Reinigungsleistungen für das Förderzentrum Ost, Förderzentrum West, Realschule Maisach

Reinigungsleistungen für das Förderzentrum Ost, Förderzentrum West, Realschule Maisach Los 1 (Objekte des Förderzentrum Ost) Los 2 (Objekte des Förderzentrum West) Los 3 (Objekte der Realschule Maisach) Los 1 umfasst die Reinigungsleistungen für das Förderzentrum Ost Germering (Theodor-Heuss-Str. 4, 82110 Germering) Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden …

CPV: 90910000 Cleaning services, 90911000 Accommodation, building and window cleaning services, 90911200 Building-cleaning services, 90919000 Office, school and office equipment cleaning services
Place of execution:
Reinigungsleistungen für das Förderzentrum Ost, Förderzentrum West, Realschule Maisach
Awarding body:
Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau
Award number:
FÖZO/FÖZW/RSM

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Reinigungsleistungen für das Förderzentrum Ost, Förderzentrum West, Realschule Maisach
Beschreibung : Reinigungsleistungen für das Förderzentrum Ost, Förderzentrum West, Realschule Maisach Los 1 (Objekte des Förderzentrum Ost) Los 2 (Objekte des Förderzentrum West) Los 3 (Objekte der Realschule Maisach)
Kennung des Verfahrens : f6054bd2-b275-4ae2-b168-04539568c77c
Interne Kennung : FÖZO/FÖZW/RSM
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Fürstenfeldbruck
Land, Gliederung (NUTS) : Fürstenfeldbruck ( DE21C )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Reinigungsleistungen FÖZO
Beschreibung : Los 1 umfasst die Reinigungsleistungen für das Förderzentrum Ost Germering (Theodor-Heuss-Str. 4, 82110 Germering) Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in • Unterhaltsreinigungsleistungen • Grundreinigungsleistungen • und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen („Sonstige Abrufleistungen“) Art und Umfang der Leistung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Interne Kennung : FÖZO

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90910000 Reinigungsdienste
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrags endet spätestens vier (4) Jahre nach Beginn des Regelbetriebs.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Theodor-Heuss-Str. 4
Stadt : Germering
Postleitzahl : 82110
Land, Gliederung (NUTS) : Fürstenfeldbruck ( DE21C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Förderzentrum Ost

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/07/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Zusätzliche Informationen : Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in Anlage 12 („Sanktionspaket Russland“) geforderten Erklärungen zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in Anlage 13 („Erklärung Masernschutzgesetz") geforderten Erklärungen zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Zuschlagslimitierung: Ein Bieter darf nur für maximal ein (1) Los („Höchstzahl“) den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). Sofern ein Bieter nach den vorstehenden Maßgaben für alle Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat (also ohne Zuschlagslimitierung ein Bieter den Zuschlag für eine größere Zahl von Losen als die Höchstzahl erhalten würde), erhält dieser Bieter für dasjenige Los den Zuschlag, für welches er (im Vergleich von seinen drei Angeboten für die drei Lose) die höchste Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat. Für den Fall, dass dieser Bieter mit seinen drei Angeboten für alle drei Lose eine gleich hohe Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat, entscheidet das Los, für welches Los das entsprechende Angebot den Zuschlag erhält. Der Auftraggeber wird für die übrigen Lose den Zuschlag jeweils auf das Angebot des Bieters mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. Konzernverbundene, abhängige (wenn auch juristisch eigenständige) Unternehmen sind als „ein Bieter“ zu verstehen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Reinigungsstunden / Jahr
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 60
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die die Zahlung ausführt : Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Reinigungsleistungen FÖZW
Beschreibung : Los 2 umfasst die Reinigungsleistungen für die folgenden Standorte: - Förderzentrum West Fürstenfeldbruck (Theodor-Heuss-Str. 1, 82256 Fürstenfeldbruck) - Modulbau (Theodor-Heuss-Str. 1, 82256 Fürstenfeldbruck) Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in • Unterhaltsreinigungsleistungen • Grundreinigungsleistungen • und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen („Sonstige Abrufleistungen“) Art und Umfang der Leistung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Interne Kennung : FÖZW

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrags endet spätestens vier (4) Jahre nach Beginn des Regelbetriebs.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Theodor-Heuss-Str. 1
Stadt : Fürstenfeldbruck
Postleitzahl : 82256
Land, Gliederung (NUTS) : Fürstenfeldbruck ( DE21C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Förderzentrum West

