Rahmenvertrag über automatische Fahrgastzählsysteme für den Landkreis Tuttlingen

Das Landratsamt Tuttlingen als Aufgabenträger des öffentlichen Nahverkehrs im Landkreis Tuttlingen will die vorhandenen Fahrzeuge (Omnibusse) mit automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) ausstatten. Deshalb sollte mit der Ausschreibung ein Unternehmen gefunden werden, das entsprechende Systeme liefert und in den Fahrzeugen installiert und in Betrieb nimmt. Die Fahrgastzählsysteme müssen die Anforderungen des Landes …

CPV: 30144300 Vehicle-counting machines, 35125100 Sensors, 50100000 Repair, maintenance and associated services of vehicles and related equipment, 72260000 Software-related services
Place of execution:
Rahmenvertrag über automatische Fahrgastzählsysteme für den Landkreis Tuttlingen
Awarding body:
Landratsamt Tuttlingen
Award number:
E13334827

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landratsamt Tuttlingen
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Rahmenvertrag über automatische Fahrgastzählsysteme für den Landkreis Tuttlingen
Beschreibung : Das Landratsamt Tuttlingen als Aufgabenträger des öffentlichen Nahverkehrs im Landkreis Tuttlingen will die vorhandenen Fahrzeuge (Omnibusse) mit automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) ausstatten. Deshalb sollte mit der Ausschreibung ein Unternehmen gefunden werden, das entsprechende Systeme liefert und in den Fahrzeugen installiert und in Betrieb nimmt. Die Fahrgastzählsysteme müssen die Anforderungen des Landes Baden-Württemberg (Anlage 7 „Anforderungskatalog AFZS“) und der einschlägigen VDV-Schrift 457 V2.1 erfüllen, entsprechend zertifiziert werden und die Daten an ein regionales Hintergrundsystem senden. Die Zählsysteme müssen unabhängig von der Versorgung der Fahrzeuge mit Netz- und Fahrplandaten und unabhängig von der Fahreranmeldung funktionieren. Ein Programm zur Auswertung der Zähldaten ist nicht Bestandteil des Vergabeverfahrens, wohl aber ein Hintergrundsystem zur Verwaltung der Flotte und Geräte, zur Fernwartung und Datenübertragung. Im Erstabruf ist die Beschaffung der Ausrüstung für 31 Busse (25 Solobusse, 5 Gelenkbusse mit 3 Türen, 1 Gelenkbus mit 4 Türen) vorgesehen. Die über den Erstabruf zu beschaffende Ausrüstung entspricht auch dem voraussichtlichen Bedarf des Auftraggebers. Darüber hinaus können über den Rahmenvertrag die Fahrzeugausrüstungen für bis zu 57 weitere Fahrzeuge (53 Solobusse, 3 Gelenkbusse mit 3 Türen, 1 Gelenkbus mit 4 Türen) in Form von Folgeabrufen beschafft werden. Maximal werden über diesen Rahmenvertrag daher 88 Fahrzeuge mit automatischen Fahrgastzählsystemen ausgerüstet. Die von dem Erstabruf umfassten Fahrzeuge sind bis spätestens zum 31.12.2025 mit den ausgeschriebenen Systemen auszustatten und in Betrieb zu nehmen. Die Ausrüstung für die von etwaigen Folgeabrufen umfassten Fahrzeuge kann bis spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Recht des Auftraggebers; ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf weiterer Fahrgastzählsysteme besteht nicht.
Kennung des Verfahrens : d4761217-7ff7-4f8b-ae68-d2e09a6bcbbc
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 30144300 Fahrzeugzählanlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 35125100 Sensoren
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 50100000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Tuttlingen ( DE137 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Hinweis zu Ziff. 6.1.2: Aus Rücksicht auf die Geschäftsgeheimnisse des Bestbieters und die daraus resultierenden Geheimhaltungspflichten wird von einer Angabe des Auftragswertes abgesehen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Rahmenvertrag über automatische Fahrgastzählsysteme für den Landkreis Tuttlingen
Beschreibung : Das Landratsamt Tuttlingen als Aufgabenträger des öffentlichen Nahverkehrs im Landkreis Tuttlingen will die vorhandenen Fahrzeuge (Omnibusse) mit automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) ausstatten. Deshalb sollte mit der Ausschreibung ein Unternehmen gefunden werden, das entsprechende Systeme liefert und in den Fahrzeugen installiert und in Betrieb nimmt. Die Fahrgastzählsysteme müssen die Anforderungen des Landes Baden-Württemberg (Anlage 7 „Anforderungskatalog AFZS“) und der einschlägigen VDV-Schrift 457 V2.1 erfüllen, entsprechend zertifiziert werden und die Daten an ein regionales Hintergrundsystem senden. Die Zählsysteme müssen unabhängig von der Versorgung der Fahrzeuge mit Netz- und Fahrplandaten und unabhängig von der Fahreranmeldung funktionieren. Ein Programm zur Auswertung der Zähldaten ist nicht Bestandteil des Vergabeverfahrens, wohl aber ein Hintergrundsystem zur Verwaltung der Flotte und Geräte, zur Fernwartung und Datenübertragung. Im Erstabruf ist die Beschaffung der Ausrüstung für 31 Busse (25 Solobusse, 5 Gelenkbusse mit 3 Türen, 1 Gelenkbus mit 4 Türen) vorgesehen. Die über den Erstabruf zu beschaffende Ausrüstung entspricht auch dem voraussichtlichen Bedarf des Auftraggebers. Darüber hinaus können über den Rahmenvertrag die Fahrzeugausrüstungen für bis zu 57 weitere Fahrzeuge (53 Solobusse, 3 Gelenkbusse mit 3 Türen, 1 Gelenkbus mit 4 Türen) in Form von Folgeabrufen beschafft werden. Maximal werden über diesen Rahmenvertrag daher 88 Fahrzeuge mit automatischen Fahrgastzählsystemen ausgerüstet. Die von dem Erstabruf umfassten Fahrzeuge sind bis spätestens zum 31.12.2025 mit den ausgeschriebenen Systemen auszustatten und in Betrieb zu nehmen. Die Ausrüstung für die von etwaigen Folgeabrufen umfassten Fahrzeuge kann bis spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Recht des Auftraggebers; ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf weiterer Fahrgastzählsysteme besteht nicht.
Interne Kennung : E13334827

