Beschreibung
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Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "09_Vordruck_Referenzen" mindestens vier geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: ● Beschreibung der ausgeführten Leistungen (z. B. Beratung, Beschaffung, Erstellung und Bearbeitung von Bildmaterial/Illustrationen/Schaubildern/Grafiken/Tabellen etc., redaktionelle Bearbeitung, grafische Gestaltung, Proof-Herstellung, Vorlagenherstellung (Print und Digital), Druckabwicklung, etc.), ● Zeitraum der Leistungserbringung, ● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: ● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung). ● Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: Referenzobjekt 1 - Nachweis für gestalterische Kompetenz Vom Bieter ist eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz als Nachweis zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: ● Die Referenz muss mindestens folgende Publikation (Magazin, Heft, Broschüre) mit Gestaltung und Vorlagenherstellung auf Basis bestehender Gestaltungsrichtlinien (bzw. Corporate Design) umfassen. ● Mindestumfang: 8 Seiten ● Die Referenz muss jeweils mindestens 3 Seiten mit Bildern, jeweils mindestens 3 Seiten mit Infografiken/Schaubildern und/oder Tabellen sowie verschiedene Textsorten (z. B. Überschriften, Aufzählungen, Fließtext, Bildunterschriften) enthalten. Referenzobjekt 2 - Nachweis für Kompetenz Illustration Vom Bieter sind zwei mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenzen als Nachweis zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: ● Illustration (von Personen/Charakteren, z. B. Comic-Form) und Vorlagenherstellung (Print und Digital) von mindestens zwei selbst erstellten Illustrationen, die in einer Publikation erschienen ist, z. B. in einem Magazin, Heft, Broschüre, Buch, Faltblatt, als Plakat, Kartenspiel, Comic, Bastelbogen oder im Social Media o. ä. Dabei kann es sich um redaktionellen wie werblichen Inhalt handeln. ● Die Illustration weist einen wiederkehrenden und einheitlichen Zeichenstil sowie ein wiederkehrendes und einheitliches Farbkonzept auf. Referenzobjekt 3 - Nachweis für die Kompetenz Online-Gestaltung Vom Bieter ist eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz als Nachweis zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale ausweisen: ● Es handelt sich um Online-Banner oder Social-Media-Posts (mindestens 2 veröffentlichte Motive einer Kampagne oder Reihe), die selbst konzipiert und realisiert wurden. Für die Referenzen ist die PDF-Vorlage "09_Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach (1x je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen. Es sind nur vier Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).