Planung und Durchführung des städtischen Kulturprogramms in der Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2031

Planung und Durchführung des städtischen Kulturprogramms in der Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2031 Planung und Durchführung des städtischen Kulturprogramms in der Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2031 (Gesamtkonzept) - Hauptpositionen/Leistungsbeschreibung: o Organisation, Durchführung und Nachbereitung von mindestens 60 Bühnen-Veranstaltungen pro Jahr aus verschiedenen Kunst-/Kulturgattungen wie Theater, Tanz, Filmkunst, Medien, Literatur und …

CPV: 92000000 Recreational, cultural and sporting services
Place of execution:
Planung und Durchführung des städtischen Kulturprogramms in der Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2031
Awarding body:
Stadt Bünde
Award number:
25_02

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Bünde
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Planung und Durchführung des städtischen Kulturprogramms in der Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2031
Beschreibung : Planung und Durchführung des städtischen Kulturprogramms in der Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2031
Kennung des Verfahrens : 314a60ba-034a-4887-8917-d6726acf7bb8
Vorherige Bekanntmachung : 17443-2025
Interne Kennung : 25_02-p
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Zentrale Elemente des Verfahrens : weiterer Verfahrensablauf: - Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen 16.04.2025, 23.59 Uhr - Eröffnungs-/Einreichungstermin finaler Angebote 23.04.2025, 11.00 Uhr - Zuschlags-/Bindefrist endet am 30.06.2025, 23.59 Uhr Nebenangebote werden nicht zugelassen. Die Verhandlungen mit den Bietern, die ein Erstangebot abgegeben haben, wurden beendet. Sie werden aufgefordert, ein finales Angebot basierend auf den Ergebnissen der Verhandlung vom 03.04.2025 zu erstellen. Eine Verhandlung über das finale Angebot ist unzulässig. Die Auftragserteilung steht unter dem Vorbehalt eines zustimmenden Beschlusses des Kulturausschusses und des Rates der Stadt Bünde.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 92000000 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bünde
Postleitzahl : 32257
Land, Gliederung (NUTS) : Herford ( DEA43 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXPWYDML9TB
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Planung und Durchführung des städtischen Kulturprogramms in der Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2031
Beschreibung : Planung und Durchführung des städtischen Kulturprogramms in der Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2031 (Gesamtkonzept) - Hauptpositionen/Leistungsbeschreibung: o Organisation, Durchführung und Nachbereitung von mindestens 60 Bühnen-Veranstaltungen pro Jahr aus verschiedenen Kunst-/Kulturgattungen wie Theater, Tanz, Filmkunst, Medien, Literatur und Musik o an den Spielstätten Stadthalle und Veranstaltungszentrum Universum o mit dezentraler Vorverkaufsstruktur und Online-Ticket-Verkauf o Abonnementprogramm mit 8 Veranstaltungen mit Veranstaltungen aus den Sparten Musical/Oper/Operette, klassisches/zeitgenössisches Theater, unterhaltendes Theater (Boulevard, anspruchsvolle Komödie, Schauspiel) und Tanz-/Bewegungs-/ Offtheater/Ballett mit Vetorecht des Ausschusses für Kultur für eine Veranstaltung pro Spielzeit Mit den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb bzw. zum Erstangebot wurde mitgeteilt: Gemäß Beschluss des Kulturausschusses steht für die Planung und Durchführung des städtischen Kulturprogramms vom 01.08.2026 bis 31.07.2031 ein Gesamtauftragsvolumen von 1.100.00 EUR zur Verfügung. Dieser Wert versteht sich als Endwert, im Falle einer MwSt-Pflicht also als Bruttowert. Für das finale Angebot gilt: Die Verhandlungen mit den Bietern, die ein Erstangebot abgegeben haben, wurden beendet. Sie werden aufgefordert, ein finales Angebot basierend auf den Ergebnissen der Verhandlung vom 03.04.2025 zu erstellen. Eine Verhandlung über das finale Angebot ist unzulässig.
Interne Kennung : 25_02-p

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 92000000 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bünde
Postleitzahl : 32257
Land, Gliederung (NUTS) : Herford ( DEA43 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 5 Jahr

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 17443-2025
Zusätzliche Informationen : - Nebenangebote werden nicht zugelassen. - Die Auftragserteilung steht unter dem Vorbehalt eines zustimmenden Beschlusses des Kulturausschusses und des Rates der Stadt Bünde.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Bruttopreis
Beschreibung : 100 % Bruttopreis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB: Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Bünde

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 1 198 000 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Stadtkultur GbR
Angebot :
Kennung des Angebots : HA1 final
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 1 198 000 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 1
Titel : Planung und Durchführung des städtischen Kulturprogramms in der Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2031
Datum des Vertragsabschlusses : 24/06/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Bünde
Registrierungsnummer : 057580004004-31001-91
Postanschrift : Bahnhofstraße 13+15
Stadt : Bünde
Postleitzahl : 32257
Land, Gliederung (NUTS) : Herford ( DEA43 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
Telefon : +49 5223161-334
Fax : +49 5223161-6351
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Stadt Bünde
Registrierungsnummer : 057580004004-31001-91
Postanschrift : Bahnhofstraße 13+15
Stadt : Bünde
Postleitzahl : 32257
Land, Gliederung (NUTS) : Herford ( DEA43 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
Telefon : +49 5223161-334
Fax : +49 5223161-6351
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer : 05515-03004-07
Postanschrift : Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt : Münster
Postleitzahl : 48147
Land, Gliederung (NUTS) : Münster, Kreisfreie Stadt ( DEA33 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 251-4115307
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Stadtkultur GbR
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer : UStID 31057930680
Postanschrift : Bahnhofstraße 72
Stadt : Bünde
Postleitzahl : 32257
Land, Gliederung (NUTS) : Herford ( DEA43 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 2c405464-07b2-4793-be78-091c2c3b2255 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 13/08/2025 09:02 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00532708-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 155/2025
Datum der Veröffentlichung : 14/08/2025