Projekt Süd_Infrastrukturprojekt

Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Gebiete des Landkreises Elbe-Elster (Süd) an ein Gigabitnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell) Der Landkreis Elbe-Elster (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Gebiet Süd in Auftrag gegeben. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms …

CPV: 64215000 IP telephone services
Place of execution:
Projekt Süd_Infrastrukturprojekt
Awarding body:
Landkreis Elbe-Elster
Award number:
44/2024

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Elbe-Elster
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Projekt Süd_Infrastrukturprojekt
Beschreibung : Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Gebiete des Landkreises Elbe-Elster (Süd) an ein Gigabitnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell)
Kennung des Verfahrens : 62cba5c3-9b29-42cd-a175-dd7e509d54e8
Interne Kennung : 44/2024
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Zentrale Elemente des Verfahrens : Das Verfahren wurde zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64215000 Internet-Telefondienste

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Elbe-Elster ( DE407 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP9YR9HM24
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : VG LIB (Verbandsgemeinde Liebenwerda)
Beschreibung : Der Landkreis Elbe-Elster (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Gebiet Süd in Auftrag gegeben. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" sowie auf Grundlage der "Grundsätze des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung des Gigabitausbaus im Lausitzer Revier im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 (JTF Gigabitförderung-BB)" endgültige Förderzusagen erhalten. Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Das Verfahren wurde zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt. Los 1 VG LIB (Verbandsgemeinde Liebenwerda) Los 2 LK EE Mitte 4.285 Adressen Los 3 LK EE Süd 7.024 Adressen
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64215000 Internet-Telefondienste

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Elbe-Elster ( DE407 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Zusätzliche Informationen : Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Darüber hinaus wird vorsorglich das Brandenburgische Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 auch auf Konzessionen als anwendbar erachtet. Aufgrund der vorstehenden Erläuterungen handelt es sich bei dem angegebenen "Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge ohne MwSt." bzw. "Wert des bezuschlagten Angebots ohne MwSt." jeweils um den Konzessionswert. Dieser berechnet sich aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung : Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: "das Bestangebot") erhält die volle Punktzahl (65). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6,5 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 65
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : 2. Realisierungszeitraum
Beschreibung : Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: "das Bestangebot") erhält die volle Punktzahl (15). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf den Realisierungszeitraum in Monaten - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : 3. Endkundenprodukte
Beschreibung : Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Eventuelle Preisnachlässe (Rabatte o. Ä.), die Endkunden für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden sollen, werden in der Wertung der Preise nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden zwei Endkundenprodukte jeweils 7,5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: "das Bestangebot") erhält die vollen 7,5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf den Endkundenpreis - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,75 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Privatkundenprodukt mit > 200 Mbit/s im Download (Max. 7,5 Punkte), - Geschäftskunden-Standardprodukt mit > 250 Mbit/s im Download und > 250 Mbit/s im Upload (Max. 7,5 Punkte).
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : 4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
Beschreibung : Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung). - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus vollumfänglich Rechnung getragen werden kann (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nach-vollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann (2,5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann (0 Punkte).
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 5

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Darüber hinaus wird vorsorglich das Brandenburgische Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 auch auf Konzessionen als anwendbar erachtet. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Darüber hinaus wird vorsorglich das Brandenburgische Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 auch auf Konzessionen als anwendbar erachtet. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landkreis Elbe-Elster

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : LK EE Mitte
Beschreibung : Der Landkreis Elbe-Elster (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Gebiet Süd in Auftrag gegeben. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" sowie auf Grundlage der "Grundsätze des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung des Gigabitausbaus im Lausitzer Revier im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 (JTF Gigabitförderung-BB)" endgültige Förderzusagen erhalten. Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Das Verfahren wurde zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt. Los 1 VG LIB (Verbandsgemeinde Liebenwerda) Los 2 LK EE Mitte 4.285 Adressen Los 3 LK EE Süd 7.024 Adressen
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64215000 Internet-Telefondienste

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Elbe-Elster ( DE407 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Zusätzliche Informationen : Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Darüber hinaus wird vorsorglich das Brandenburgische Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 auch auf Konzessionen als anwendbar erachtet. Aufgrund der vorstehenden Erläuterungen handelt es sich bei dem angegebenen "Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge ohne MwSt." bzw. "Wert des bezuschlagten Angebots ohne MwSt." jeweils um den Konzessionswert. Dieser berechnet sich aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung : Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: "das Bestangebot") erhält die volle Punktzahl (65). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6,5 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 65
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : 2. Realisierungszeitraum
Beschreibung : Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: "das Bestangebot") erhält die volle Punktzahl (15). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf den Realisierungszeitraum in Monaten - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : 3. Endkundenprodukte
Beschreibung : Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Eventuelle Preisnachlässe (Rabatte o. Ä.), die Endkunden für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden sollen, werden in der Wertung der Preise nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden zwei Endkundenprodukte jeweils 7,5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: "das Bestangebot") erhält die vollen 7,5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf den Endkundenpreis - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,75 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Privatkundenprodukt mit > 200 Mbit/s im Download (Max. 7,5 Punkte), - Geschäftskunden-Standardprodukt mit > 250 Mbit/s im Download und > 250 Mbit/s im Upload (Max. 7,5 Punkte).
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : 4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
Beschreibung : Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung). - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus vollumfänglich Rechnung getragen werden kann (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nach-vollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann (2,5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann (0 Punkte).
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 5

