Beschreibung
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Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: 1.1. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal; 1.2. eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt; 1.3. Es sind mindestens drei Referenzen für erbrachte Bauleistungen für den schlüsselfertigen Neubau eines Wohngebäudes mit Planungsleistungen im Zeitraum 01.01.2020 - 01.06.2025 (maßgeblich ist der Tag der Übergabe an AG) anzugeben mit: a. Anzahl der Wohneinheiten im schlüsselfertigen Wohnungsneubau mindestens 100 Wohneinheiten, b. Referenzen beinhalten Planungsleistung für LP 5 für Objektplanung und LP 5 für Technische Ausrüstung. Darstellung der Referenzen ab 01.01.2020 im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes, der Laufzeit und Abschlusses des Projektes, der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter, des Auftragswertes/Projektvolumens, der Bruttogrundfläche und einer kurzen Beschreibung der Leistungen und der erbrachten Leistungsphasen (getrennt nach Objektplanung und Technische Ausrüstung); Vergleichbar sind insbesondere Referenzen mit folgendem Leistungsinhalt: Generalunternehmerleistungen; Planungs- und Bauleistungen im Schlüsselfertigbau für Wohngebäude (keine Schulen, keine Studentenwohnheime, keine Alten-/Pflegeheime), einschließlich Außenanlagen. Sind vergleichbare Referenzen bei präqualifizierten Bietern nicht in der PQ Datenbank hinterlegt, hat der Bieter geeignete Referenzen zusätzlich mit dem Angebot vorzulegen! 1.4. Namentliche Benennung des für die Ausführung der Bauleistungen vorgesehenen Projektleiters nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation, sowie zur beruflichen Erfahrung der letzten 5 Jahre und persönliche Referenzen der letzten 5 Jahre für Neubau oder Sanierung mit Bauwerkskosten (KG 300-500) im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen. 1.5. Benennung eines Architekten, dessen sich der Bieter zur Erfüllung der Bauverpflichtung bedienen kann. Architekt in vorgenanntem Sinne ist, wer gemäß Rechtsvorschrift seines Herkunftsstaates berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/-in zu führen. Ist im Herkunftsstaat der betreffenden Person die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines externen Architekten bedient, muss dieser mit dem Angebot der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Architekten für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung); Die Verpflichtungserklärung für Leistungen anderer Unternehmen FB 236 liegt den Verdingungsunterlagen bei. 2. Der Nachweis der Eignung kann auch durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden; 3.Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), oder ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, so hat er/ sie die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen, auf dessen Eignung er/sie sich beruft. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen; 4. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. 5. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im FB 124 benannten Referenzbescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. FB 124 liegt den Verdingungsunterlagen bei. 6. Der Auftraggeber wird fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von dem Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.