Beschreibung
:
4-streifiger Ausbau zwischen der AS Kempten (A 7) und Marktoberdorf (B 472), Kempten- ö Wildpoldsried. Folgende Leistungen sollen im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV vergeben werden: - Objektplanung Ingenieurbauwerke (LPH 1 - 3 und 5 - 7) - Fachplanung Tragwerksplanung (LPH 2 - 6) Anzahl der konstruktiven Ingenieurbauwerke: ca. 6 Das vorliegende Vergabeverfahren bezieht sich auf den vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße 12 (B 12) sowohl im Bauabschnitt 1 (BA-1) zwischen Kempten und östlich Wildpoldsried, als auch im Bauabschnitt C (BA-C) zwischen Hirschzell und Untergermaringen. Diese Abschnitte sind Teil der Gesamtmaßnahme zum Ausbau der B 12 zwischen Kempten (A 7) und der Anschlussstelle (AS) Jengen / Kaufbeuren (A 96). Die Gesamtmaßnahme wurde im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) im vordringlichen Bedarf eingestuft. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI und die Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI für 3 Brückenbauwerke inkl. Rückbau. Zusätzlich wird für eines dieser Brückenbauwerke die Untersuchung einer Sondervariante benötigt. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Die spezifischen Leistungspflichten des Auftragnehmers im Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke inkl. Rückbau der Bestandsbauwerke und Herstellung Baugrubenverbau zur B12, umfassen die in dem Formblatt VII.220.2.StB enthaltenen Leistungen für die o.g. Ingenieurbauwerke im BA-1 und BA-C und gliedern sich in folgende Leistungsstufen: • Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung (LPH 1 und 2) für die Objekte 1, 2, 3a, 3b, 3c und Entwurfsplanung (LPH 3) für die Objekte 1, 3a, 3b, 3c • Leistungsstufe 2: Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung (LPH 1, 2 und 3) für das Objekt 4 • Leistungsstufe 3: Entwurfsplanung (LPH 3) für das Objekt 2 • Leistungsstufe 4: Ausführungsplanung (LPH 5) für das Objekt 2 • Leistungsstufe 5: Vorbereitung der Vergabe (LPH 6) und Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7) für das Objekt 2 Die spezifischen Leistungspflichten des Auftragnehmers im Bereich Tragwerksplanung inkl. Rückbau der Bestandsbauwerke und Herstellung Baugrubenverbau zur B12 umfassen die in dem Formblatt VII.222.2.StB enthaltenen Leistungen für die o.g. Ingenieurbauwerke im BA-1 und BA-C und gliedern sich in folgende Leistungsstufen: • Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung (LPH 1 und 2) für die Objekte 1, 2, 3a und Entwurfsplanung (LPH 3) für die Objekte 1, 3a • Leistungsstufe 2: Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung (LPH 1, 2 und 3) für das Objekt 4 • Leistungsstufe 3: Entwurfsplanung (LPH 3) für das Objekt 2 • Leistungsstufe 4: Genehmigungsplanung (LPH 4) und Ausführungsplanung (LPH 5) für das Objekt 2 • Leistungsstufe 5: Vorbereitung der Vergabe (LPH 6) für das Objekt 2 Der Bauabschnitt 1 beginnt ca. 1,2 km östlich der Anschlussstelle Kempten an der BAB A 7 und endet ca. 0,75 km nach der Anschlussstelle Wildpoldsried in östlicher Richtung an der Landkreisgrenze zwischen dem Oberallgäu und dem Ostallgäu (von Abschnitt 520_1,15 bis 540_0,895). Über die Anschlussstelle Wildpoldsried erfolgt die Anbindung der B 12 an das nachgeordnete Netz. Die Ausbaulänge beträgt ca. 7,0 km. Der Bauabschnitt C beginnt auf Höhe des Ortsteiles Hirschzell der Stadt Kaufbeuren im BAYSIS-Abschnitt 600, Station 8,420 und endet auf Höhe des Ortsteiles Untergermaringen der Gemeinde Germaringen im Abschnitt 640, Station 2,500. Im Planungsabschnitt befinden sich die AS Kaufbeuren und die AS Germaringen. Die Ausbaulänge beträgt ca. 9,5 km. Der Straßenausbau (Erweiterung) erfolgt auf gesamter Länge bestandsnah unter Beibehaltung der bestehenden Fahrbahn der B12. Die Bestandsfahrbahn ist 2- bzw. 3streifig mit Fahrbahnbreiten zwischen 8,5 und 11,5m. Für den zweibahnigen Ausbau kommt der Regelquerschnitt RQ 28 zur Anwendung. Die jeweilige Breite der beiden zweistreifigen Richtungsfahrbahnen beträgt somit 10,50 m. Durch diesen Ausbau der B12 werden für die o.g. Bahnbrücke (BW 2-1 Brücke B12 über OA 18 und DB Betzigau), die Brücke über den Wildpoldsrieder Bach (BW 5-2: Brücke B 12 über den Wildpoldsrieder Bach) als auch für die Brücke bei Hirschzell (BW 33-1 im Zuge der B 12 über die KF 16 Hirschzell) Ersatzneubauten erforderlich. Für den Fall, dass das Bahnbauwerk BW 2-1 Brücke B12 über OA 18 und DB Betzigau noch vor der Realisierung des vierstreifigen Ausbaus der B12 abgängig sein sollte, ist ebenfalls eine gesonderte Variantenuntersuchung eines bestandsorientierten Ersatzneubaus hinsichtlich der Gestaltung (inkl. Querschnittsgestaltung) und Bauweise des Bauwerks zu erstellen (Objekt 2).