Zusätzliche Informationen
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#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Zutritt und Abstimmung Ein Betreten der Liegenschaften bedarf der vorherigen Abstimmung (mindestens 12 Werktage) mit dem Nutzer. Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Hausregeln / Sicherheitsregeln der jeweiligen Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Haus- und Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden. Wird für die Ausführung der Leistung zwingend ein Laptop/Tablet/digitale Speichermedien (o. ä.) benötigt, so ist dies stets im Vorfeld bei der Terminkoordination anzumelden (Art, Hersteller, Modell, Seriennummer). Zusätzlich sind die besonderen Zutrittsregelungen der jeweiligen Liegenschaft entsprechend den Vorgaben der AG, des Nutzers bzw. Beauftragten der AG, gemäß Bestandsliste, zwingend einzuhalten, z. B. Fremdfirmenanmeldung, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reisepasses beim Nutzer bzw. Beauftragten der AG, Fremdfirmenricht-linie, Einweisung, ggf. Begleitung der Fachkräfte des AN durch den Nutzer bzw. Beauftragte der AG etc. Ohne vollständige Erfüllung aller, inkl. der nachfolgenden Voraussetzungen kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder den Nutzer verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht. Dienstliegenschaften mit besonderen Zutrittsvoraussetzungen: WE 144363: Bundesgerichtshof (BGH), 5. Strafsenat, Karl-Heine-Straße 12; 04229 Leipzig -Anmeldung, Personalien der Mitarbeiter durchstellen, Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung vor Ersteinsatz gemäß Anlage C-06 WE 140390: Bundespolizei (BPol Bad Düben), Schmiedeberger Str. 60, 04849 Bad Düben -Anmeldung, Personalien der Mitarbeiter durchstellen, Sammelgenehmigung gemäß Anlage C-04, Anmeldung Kfz, Fremdfirmenmanagement etc. gemäß Bestandsliste Darüber hinaus können bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol-Prüfung). Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.