Beschreibung
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Planungsleistungen für den Neubau der Kaimauer und Uferpromenade Veranlassung In Hamburg, im Stadtteil Altona entwickelt die HHLA-Tochtergesellschaft Fischmarkt Hamburg-Altona GmbH das „Viertel am Fischereihafen“. In den nächsten Jahren soll das historische Areal zu einem lebendigen und nachhaltigen Stadtviertel weiterentwickelt werden, das die Fisch- und Hafenwirtschaft sichert und Raum für Wohnen, Gewerbe und Kultur bietet. Ein Teil dieses Gebietes ist die Fläche zwischen Nordufer und der Großen Elbstraße, auf der sich die Hallen des sogenannten Kühlhauskomplexes (Halle IV und V) befanden. Die Hallen wurden mittlerweile zurückgebaut und die Fläche wird für eine Neubebauung vorbereitet. Um den Uferbereich langfristig zu sichern und eine standsichere Fläche für die Ufer-Promenade herzustellen, ist ein Neubau der Kaimauer auf einer Länge von ca. 280 m erforderlich. Basierend auf den durchgeführten Bauwerksprüfungen und einer Machbarkeitsstudie soll der geschädigte Kaimauerbestand durch einen vorgesetzten Neubau ertüchtigt werden. Folgende Planungsziele sind dabei zu erreichen: · Herstellung eines standsicheren Uferabschlusses · Herstellung von standsicheren Flächen für die Ufer-Promenade · Berücksichtigung der geplanten Neubebauung. Hier: Tiefgaragen im geringen Abstand zur Kaivorderkante. Diese Kaimauer im Fischereihafen ist Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und wird von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) verwaltet. Die Hamburg Port Authority (HPA) fungiert bei dieser Planungsleistung als Realisierungsträgerin. Beschreibung der vorhandenen Situation Der betrachtete Abschnitt der Kaimauer befindet sich am Nordufer des Fischereihafens in Hamburg-Altona und erstreckt sich über rund 280 Meter. Er besteht aus zwei Teilbereichen: dem Ostkai und dem Kohlekai. Beide Abschnitte stammen aus dem späten 19. bzw. frühen 20. Jahrhundert und weisen unterschiedliche Bauweisen und Erhaltungszustände auf. Der Ostkai ist etwa 100 Meter lang und basiert auf einer historischen Konstruktion aus dem Jahr 1887. Die Kaimauer ist als Schwergewichtskonstruktion auf Holzpfählen mit hölzerner Spundwand ausgeführt. Charakteristisch ist eine geneigte Vorderkante (ca. 1:10) sowie eine sich nach oben verjüngende Wandstruktur. Landseitig schließen gemauerte Gewölbe an, die durch regelmäßig angeordnete Pfeiler gestützt werden. Die Gründung erfolgt auf mehreren Reihen geneigter Holzpfähle mit einem Durchmesser von etwa 36 cm. Die Pfähle reichen bis in Tiefen von etwa -8,7 bis -10,4 Metern NHN. In Teilbereichen wurden nachträglich Stahlspundwände und Stahlträger eingebaut, deren genaue Lage jedoch nicht vollständig dokumentiert ist. Der Kohlekai ist rund 180 Meter lang und wurde um 1909 errichtet. Auch hier handelt es sich um eine auf Holzpfählen gegründete Schwergewichtskonstruktion mit einer geneigten Vorderkante (ca. 1:20). Die Pfähle haben Durchmesser zwischen 40 und 46 cm und sind in mehreren Reihen mit unterschiedlichen Neigungen (zwischen 3:1 und 7:1) angeordnet. Die Gründungstiefen liegen ebenfalls im Bereich von etwa 10 Metern unter NHN. Im Gegensatz zum Ostkai ist dieser Abschnitt mit rückverankernden Stahlankern (Totmannanker) versehen. Zusätzlich wurden bauliche Ergänzungen vorgenommen. Unter anderem wurde 1953 in einem Teilabschnitt ein Stahlbetonwinkel auf einer Stahlspundwand gegründet, um eine Krananlage zu errichten. Die Bestandskaimauer soll auf der Gesamtlänge von 280m nicht zurückgebaut werden, sondern durch eine neu zu errichtende vorgesetzte Uferwand entlastet und mit einer neuen Uferpromenade überbaut werden. Aufgabenstellung Aufgabe ist es, die Objekt- und Tragwerksplanung für die Grundlagenermittlung und die Vorplanung, sowie optional für die Entwurfsplanung, für den Neubau der 280 m langen Kaimauer zu erarbeiten. Die Ergebnisse und Erkenntnisse sind in einem Erläuterungsbericht zusammenzufassen. Der Erläuterungsbericht muss zwingend Aussagen über die Basiskosten gem. Drucksache kostenstabiles Bauen der FHH und über die voraussichtliche Bauzeit enthalten. Ebenfalls ist es Aufgabe, dass Projekt aus Sicht des Projektmanagements aufzubauen. Es ist der Untersuchungsrahmen für erforderliche Gutachten und Planungsgrundlagen sukzessive zu erarbeiten. Die identifizierten Leistungen (wie z.B. Vermessungsleistungen, Baugrunderkundungen, Kampfmittelkonzepte/ -untersuchungen, Schadstoff- und Umweltuntersuchungen) sind in den Gesamtterminplan aufzunehmen und die mögliche Abwicklung zeitlich einzuordnen. Für die Leistungen, die als Planungsgrundlagen zu veranlassen sind, sind kurze Aufgaben-/ Leistungsbeschreibungen mit Übersichtszeichnungen zu erstellen, so dass der AG eine Leistungserbringung im eigenen Hause oder durch Dritte veranlassen kann. Gleiches ist für Maßnahmen/Untersuchungen zu erbringen, die unmittelbar als vorgezogene Maßnahmen wie z.B. Kampfmittelsondierungen und Kartierungen für Umweltgutachten veranlasst werden können. Eine weitere Aufgabe in diesem Projekt ist das Risikomanagement. In gemeinsamen Workshops mit dem AG sind Risiken aufzuzeigen, zu bewerten und durch Gegenmaßnahmen möglichst zu minimieren. Hier sind die Zuarbeit und die Mitarbeit des Auftragnehmers erforderlich. Die Planungsbesprechungen finden grundsätzlich einmal wöchentlich beim Auftraggeber statt und sind vom Auftragnehmer entsprechend vor- und nachzubereiten (Protokolle, Skizzen, Vorschläge, Tischvorlagen usw.). Die geplanten Inhalte sowie die Teilnehmenden sind im Vorwege mit dem Auftraggeber abzustimmen. Für spezielle Fragestellungen z.B. an die Bedarfsträgerin, die Baugrundfachabteilung oder die Vermessungsabteilung werden diese vom AG zu den Besprechungen hinzugeladen. Planungsbesprechungen via Microsoft-TEAMS sind grundsätzlich möglich, aber eher die Ausnahme.