Neubau Rettungswache Mittweida: Los 018 - Schlosser Edelstahlrinnen

Neubau Rettungswache Mittweida: Los 018 - Schlosser Edelstahlrinnen Kurztext: 6 Stück Edelstahl Entwässerungsrinnen V4A, L=5000 mm, ohne Gefälle 1 Stück Edelstahl Entwässerungsrinnen V4A, L=5000 mm, mit Gefälle 1 Stück Edelstahl Entwässerungsrinnen V4A, L=3000 mm, ohne Gefälle 38 Stück Maschenroste ca. 997 mm lang, Werkstoff 1.4404

CPV: 45262670 Metalworking
Place of execution:
Neubau Rettungswache Mittweida: Los 018 - Schlosser Edelstahlrinnen
Awarding body:
Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH
Award number:
458/018

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Neubau Rettungswache Mittweida: Los 018 - Schlosser Edelstahlrinnen
Beschreibung : Neubau Rettungswache Mittweida: Los 018 - Schlosser Edelstahlrinnen
Kennung des Verfahrens : 0194ff4f-7191-4d1d-affc-507929863eec
Interne Kennung : 458/018
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45262670 Metallbauarbeiten

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Hainichener Straße 10
Stadt : Mittweida
Postleitzahl : 09648
Land, Gliederung (NUTS) : Mittelsachsen ( DED43 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung Russland Sanktionen" vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert einzureichen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung anderer Unternehmen, so ist das Formblatt auch für jedes dieser anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf Angebote von Bietern, die einen Bezug zu Russland im Sinne der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-VO) haben, wird wegen des gem. Art. 5k der Sanktions-VO geltenden Zuschlagsverbotes der Zuschlag nicht erteilt.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : ---

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Neubau Rettungswache Mittweida: Los 018 - Schlosser Edelstahlrinnen
Beschreibung : Kurztext: 6 Stück Edelstahl Entwässerungsrinnen V4A, L=5000 mm, ohne Gefälle 1 Stück Edelstahl Entwässerungsrinnen V4A, L=5000 mm, mit Gefälle 1 Stück Edelstahl Entwässerungsrinnen V4A, L=3000 mm, ohne Gefälle 38 Stück Maschenroste ca. 997 mm lang, Werkstoff 1.4404
Interne Kennung : LOT-0001

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45262670 Metallbauarbeiten

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Hainichener Straße 10
Stadt : Mittweida
Postleitzahl : 09648
Land, Gliederung (NUTS) : Mittelsachsen ( DED43 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 4 Tag

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : niedrigster Preis
Beschreibung : ---
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH -

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH
Registrierungsnummer : DE 179 041 356
Postanschrift : Hainichener Straße 4-6
Stadt : Mittweida
Postleitzahl : 09648
Land, Gliederung (NUTS) : Mittelsachsen ( DED43 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 (0) 3727 991342
Internetadresse : https://www.lmkgmbh.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer : -
Postanschrift : PF 10 13 64
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04013
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 341-977-3800
Fax : +49 341-977-1049
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 019767ba-7583-4aae-8fa5-ba34421ea91f - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 13/06/2025 07:43 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00385584-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 113/2025
Datum der Veröffentlichung : 16/06/2025