Beschreibung
:
Justizgebäude Nürnberg, Fürther Str. 110 Bau- u. Installationsmaßnahmen - 2. Bauabschnitt 3. Teilbaumaßnahme Maßnahmenbeschreibung Im unter Denkmalschutz stehenden Justizgebäude Nürnberg in der Fürther Straße wurden in den letzten etwa 20 Jahren verschiedene Sanierungsmaßnahmen im Rahmen sogenannter „Großer Baumaßnahmen“ umgesetzt. Mit den anstehenden Sanierungsmaßnahmen 2. Bauabschnitt 3. Teilbaumaßnahme sollen nachfolgend aufgeführte Maßnahmen fortgesetzt werden: 1 Fassadensanierung einschl. Fenster u. Dach Im Rahmen der Maßnahme sollen die noch nicht sanierten Fassaden einschl. sämtlicher Fenster (ggf. mit Rollläden) saniert bzw. erneuert bzw. in Teilbereichen restauriert und die Dachflächen einschl. aller Gauben übergangen werden. Die Fassadensanierung ist über einen Zeitraum von etwa 4 Jahren in 4 Bauabschnitten in 2 Ausschreibungs-Paketen umzusetzen (Vertragslaufzeiten je ca. 2 Jahre je Ausschreibungs-Paket). Für die geplanten Baumaßnahmen sind durch den Objektplaner im Wesentlichen folgende Leistungen zu planen, auszuschreiben und zu überwachen: Gerüstarbeiten, Natursteinarbeiten (Burgsandstein) mit Fugensanierung einschl. Reinigung der Fassadenflächen, Tischlerarbeiten Fenster (Erneuerung u. Restaurierung) mit Holz-Rollladenarbeiten (einschl. Dämmung), Dachdeckungs-, Flaschner- u. Blitzschutzarbeiten, Metallbauarbeiten (Absturzsicherungen/Ösen) und in Teilbereichen Taubenabwehrmaßnahmen. Mit der Fenstererneuerung bzw. -sanierung sind auch sich hieraus ergebende, raumseitige Arbeiten (Innenputz, Maler u. Schreinerarbeiten) umzusetzen. Im Rahmen der Erstellung der Projektunterlage ist in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege ein Bericht mit Sanierungskonzept für die geplante Fassadensanierung vorzulegen. Im Zusammenhang mit der bereits erfolgten Fassadensanierung wurde mit dem Landesamt für Denkmalpflege bereits ein Maßnahmenkonzept abgestimmt. Dieses ist, soweit für die aktuell geplanten Sanierungsmaßnahmen anwendbar, Grundlage für die weitere Abstimmung.Für die überwiegend zu erneuernden Fenster wurde die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis auf Grundlage von Musterfenstern mit Bescheid vom 09.09.2014 bereits erteilt. Diese sind die Grundlage für die Planung. Die Schadenskartierung für die Ausführung der Natursteinarbeiten erfolgt nach Gerüststellung durch das Planungsbüro für die Objektplanung bzw. durch einen Nachunternehmer des Planungsbüros für die Objektplanung. Als Grundlage dienen digitale photogrammetrischen Fassadenaufnahmen bzw. Orthofotos (Drohnenfotos). Die Beauftragung dieser Orthofotos für die Schadenskartierung erfolgt durch den Auftraggeber.Die Fachplanung Elektroinstallationsmaßnahmen umfasst die Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung der Verkabelungsarbeiten für die geplanten motorisierten Holzrollläden in den Büroräumen und die Blitzschutzarbeiten. 2 Sanierung von 23 Sitzungssälen und 3 Beratungszimmern Die Fortsetzung der Sitzungssaalsanierung umfasst die grundlegende Überarbeitung und teilweise Erneuerung der Ausstattung der betreffenden Sitzungssäle und Beratungszimmer. Es sollen jeweils bis zu drei Sitzungssäle gleichzeitig pro Bauabschnitt in voraussichtlich 8 aufeinander folgenden Bauabschnitten ausgeführt werden. Für die Bauausführung sind etwa ein bis zwei Jahre vorgesehen. Die Sitzungssäle sind in Größe und Ausstattung unterschiedlich. Durch den Objektplaner sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu planen, auszuschreiben und zu überwachen: Bodenbeläge einschl. Anpassungen u. Reparaturen am Estrich, Malerarbeiten der Wände und Decken sowie Trockenbauarbeiten (Decken, evtl. Akustikmaßnahmen, ggf. Vorsatzschalen o.Ä.) sowie Tischlerarbeiten (Erneuerung der Richtertische und Tische der Staatsanwaltschaft o.Ä., evtl. Reparaturen fest eingebauter zu erhaltender Bestuhlung u. Abtrennungen (Zuschauerbereich) sowie Anpassung oder ggf. Erneuerung der Richterpodeste und die Sanierung / Aufarbeitung und ggf. Anpassung und Ergänzung der Wandvertäfelungen (in etwa einem Drittel der Sitzungssäle vorhanden), Sonnen- bzw. Sichtschutzmaßnahmen. Die Fachplanung für die Elektroinstallationsmaßnahmen beinhaltet die Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung folgender Leistungen: Teilweise Erneuerung und Ergänzung der vorhandenen Elektroinstallation (Starkstrom), Einbau von verschiedenen Leitungsführungssystemen und von Unterflurbodentanks, Erneuerung der Beleuchtung, teilweise Erneuerung der Beleuchtungsverkabelung, Ergänzung der vorhandenen fernmelde- und informationstechnischen Verkabelung (LWL und Kupfer), Einbau von neuen Anschlüssen für Strom und Informationstechnik in den Vorbauten der neuen Richtertische und in den Unterflurbodentanks, Installation von Medientechnik-Anschlüssen, Einbau von induktiven Höranlagen in den größeren Sitzungssälen, Demontage und Wiedereinbau der Sicherheitstechnik. Die zu planende Ausstattung der Sitzungssäle wurde bereits - mit den in den letzten Jahren umgebauten Sitzungssälen – (weitestgehend) definiert bzw. bemustert und ist dem entsprechend umzusetzen. Diese Sitzungssäle können nach Auftragsvergabe der Planungsleistungen in Rücksprache mit dem Bauamt / der Justizverwaltung für die Planung besichtigt bzw. aufgenommen werden. Die hierdurch entstehende Erleichterung bei der Planung ist in Form geringer Minderungen der Leistungsumfänge der Leistungsphasen Vor- und Entwurfsplanung berücksichtig. 3 Sanierung Umfassungsmauer / Zaunelemente einschl. Tore Die Fachplanungen Naturstein- und Metall-Restauration für die Sanierung der Umfassungsmauer des Justizgebäudes beinhalten die Reinigung und Restaurierung der Umfassungsmauern (einschl. der Füll- bzw. Zaunelemente aus Stahl) und der Zugangstore. Allgemeine Angaben zum Justizgebäude Die geplanten Baumaßnahmen am Justizgebäude in der Fürther Straße sind während des laufenden Dienstbetriebes mit Publikumsverkehr und mit Rücksicht auf die Anforderungen an ein denkmalgeschütztes Gebäude bzw. eine denkmalgeschützte Umfassungsmauer auszuführen.