Schülerbeförderung zum lehrplanmäßigen Unterricht

Schulen des Landkreises Darmstadt-Dieburg -Erich-Kästner-Schule, Langen Schulen des Landkreises Darmstadt-Dieburg -Erich-Kästner-Schule, Langen-

CPV: 60000000 Transport services (excl. Waste transport)
Place of execution:
Schülerbeförderung zum lehrplanmäßigen Unterricht
Awarding body:
Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Award number:
BEF4-2025

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Schülerbeförderung zum lehrplanmäßigen Unterricht
Beschreibung : Schulen des Landkreises Darmstadt-Dieburg -Erich-Kästner-Schule, Langen
Kennung des Verfahrens : cf30fb88-9ade-4635-bd80-8fc83e06c864
Interne Kennung : BEF4-2025
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Darmstadt-Dieburg ( DE716 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Schülerbeförderung zum lehrplanmäßigen Unterricht
Beschreibung : Schulen des Landkreises Darmstadt-Dieburg -Erich-Kästner-Schule, Langen-
Interne Kennung : BEF4-2025

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Darmstadt-Dieburg ( DE716 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Qualität
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen : Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 400 180 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Jochen Winter e.K.
Angebot :
Kennung des Angebots : BEF4-2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : 400 180 Euro
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : BEF4-2025
Datum der Auswahl des Gewinners : 17/09/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 29/09/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Registrierungsnummer : 00002636
Stadt : Darmstadt
Postleitzahl : 64289
Land, Gliederung (NUTS) : Darmstadt, Kreisfreie Stadt ( DE711 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 61518812618
Fax : +49 61518812484
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer : +49 615112-6603
Postanschrift : Wilhelminenstraße 1 – 3 (Wilhelminenhaus)
Stadt : Darmstadt
Postleitzahl : 64283
Land, Gliederung (NUTS) : Darmstadt, Kreisfreie Stadt ( DE711 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 615112-6603
Fax : +49 615112-5816
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Jochen Winter e.K.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE213 907 630
Stadt : Darmstadt
Postleitzahl : 84259
Land, Gliederung (NUTS) : Darmstadt-Dieburg ( DE716 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : d3c69c36-51b2-4d26-ac27-89faa4fb534b - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 07/10/2025 15:56 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00661812-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 194/2025
Datum der Veröffentlichung : 09/10/2025