Beschreibung
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I.• Erklärung des Bieters (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (MB): 1. BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem. § 123 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen UN keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist oder in eigener Person bzw. durch einen seiner verantwortlich Handelnden im Rahmen derwirtschaftlichen Betätigung nicht nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) oder nach § 16 MiArbG von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen wurde und/oder nach § 23 AEntG, nach § 18 MiArbG, nach §§ 15, 15a oder 16 AÜG oder nach § 404 SGB III oder § 266a StGB mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 € oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen belegt wurde oder nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße belegt wurde oder nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder nach § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG, § 98 cAufenthG oder § 22 LieferkettenG mit einer Geldbuße belegt wurde.2. BI/MB erklärt, dass UN keine Verstöße im Sinne von § 124 Abs. 1 oder gegen die Bestimmungen gem. § 124 Abs. 2 vorliegen.3. BI/MB erklärt, dass er a) die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte (zu erläutern), falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt, b) Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat, c) bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbesondere zur Eignung, Bitte um Erläuterungen oder Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversicherung, GZR- oder HR-Auszug, Bankerklärung) unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen wird, d) über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, wonach BI bzw. alle MB sowie Nachunternehmer (NU) in angemessener Höhe (Personen- und Sachsschäden mind. 5 Mio. Euro, Vermögens- und Umweltschäden mind. 500.000 Euro, Schlüsselschäden mind. 200.000 Euro, Bearbeitungschäden mind. 300.000 Euro) versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entsprechende Versicherung abschließt, e) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er darin eingetragen ist, Angabe von Nr./Register undf) AG unverzüglich informiere(n) und ggf.aktualisierte Eigenerklärung sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevantenVoraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben.• Für BI/MB Angabe von vollständigen Firmennamen, Anschrift Hauptsitz, vollständigen Namen des Ansprechpartners für alle Rückfragen der VSt an den BI (Telefon, Telefax, E-Mail).• Bei Bietergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe der Rechtsform der BG (derzeit und ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechpartners für alleRückfragen der VSt zur BG oder deren Mitglieder (Einzelperson) mit Telefon/Telefax/E-Mail.• AG kann auch ohne besonderen Anlass weitere Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweise einschließlich Erklärungen und Nachweise zur Eignung, z. B. eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einen Nachweis über die Deckung der Haftpflichtversicherung, innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist verlangen.II.• Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen NU/ein verbundenes UN, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen (VU) beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für NU auf Aufforderung der VSt vor abschließender Wertung).• Einverständnis mit der Speicherung /Verarbeitung der mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren, erfasste Einwilligungen von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden.• Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden VU zu verwenden.• Angaben/Erklärungen/Nachweise (AEN), die von BI nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei BI angefordert werden. Reicht der BI die geforderten AEN nicht innerhalb einer vom AG verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. AG ist nicht verpflichtet, BI Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben, dazu aber im Rahmen der VgV berechtigt.III. Vgl. auch für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit genannte Angaben