätigen EVU (Vertriebs-EVU) beizustellen, welches noch zu bestimmen ist. Mithin wird der Aufgabenträger bzw. die NVBW für dieses Vertriebs-EVU als Vergabestelle tätig. In den Verkehrsverträgen zwischen dem Land als Aufgabenträger und allen betreffenden EVU ist eine solche Beistellung angelegt. Die übrigen EVU in der Vertriebsregion werden das ausgewählte Vertriebs-EVU mit dem Vertrieb beauftragen, sodass der VDL auch in deren Aufgabenfeld tätig wird. Die genauen Leistungspflichten des VDL werden über einen Vertriebsdienstleistungsvertrag mit dem Vertriebs-EVU und Anlagen zu diesem Vertrag geregelt. In diesem Vertrag wird das Vertriebs-EVU dem Land als Aufgabenträger weitgehende Vollmachten zur operativen Steuerung des VDL einräumen. Zu vereinfachten Abwicklung der Vertriebsleistungen soll die Vergütung sowie das Gewährleistungsmanagement gebündelt werden. Die Vergabestelle bzw. das Land sicher, dass der VDL für seine Leistungen vergütet und für Minderleistungen nicht mehrfach in Anspruch genommen wird. Weitere inhaltliche Regelungen ergeben sich aus der Teilnahmebroschüre.
Interne Kennung : LOT-0001 E61933827

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 63711000 Hilfstätigkeiten für den Eisenbahnverkehr

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Die Vertriebsdienstleistungen sind an den unter "Beschreibung" dargestellten Strecken- bzw. Streckenabschnitten zu erbringen.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 12/12/2027
Laufzeit : 9 Jahr

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): - formlose, unterschriebene Eigenerklärung, dass er finanziell und wirtschaftlich in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen, - Geschäftsbericht, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse des jeweiligen Bieters hervorgehen. Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind für die letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Falls es sich bei einem Bewerber um eine eigens für die Durchführung der Vertriebsleistungen zu gründende Projektgesellschaft handelt, sind die Unterlagen für die Anteilseigner der Projektgesellschaft vorzulegen. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen Bewerber abweichend von Ziffer IV.2.4) ihren Geschäftsbericht in englischer Sprache einreichen, soweit dieser im Original in englischer Sprache abgefasst ist. In diesem Fall sind vom Bewerber Übersetzungen in die deutsche Sprache von folgenden Dokumenten beizufügen: 1. Bericht eines unabhängigen Abschlussprüfers, 2. (konsolidierte) Gewinn- und Verlustrechnung. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen. Dasselbe gilt für eine gänzlich neu zu gründende Gesellschaft. Neu gegründete Gesellschaften haben ergänzend eine Bankauskunft über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nach § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bewerber Referenzen über bisher erbrachte Leistungen (stationäre Vertriebsleistungen (sowohl Automaten als auch personenbedient) im öffentlichen Verkehrswesen allgemein und im Schienenpersonennahverkehr im Besonderen) vorzulegen. Die Referenzen sollen aufzeigen, dass der Bieter über Erfahrungen mit dem Vertrieb von Fahrausweisen des öffentlichen Personenverkehrs verfügt. - Erfahrungen mit dem Automatenvertrieb von Fahrausweisen: davon: Anzahl der betriebenen Automaten davon: Erfahrungen mit der deutschen Verbundlandschaft davon: Erfahrungen mit dem Verkauf von Fahrausweisen von DB Fernverkehr - Erfahrungen mit dem Betrieb von personenbedienten Verkaufsstellen davon Anzahl der betriebenen Verkaufsstellen davon Anzahl der in diesem Bereich beim Bewerber angestellten Personen - Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern - Erfahrungen mit dem Betrieb von telefonischem Reiseservice und Störungshotlines - Erfahrungen mit Fahrausweiskontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln, auch im Namen Dritter - Skizzierung (ca. fünf Seiten), wie die ausgeschriebenen Leistungen angegangen und umgesetzt werden sollen - Darstellung des Unternehmens mit Angaben zu Größe, Zahl der Beschäftigten, Umsatz und Geschäftsfeldern
Kriterium : Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung : Die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind.
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Bieter und deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe für die geforderten Dienstleistungen die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen. Der Auftraggeber legt Wert darauf, dass die Bieter auch außerhalb des Geltungsbereiches des LTMG BW im Rahmen der Tarifautonomie die Interessen und Rechte der betroffenen Arbeitnehmer wahren. Die repräsentativen Tarifverträge des LTMG BW sind abrufbar unter https://rp.badenwuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Tarifvertraege_Schiene.aspx.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens :
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Der Preis ist alleiniges Zuschlagskriterium.
Beschreibung : Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dies ist der günstigste Preis.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.subreport.de/E61933827

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Adresse für die Einreichung : https://www.subreport.de/E61933827
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 24/11/2025 11:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : 1. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 119 GWB durchgeführt. 2. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Teilnahmewettbewerbs und den ausgewählten Bewerbern im Verhandlungsverfahren erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform https://www.subreport-elvis.de/E61933827 3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem genannten Vergabeportal alle Bieterinformationen des Teilnahmeverfahrens unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung stellt, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Pflicht des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen und eigenverantwortlichen Information. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur an registrierte Bieter. 4. Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über das Portal https://www.subreportelvis.de/E61933827 einzureichen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform https:// www.subreport-elvis.de erforderlich. 5. Die Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den ausgewählten Bewerbern über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. 6. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. 7. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen. Im Anschluss daran sind Erörterungsgespräche zu den Vergabeunterlagen vorgesehen und es besteht die Möglichkeit durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen diese mit zu gestalten. Dies soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Verbesserung der Angebotsqualität dienen. Die Verhandlungen zwischen Auftraggeber und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. 8. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist/ sind das/ die Drittunternehmen im Teilnahmeantrag bzw. spätestens im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken. 9. Der Teilnahmeantrag muss folgenden Inhalt umfassen: - Antragsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift. Der Antrag einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bietergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Abgabe 10 des Teilnahmeantrags Alleingeschäftsführungsbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bewerber für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführungsbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen. - Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren (Name, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse). - Nachweise der Eignung gemäß den Anforderungen aus der EU-Bekanntmachung (insbesondere 2.1.6 und 5.1.9). - Drittunternehmen (soweit bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags bekannt).
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform : Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen : Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff GWB verwiesen. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei Auftraggeber zu rügen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : NVBW - NahverkehrsgesellschaftBaden-Württemberg mbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : NVBW - NahverkehrsgesellschaftBaden-Württemberg mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : NVBW - NahverkehrsgesellschaftBaden-Württemberg mbH
Organisation, die Angebote bearbeitet : NVBW - NahverkehrsgesellschaftBaden-Württemberg mbH

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : NVBW - NahverkehrsgesellschaftBaden-Württemberg mbH
Registrierungsnummer : Berichtseinheit-ID 00006263
Postanschrift : Rosensteinstraße 37B
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70191
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 711 239911170
Internetadresse : https://www.nvbw.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Registrierungsnummer : DE279391133
Postanschrift : Dorotheenstr. 8
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70173
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 711896863300
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : 08-A9866-40
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 7219268730
Fax : +49 721926385
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : cfdf60d5-fc7f-4f1f-9746-2982e818ec43 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 20/10/2025 16:08 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00695120-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 203/2025
Datum der Veröffentlichung : 22/10/2025