ÖVDAT - Beratungsleistungen zur bestehenden Softwarearchitektur und Weiterentwicklung des gesamten GIP 2.0 Systems

ÖVDAT - Beratungsleistungen zur bestehenden Softwarearchitektur und Weiterentwicklung des gesamten GIP 2.0 Systems - VERHANDLUNGSVERFAHREN NACH VORHERIGER BEKANNTMACHUNG im Oberschwellenbereich gemäß § 31 Abs 5 iVm Abs 7 BVergG 2018 idgF zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ÖVDAT - Beratungsleistungen zur bestehenden Softwarearchitektur und Weiterentwicklung des gesamten GIP 2.0 …

CPV: 72200000 Software programming and consultancy services
Place of execution:
ÖVDAT - Beratungsleistungen zur bestehenden Softwarearchitektur und Weiterentwicklung des gesamten GIP 2.0 Systems
Awarding body:
Österreichisches Institut für Verkehrsdateninfrastruktur
Award number:
155858

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Österreichisches Institut für Verkehrsdateninfrastruktur
Rechtsform des Erwerbers : Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : ÖVDAT - Beratungsleistungen zur bestehenden Softwarearchitektur und Weiterentwicklung des gesamten GIP 2.0 Systems
Beschreibung : ÖVDAT - Beratungsleistungen zur bestehenden Softwarearchitektur und Weiterentwicklung des gesamten GIP 2.0 Systems - VERHANDLUNGSVERFAHREN NACH VORHERIGER BEKANNTMACHUNG im Oberschwellenbereich gemäß § 31 Abs 5 iVm Abs 7 BVergG 2018 idgF zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen
Kennung des Verfahrens : ae7314ce-9b50-434e-9dd4-e4cc5f2a04c2
Interne Kennung : 155858
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung

2.1.3 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 600 000 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Gemäß Abschnitt IV.2 unter Punkt "Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber" findet sich die Angabe "3". Diese Anzahl kann sich im Falle einer ex-aequo-Platzierung gleichgereihter Bewerber:innen ändern. Näheres dazu ist dem Punkt 4 des Allgemeinen Teils der Teilnahmeunterlagen zu entnehmen. Die gegenständliche Ausschreibung umfasst die Beratungsleistungen für das GIP 2.0 System im Produktivbetrieb ab Jänner 2026. Um bis zur Fertigstellung des GIP 2.0 Systems weiterhin auf einen technischen Projektleiter zurückgreifen zu können und auch einen fachlich fundierten und strukturierten Wissenstransfer des derzeitigen Projektleiters auf den künftigen Berater zu gewährleisten, behält sich der Auftraggeber gemäß Punkt 1.6 des Allgemeinen Teils der Teilnahmeunterlagen eine Direktvergabe an den derzeitigen Projektleiter vor. Der Zeitraum ist bis 31.12.2025 begrenzt. In den Gremien des ÖVDAT (Geschäftsführungsausschuss und Präsidialversammlung) wurden für diese Leistungen netto 70.000 EUR vorgesehen. ISd der Losregelung gemäß Punkt 1.6 des Allgemeinen Teils der Teilnahmeunterlagen ist die Direktvergabe zulässig sofern diese in Summe 20% des kumulierten Werts aller Lose nicht übersteigt und den Wert von netto 80.000 EUR nicht übersteigt. Da die vorbehaltene Direktvergabe iHv netto 70.000 EUR weder die 20%-Schwelle des geschätzten Auftragswerts (120.000 EUR) noch die Schwelle von 80.000 EUR übersteigt, ist die Direktvergabe in Anwendung der Losregelung gemäß § 16 Abs 5 BVergG 2018 als zulässig anzusehen. Der Leistungsumfang ist grundsätzlich unverändert zur bestehenden Rahmenvereinbarung mit dem Projektleiter und beinhaltet zusätzlich zum Wissenstransfer auf den künftigen Berater diverse Abstimmungs- und Beratungsleistungen (siehe Punkt 1.6 des Allgemeinen Teils der Teilnahmeunterlagen).
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-8616