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/09/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Zusätzliche Informationen : Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in Anlage 12 („Sanktionspaket Russland“) geforderten Erklärungen zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in Anlage 13 („Erklärung Masernschutzgesetz") geforderten Erklärungen zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Zuschlagslimitierung: Ein Bieter darf nur für maximal ein (1) Los („Höchstzahl“) den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). Sofern ein Bieter nach den vorstehenden Maßgaben für alle Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat (also ohne Zuschlagslimitierung ein Bieter den Zuschlag für eine größere Zahl von Losen als die Höchstzahl erhalten würde), erhält dieser Bieter für dasjenige Los den Zuschlag, für welches er (im Vergleich von seinen drei Angeboten für die drei Lose) die höchste Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat. Für den Fall, dass dieser Bieter mit seinen drei Angeboten für alle drei Lose eine gleich hohe Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat, entscheidet das Los, für welches Los das entsprechende Angebot den Zuschlag erhält. Der Auftraggeber wird für die übrigen Lose den Zuschlag jeweils auf das Angebot des Bieters mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. Konzernverbundene, abhängige (wenn auch juristisch eigenständige) Unternehmen sind als „ein Bieter“ zu verstehen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Reinigungsstunden / Jahr
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 60
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau -
Organisation, die die Zahlung ausführt : Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Reinigungsleistungen RSM
Beschreibung : Los 3 umfasst die Reinigungsleistungen für die Realschule Maisach (Lusstr.36, 82116 Maisach) Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in • Unterhaltsreinigungsleistungen • Grundreinigungsleistungen • und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen („Sonstige Abrufleistungen“) Art und Umfang der Leistung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Interne Kennung : RSM

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrags endet spätestens vier (4) Jahre nach Beginn des Regelbetriebs.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Lusstr. 36
Stadt : Maisach
Postleitzahl : 82116
Land, Gliederung (NUTS) : Fürstenfeldbruck ( DE21C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Realschule Maisach

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/07/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Zusätzliche Informationen : Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in Anlage 12 („Sanktionspaket Russland“) geforderten Erklärungen zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in Anlage 13 („Erklärung Masernschutzgesetz") geforderten Erklärungen zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Zuschlagslimitierung: Ein Bieter darf nur für maximal ein (1) Los („Höchstzahl“) den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). Sofern ein Bieter nach den vorstehenden Maßgaben für alle Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat (also ohne Zuschlagslimitierung ein Bieter den Zuschlag für eine größere Zahl von Losen als die Höchstzahl erhalten würde), erhält dieser Bieter für dasjenige Los den Zuschlag, für welches er (im Vergleich von seinen drei Angeboten für die drei Lose) die höchste Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat. Für den Fall, dass dieser Bieter mit seinen drei Angeboten für alle drei Lose eine gleich hohe Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat, entscheidet das Los, für welches Los das entsprechende Angebot den Zuschlag erhält. Der Auftraggeber wird für die übrigen Lose den Zuschlag jeweils auf das Angebot des Bieters mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. Konzernverbundene, abhängige (wenn auch juristisch eigenständige) Unternehmen sind als „ein Bieter“ zu verstehen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Reinigungsstunden / Jahr
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 60
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau -
Organisation, die die Zahlung ausführt : Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 1 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Walter Hergl Facility Service GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : FÖZO Reinigungsleistung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : FÖZO Reinigungsleistung
Datum des Vertragsabschlusses : 27/05/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 15

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Viva-Deluxe Gebäudereinigung GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : FÖZW Reinigungsleistung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Rang in der Liste der Gewinner : 2
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : FÖZW Reinigungsleistung
Datum des Vertragsabschlusses : 27/05/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 15

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Joseph & Wendl GbR
Angebot :
Kennung des Angebots : RSM Reinigungsleistung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : RSM Reinigungsleistung
Datum des Vertragsabschlusses : 27/05/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 16

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau
Registrierungsnummer : 09-9011792-62
Abteilung : Gebäudemanagement
Postanschrift : Münchner Straße 32
Stadt : Fürstenfeldbruck
Postleitzahl : 82256
Land, Gliederung (NUTS) : Fürstenfeldbruck ( DE21C )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Ref. 13, Gebäudemanagement
Telefon : +49 81415190
Internetadresse : https://www.lra-ffb.de/
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Überprüfungsstelle
Organisation, die die Zahlung ausführt

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Joseph & Wendl GbR
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE 260222177
Postanschrift : Brucker Straße 45
Stadt : Gilching
Postleitzahl : 82205
Land, Gliederung (NUTS) : Starnberg ( DE21L )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0003

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer : 09-0318006-60
Postanschrift : Maximilianstraße 39
Stadt : München
Postleitzahl : 80538
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 8921762411
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Walter Hergl Facility Service GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE 129364350
Postanschrift : Gmunder Straße 35 a
Stadt : München
Postleitzahl : 81379
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Viva-Deluxe Gebäudereinigung GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE 341586171
Postanschrift : Würmtalstraße 10
Stadt : München
Postleitzahl : 81375
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0002

8.1 ORG-0006

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 54c4f953-5fba-4b04-8311-3f4354dab6da - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 18/06/2025 15:05 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00396304-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 116/2025
Datum der Veröffentlichung : 19/06/2025