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 30144300 Fahrzeugzählanlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 35125100 Sensoren
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 50100000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Optional beauftragt wird die Supportleistung vor Ort incl. An-/Abreise für Arbeiten außerhalb der Gewährleistung. Die Option kann bis 3 Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit ausgeübt werden. Hierbei handelt es sich um eine einseitige Option des Auftraggebers; ein Anspruch auf Ausübung der Option besteht nicht.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Tuttlingen ( DE137 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 4 Jahr

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität der Leistung (davon 20 % Konzept zur Projektabwicklung, 50 % Qualität der Ob-Board-Systeme, 20 % Qualität des Hintergrundsystems, 10 % Zählvideofunktion)
Beschreibung : Qualität der angebotenen Leistung
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bewerber bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Zentrale Vergabekammer Baden-Württembergs beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bewerber bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landratsamt Tuttlingen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Landratsamt Tuttlingen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Landratsamt Tuttlingen

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 0 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Derovis GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot Derovis GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 0 Euro
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Vertrag mit Derovis GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners : 07/05/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 08/05/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Landratsamt Tuttlingen

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Landratsamt Tuttlingen
Registrierungsnummer : nicht bekannt
Postanschrift : Bahnhofstraße 100
Stadt : Tuttlingen
Postleitzahl : 78532
Land, Gliederung (NUTS) : Tuttlingen ( DE137 )
Land : Deutschland
Telefon : +497461 9260
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Zentrale Vergabekammer Baden-Württembergs beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : Keine Angabe
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : +49721 9268730
Fax : +49721 9263985
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Derovis GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : keine Angabe
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 12681
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : e814877c-70d0-46c0-88ea-86d913f23e95 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 02/07/2025 12:10 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00434708-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 126/2025
Datum der Veröffentlichung : 04/07/2025