Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter aufgrund nationaler Rechtsvorschriften auszuschließen, sofern diese gegen geltende Gesetze oder öffentliche Interessen verstoßen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Der Bieter wird ausgeschlossen, wenn er an kriminellen Vereinigungen beteiligt ist oder solche unterstützt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Ein Ausschluss erfolgt, wenn der Bieter terroristische Vereinigungen bildet, unterstützt oder mit ihnen in Verbindung steht.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Ausschluss bei Beteiligung an Geldwäsche oder Finanzierung terroristischer Aktivitäten.
Betrug
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Der Bieter wird ausgeschlossen, wenn er sich des Betrugs oder Subventionsbetrugs schuldig gemacht hat.
Korruption
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Ausschluss bei nachgewiesener Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Der Bieter wird ausgeschlossen, wenn er in Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder andere Formen der Ausbeutung verwickelt ist.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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Ausschluss bei nicht erfüllten steuerlichen Verpflichtungen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Ausschluss bei Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Der Bieter wird ausgeschlossen, wenn er umweltrechtliche Vorschriften nicht einhält.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Ausschluss bei Verstößen gegen sozialrechtliche Regelungen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Der Bieter wird ausgeschlossen, wenn er arbeitsrechtliche Pflichten verletzt.
Zahlungsunfähigkeit
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Ausschluss bei Zahlungsunfähigkeit des Bieters.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Der Bieter wird ausgeschlossen, wenn er insolvent ist oder ein Insolvenzverfahren läuft.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Ausschluss bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Der Bieter wird ausgeschlossen, wenn gegen ihn ein Verfahren geführt wird, das der Insolvenz vergleichbar ist.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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Ausschluss bei schwerwiegenden Verfehlungen, die das Vertrauen in den Bieter beeinträchtigen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Der Bieter wird ausgeschlossen, wenn er an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beteiligt ist.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Ausschluss bei Vorliegen eines Interessenkonflikts, der die Objektivität beeinträchtigt.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Der Bieter wird ausgeschlossen, wenn eine Vorbefassung zu Wettbewerbsverzerrungen führt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Ausschluss bei gravierenden Mängeln in der Erfüllung früherer öffentlicher Aufträge.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Der Bieter wird ausgeschlossen, wenn er das Vergabeverfahren getäuscht oder unzulässig beeinflusst hat.