Objektplanung Verkehrsanlagen Umbau der L 549 Bahnhofstraße in der Ortsdurchfahrt Büren

Die Stadt Büren plant den Umbau der hochbelasteten Ortsdurchfahrt L 549 (Bahnhofstraße), um die Verkehrssicherheit – insbesondere für über 1.000 Schüler täglich – sowie die Verkehrsabläufe nachhaltig zu verbessern. Engstellen, fehlende Querungsmöglichkeiten und nicht barrierefreie Gehwege sollen beseitigt, Knotenpunkte leistungsfähiger gestaltet und Bushaltestellen modernisiert werden. Grundlage ist eine abgestimmte Konzeptplanung …

CPV: 71322500 Engineering-design services for traffic installations
Place of execution:
Objektplanung Verkehrsanlagen Umbau der L 549 Bahnhofstraße in der Ortsdurchfahrt Büren
Awarding body:
Stadt Büren
Award number:
12852/25

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Büren
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Objektplanung Verkehrsanlagen Umbau der L 549 Bahnhofstraße in der Ortsdurchfahrt Büren
Beschreibung : Die Stadt Büren plant den Umbau der hochbelasteten Ortsdurchfahrt L 549 (Bahnhofstraße), um die Verkehrssicherheit – insbesondere für über 1.000 Schüler täglich – sowie die Verkehrsabläufe nachhaltig zu verbessern. Engstellen, fehlende Querungsmöglichkeiten und nicht barrierefreie Gehwege sollen beseitigt, Knotenpunkte leistungsfähiger gestaltet und Bushaltestellen modernisiert werden. Grundlage ist eine abgestimmte Konzeptplanung mit Verkehrsgutachten, die nunmehr planerisch weiter bearbeitet werden soll.
Kennung des Verfahrens : 9a77a55e-3d85-4cd3-8613-4f1941d1a54a
Interne Kennung : 12852/25
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Paderborn ( DEA47 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Objektplanung Verkehrsanlagen Umbau der L 549 Bahnhofstraße in der Ortsdurchfahrt Büren
Beschreibung : Die L 549 Bahnhofstraße in Büren wird täglich von rund 14.500 Kfz befahren, davon 3,5 % Schwerlastverkehr. Auch die Knotenpunkte mit Landes- und Stadtstraßen sind stark belastet. Entlang der Ortsdurchfahrt liegen mehrere Schulen, wodurch täglich über tausend Schüler*innen auf teils nur 1,20 m schmalen Gehwegen unterwegs sind. Sichere Querungen fehlen weitgehend, Barrierefreiheit ist nicht gegeben, was besonders mobilitätseingeschränkte Menschen beeinträchtigt. An der L 747/Eickhoffer Straße sind die zentralen Bushaltestellen zu wenige, nicht barrierefrei und teilweise ohne Wetterschutz. Die Stadt Büren hat eine Konzeptplanung mit Verkehrsgutachten für den Umbau der Ortsdurchfahrt erstellt und in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger Straßen NRW, dem NPH und der Bezirksregierung Detmold ergänzt. Mit den vorliegenden Unterlagen ist nun der Einstieg in die Entwurfs- und Ausführungsplanung möglich. Auf Basis der Konzeptplanung wurde ein Bebauungsplan erstellt und der erforderliche Grunderwerb vorbereitet. Die baurechtlichen und eigentumsrechtlichen Voraussetzungen sollen bis zum Start der weiteren Planungen vorliegen. Eine entsprechende Ausbauvereinbarung mit dem Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßen NRW liegt mittlerweile vor. Dieser Vereinbarung entsprechend sind folgende Maßnahmen - beginnend im Abschnitt 17 der L 549 bei ca. Station 36 und endend im Abschnitt 19 bei ca. Station 65 - umzusetzen: Im Zuge der Baustrecke werden die Knotenpunkte: • A L 549 Bahnhofstraße / L 747 Eickhoffer Straße / Neuer Weg- (NK 4417016), • B L 549 Bahnhofstraße / L 637 Lindenstraße / L 549 Königstraße (NK 4417017) zu Kreisverkehrsanlagen umgebaut und • der Knotenpunkt C L 549 Bahnhofstraße bzw. Bertholdstraße / L 637 Königstraße / Bertholdstraße- (NK 4417029) leistungsfähig für den Begegnungsverkehr beim Abbiegen von Bussen und Schwerverkehr geändert. Zwischen den Knotenpunkten A und B wird die Strecke der Ortsdurchfahrt im Zuge der L 549 (Abschnitt D) umgebaut. Im Bereich des Knotenpunktes A (L 549 Bahnhofstraße / L 747 Eickhoffer Straße / Neuer Weg (NK 4417016)) wird auf der südwestlichen Seite der L 549 eine Zentrale Omnibus-Haltestelle (ZOH) (Abschnitt E) angelegt. Vorhandene Bushaltestellen im Zuge der L 549 werden den geänderten Verhältnissen in der Ortsdurchfahrt angepasst. Nachfolgend werden die wesentlichen Maßnahmen der Konzeptplanung vorgestellt: 1. Umbau des Knotenpunktes Bahnhofstraße / Bertholdstraße: Am Knotenpunkt wurde das Gebäude Bertholdstraße 3 abgerissen und zu einer provisorischen Grünfläche umgewandelt. Der Flächengewinn ermöglicht eine geometrische Aufweitung, sodass etwa gleichzeitiges Linkssein- und abbiegen von Ost nach Nord und umgekehrt möglich wird. Dadurch verkürzen sich die Wartezeiten, Gehwegbreiten und Aufstellflächen an Querungen der Signalanlagen können vergrößert werden. Zusätzlich entsteht im nördlichen Ast eine neue signalgesteuerte Querungsstelle für Fußgänger. Für die Aufweitung wird eine Teilfläche von ca. 120 qm des Haus Büren’scher Fonds benötigt (Anlage LA3). 2. Neubau Kreisverkehr Bahnhofstraße / Lindenstraße: Nördlich angrenzend an o.g. Maßnahme errichten der Landesbetrieb Straßenbau NRW und die Stadt Büren einen Kreisverkehr, der im Regionalratsprogramm mit Rang 3 priorisiert ist. Dieser soll die Verkehrssituation aus Königstraße, Lindenstraße und Bahnhofstraße deutlich verbessern. Fahrbahnteiler als Querungshilfen i.V.m. Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) sollen die die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für Schüler*innen, ermöglichen. Die vorhandenen Natursteinmauern und Toranlagen an der Südseite der Landesstraße werden von der Stadt Büren und anschließend wieder aufgebaut; ein Denkmalschutz der Mauern besteht nicht. 3. Kreisverkehr Bahnhofstraße / Eickhoffer Straße einschl. Erweiterung des ZOH: Morgens wie mittags nutzen Hunderte von Schüler*innen den Busbahnhof „Alte Post“ als Ein- und Ausstiegspunkt. Der gegenwärtige Zustand der gesamten Anlagen ist kritisch zu sehen. Die Wege sind zu eng, der Ein- und Ausstieg ist nicht barrierefrei, die Busspur für alle einfahrenden Busse ist zu kurz – es kommt zum Rückstau auf der Bahnhofstraße. Auch hier sollen durch einen Umbau entsprechend dem Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“ sichere Fußwege für mehr Sicherheit sorgen. Die Gehwege sollen vom ZOH (Zentrale Omnibushaltestelle) in Richtung Innenstadt auf beiden Seiten auf Breiten von mindestens 2,50 m (ohne Engstellen) aufgeweitet werden. Sämtliche Flächen für diese Maßnahme befinden sich bereits im Eigentum der Stadt Büren. Das städtische Gebäude Bahnhofstraße 25 wird für den barrierefreien Ausbau in Verbindung mit dem Bau eines „Mobilitätshafens“ abgerissen. Möglich wird der Umbau des ZOH darüber hinaus nur durch den Umbau des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz, da über die bisherige Linksabbiegespur auf der Bahnhofstraße die neuen Haltestellen aufgrund der großen Schleppkurven der Busse nicht angefahren werden können. Die Stadt Büren führt die Gemeinschaftsmaßnahme im Benehmen mit der Straßenbauverwaltung des Landes NRW durch. Die Stadt Büren ist für die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung zuständig. Die Teile der Baumaßnahme, die eindeutig abtrennbar sind, werden durch die Stadt Büren im Auftrag und für Rechnung der Straßenbauverwaltung des Landes NRW vergeben. Hierzu gehören: - Herstellung der Fahrbahn außerhalb der Knotenpunkte inklusive der Rinnenflussbahnen - Anpassung der Busbuchten (Fahrbahn) für den Linienverkehr. Weitere Teile der Gesamtbaumaßnahme werden gemäß der getroffenen Vereinbarung durch den Landesbetrieb Straßen NRW geplant und ausgeführt. Diese Leistungen sind daher nicht Teil dieses Vergabeverfahrens. Hierzu gehören: - Planung der Lichtsignalanlage des Knotenpunktes C - Planung und Durchführung der Instandsetzung der vorhandenen Brücke über die Alme
Interne Kennung : 0001

