Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sowie im Falle der Eignungsleihe von dem Unternehmen abzugeben, von dem die Eignung geliehen wird, mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, sofern nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Hierzu wird die Anlage 1, Teilnahmeantrag, zur Verfügung gestellt. • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen • Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB) • Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) • Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) • Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) • Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). • Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AentG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegt. • Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (SanktionsVO), (siehe Formular 1, Eigenerklärung SanktionsVO) vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern abzugeben. • Scientology-Schutzerklärung • Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung eines bevollmächtigten Vertreters und Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall. Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO oder dem Wettbewerbsregister anzufordern.