Titel : ÖVDAT - Beratungsleistungen zur bestehenden Softwarearchitektur und Weiterentwicklung des gesamten GIP 2.0 Systems
Beschreibung : ÖVDAT - Beratungsleistungen zur bestehenden Softwarearchitektur und Weiterentwicklung des gesamten GIP 2.0 Systems - VERHANDLUNGSVERFAHREN NACH VORHERIGER BEKANNTMACHUNG im Oberschwellenbereich gemäß § 31 Abs 5 iVm Abs 7 BVergG 2018 idgF zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen
Interne Kennung : 155858

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Siehe Ausschreibungsunterlagen. Insbesondere die Festlegung in Bezug auf die Dauer der Rahmenvereinbarung von vier Jahren , wobei sich der Auftraggeber eine jährliche optionale Verlängerung der Geltung der Rahmenvereinbarung auf maximal zwei weitere Jahre vorbehält.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Sankt Pölten ( AT123 )
Land : Österreich
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 28/11/2025
Laufzeit : 72 Monat

5.1.5 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 600 000 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : ja
Zusätzliche Informationen : Der Grund für die Festlegung der Dauer der Rahmenvereinbarung (maximal 6 jahre unter Berücksichtigung der optionalen Verlängerung) liegt darin, dass aufgrund der hohen Komplexität und der langfristig angelegten Weiterentwicklung des GIP 2.0, insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung einer konsistenten Softwarearchitektur und einer kontinuierlichen Qualitätssicherung über mehrere Ausbaustufen hinweg, eine längerfristige Expertise essenziell ist. Da der Wissenserwerb sowie die strukturierte Einarbeitung in das bestehende System voraussichtlich bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen werden, ist die Vertragslaufzeit von 4 Jahren mit der Option auf Verlängerung um weitere 2 Jahre vorgesehen. Diese Option ermöglicht es, die Aufbauphase effektiv zu nutzen und anschließend von der erworbenen Projektexpertise über einen ausreichenden Zeitraum zu profitieren, ohne kostenintensive Brüche im Beratungsprozess zu riskieren.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://gv.vergabeportal.at/Detail/216886

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Adresse für die Einreichung : https://gv.vergabeportal.at/Detail/216886
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 30/07/2025 12:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer : 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung : Aufgrund der hohen Komplexität und der langfristig angelegten Weiterentwicklung des GIP 2.0, insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung einer konsistenten Softwarearchitektur und einer kontinuierlichen Qualitätssicherung über mehrere Ausbaustufen hinweg, ist eine längerfristige Expertise essenziell. Da der Wissenserwerb sowie die strukturierte Einarbeitung in das bestehende System voraussichtlich bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen werden, ist eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren mit der Option auf Verlängerung um weitere 2 Jahre vorgesehen. Diese Option ermöglicht es, die Aufbauphase effektiv zu nutzen und anschließend von der erworbenen Projektexpertise über einen ausreichenden Zeitraum zu profitieren, ohne kostenintensive Brüche im Beratungsprozess zu riskieren.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben

8. Organisationen

8.1 ORG-1184

Offizielle Bezeichnung : Österreichisches Institut für Verkehrsdateninfrastruktur
Registrierungsnummer : 9110022723489
Postanschrift : Landhausplatz 1
Stadt : St. Pölten
Postleitzahl : 3109
Land, Gliederung (NUTS) : Sankt Pölten ( AT123 )
Land : Österreich
Kontaktperson : TERZAKI & Partner GmbH, Mag. Alexandra Terzaki (Geschäftsführerin), 1090 Wien
Telefon : +43 13695978
Internetadresse : https://www.terzaki.at/
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-1863

Offizielle Bezeichnung : Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Registrierungsnummer : 9110022398113
Postanschrift : Rennbahnstraße 29
Stadt : St. Pölten
Postleitzahl : 3109
Land, Gliederung (NUTS) : Sankt Pölten ( AT123 )
Land : Österreich
Telefon : +43 274290590
Internetadresse : https://lvwg.noel.gv.at/
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 06b9f840-e4b1-47fa-90e2-8d8f11662b11 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 27/06/2025 13:34 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00419613-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 122/2025
Datum der Veröffentlichung : 30/06/2025