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Paderborn ( DEA47 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualitätskriterium
Beschreibung : Qualifikation des Projektteams
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualitätskriterium
Beschreibung : Organisation der Projektabwicklung
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualitätskriterium
Beschreibung : Darstellung der Arbeitsweise bei dem Umbau der L 549 Bahnhofstraße in der Ortsdurchfahrt
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preiskriterium
Beschreibung : Preis (Honorarangebot)
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen : (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Büren
Registrierungsnummer : 13649
Postanschrift : Königsstraße 16
Stadt : Büren
Postleitzahl : 33142
Land, Gliederung (NUTS) : Paderborn ( DEA47 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 29519700
Internetadresse : https://www.bueren.de
Profil des Erwerbers : https://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer : 1acc0cae-0a47-4b50-a47b-dcd37a5e38c4
Postanschrift : Albrecht-Thear-Straße 9
Stadt : Münster
Postleitzahl : 48147
Land, Gliederung (NUTS) : Paderborn ( DEA47 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2514111691
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Registrierungsnummer : 0e8970c9-d34f-4bb6-8537-1c59c83fb176
Postanschrift : Adenauerplatz 1
Stadt : Bielefeld
Postleitzahl : 33602
Land, Gliederung (NUTS) : Bielefeld, Kreisfreie Stadt ( DEA41 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 965350
Internetadresse : https://www.brandi.net
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 6035341a-fe00-4bbd-89bd-2c1eca804397 - 02
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 17/10/2025 15:02 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00691499-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 202/2025
Datum der Veröffentlichung : 21/10/2025