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Darüber hinaus wird vorsorglich das Brandenburgische Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 auch auf Konzessionen als anwendbar erachtet. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Darüber hinaus wird vorsorglich das Brandenburgische Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 auch auf Konzessionen als anwendbar erachtet. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landkreis Elbe-Elster

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : LK EE Süd
Beschreibung : Der Landkreis Elbe-Elster (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Gebiet Süd in Auftrag gegeben. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" sowie auf Grundlage der "Grundsätze des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung des Gigabitausbaus im Lausitzer Revier im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 (JTF Gigabitförderung-BB)" endgültige Förderzusagen erhalten. Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Das Verfahren wurde zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt. Los 1 VG LIB (Verbandsgemeinde Liebenwerda) Los 2 LK EE Mitte 4.285 Adressen Los 3 LK EE Süd 7.024 Adressen
Interne Kennung : 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64215000 Internet-Telefondienste

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Elbe-Elster ( DE407 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Zusätzliche Informationen : Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Darüber hinaus wird vorsorglich das Brandenburgische Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 auch auf Konzessionen als anwendbar erachtet. Aufgrund der vorstehenden Erläuterungen handelt es sich bei dem angegebenen "Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge ohne MwSt." bzw. "Wert des bezuschlagten Angebots ohne MwSt." jeweils um den Konzessionswert. Dieser berechnet sich aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung : Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: "das Bestangebot") erhält die volle Punktzahl (65). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6,5 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 65
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : 2. Realisierungszeitraum
Beschreibung : Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: "das Bestangebot") erhält die volle Punktzahl (15). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf den Realisierungszeitraum in Monaten - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : 3. Endkundenprodukte
Beschreibung : Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Eventuelle Preisnachlässe (Rabatte o. Ä.), die Endkunden für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden sollen, werden in der Wertung der Preise nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden zwei Endkundenprodukte jeweils 7,5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: "das Bestangebot") erhält die vollen 7,5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf den Endkundenpreis - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,75 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Privatkundenprodukt mit > 200 Mbit/s im Download (Max. 7,5 Punkte), - Geschäftskunden-Standardprodukt mit > 250 Mbit/s im Download und > 250 Mbit/s im Upload (Max. 7,5 Punkte).
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : 4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
Beschreibung : Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung). - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus vollumfänglich Rechnung getragen werden kann (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nach-vollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann (2,5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann (0 Punkte).
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 5

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Darüber hinaus wird vorsorglich das Brandenburgische Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 auch auf Konzessionen als anwendbar erachtet. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Darüber hinaus wird vorsorglich das Brandenburgische Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 auch auf Konzessionen als anwendbar erachtet. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landkreis Elbe-Elster

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 96 476 597,75 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : GlasfaserPlus GmbH-Region Ost
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot GlasfaserPlus für Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 37 596 879,55 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 44/2024 - Los 1
Datum des Vertragsabschlusses : 15/05/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : epcan GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot epcan für Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : 25 942 511,34 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 44/2024 - Los 2
Datum des Vertragsabschlusses : 15/05/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : GlasfaserPlus GmbH-Region Ost
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot GlasfaserPlus für Los 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Wert der Ausschreibung : 32 937 206,86 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 44/2024 - Los 3
Datum des Vertragsabschlusses : 15/05/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Elbe-Elster
Registrierungsnummer : 12-12992262153879-70
Stadt : Herzberg/Elster
Postleitzahl : 04916
Land, Gliederung (NUTS) : Elbe-Elster ( DE407 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Immobilienmanagement/Zentrale Ausschreibungsstelle
E-Mail : ZAS@lkee.de
Telefon : +49 3535462666
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Registrierungsnummer : t:03318661719
Stadt : Potsdam
Postleitzahl : 14473
Land, Gliederung (NUTS) : Potsdam, Kreisfreie Stadt ( DE404 )
Land : Deutschland
Telefon : 0049 331 8661619
Fax : 0049 331 8661652
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : GlasfaserPlus GmbH-Region Ost
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE338076384
Postanschrift : Schanzenstr. 6-20, 1.14 Kupferhütte
Stadt : Köln
Postleitzahl : 51063
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Telefon : 015117631077
Internetadresse : https://glasfaserplus.de/
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001 LOT-0003

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : epcan GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : : DE263116272
Postanschrift : Stadtlohner Straße 6
Stadt : Vreden
Postleitzahl : 48691
Land, Gliederung (NUTS) : Borken ( DEA34 )
Land : Deutschland
E-Mail : bm@epcan.de
Telefon : 0256488337443
Internetadresse : https://www.epcan.de/
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0002

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 48203cef-951f-484c-970a-f65d560c44d6 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 24/06/2025 16:40 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00413684-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 120/2025
Datum der Veröffentlichung : 26/06/2025