Beschreibung
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Durch Referenzen (= einschlägige Publikationen, Expertisen, Forschungsprojekte, wissenschaftliche Begleitungen, Evaluationen etc., nachzuweisen durch Angaben zu Auftraggeber, Art und Umfang der Leistung, Auftragswert, Zeitraum) weist der potenzielle Auftragnehmer seine einschlägigen, langjährigen Erfahrungen zur Aufgabenwahrnehmung nach. Über den Zeitraum der höchstens letzten drei Jahre müssen mindestens drei vergleichbare Referenzen erbracht werden. Bei einem Verbund können die Referenzen auch durch unterschiedliche Akteure und Akteurinnen eingebracht werden. 1. Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal verfügt über Expertise in der Pflegeforschung sowie methodische Expertise in den Bereichen Literatur- und Dokumentenanalyse, quantitative und qualitative Sozialforschung und Diskursanalyse. Des Weiteren verfügt das Personal über inhaltliche Expertise in den Themenfeldern Nachfrage nach Ausbildungsplätzen in der Pflege, Ausbildungsqualität und Bewerbernachfrage (nachzuweisen z. B. über Publikationen, Lehraktivitäten, Projekte, Evaluationen, durchgeführte Begleitforschungen, operative Umsetzung, Forschung). Der Nachweis erfolgt durch die ausgefüllte Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit. 2.Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal verfügt über ein notwendiges Netzwerk im für den Auftrag relevanten Akteursfeld der Pflege (z. B. Ausbildungsverbünde, Ausbildungsbetriebe, Pflegeschulen, Publikationen, Forschungsprojekte; Anzahl praktischer Kooperationspartner, Projektpartner in der Vergangenheit, Verbände). Der Nachweis erfolgt durch die ausgefüllte Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit. 3.Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal verfügt über Expertise in der Pflege (z.B. Personen mit einer abgeschlossenen Fachausbildung in der Pflege, Personen mit relevanten Abschlüssen an Hochschulen in pflegewissenschaftlichen Studiengängen (Bachelor, Master, Doktoren und Doktorinnen, Professorinnen und Professoren, Praxisanleitende)). Der Nachweis erfolgt durch die ausgefüllte Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit vorläufig tabellarisch.