Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Korruption
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§§ 123, 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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§§ 123, 124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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§§ 123, 124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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§§ 123, 124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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§§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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§§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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§§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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§§ 123, 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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§§ 123, 124 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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§§ 123, 124 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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§§ 123, 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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§§ 123, 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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§§ 123, 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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§§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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§§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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§§ 123, 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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§§ 123, 124 GWB
Zahlungsunfähigkeit
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§§ 123, 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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§§ 123, 124 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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§§ 123, 124 GWB