Zusätzliche Informationen
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Einrichtung einer 4(5)-zügigen Stadtteilschule und Erweiterung des bestehenden Gymnasiums zur 4-(5)Zügigkeit Das Grundstück umfasst eine Fläche von ca. 4,2 ha und wurde bis 2023 ausschließlich vom Gymnasium genutzt. Die Gebäudesubstanz am Standort stammt weitgehend aus den 70er Jahren; lediglich an wenigen Stellen wurden umfassenden Sanierungen vorgenommen. Im Keller eines der Bestandsgebäude befindet sich ein funktionsfähiger Schutzraum. Die Technik in den Bestandsgebäuden ist veraltet und teilweise außer Funktion gesetzt. An mehreren Stellen besteht Verdacht auf Kontaminierung durch Asbest. Die Stadtteilschule Osterbek wird kurzfristig (Sommer 2024) im bestehenden Flächenüberhang eines Bestandsgebäudes untergebracht. In einem ersten Bauabschnittsoll für die Stadtteilschule ein neues Gebäude errichtet werden, um kurzfristige Bedarfe abfedern zu können. Mittelfristig soll der Gebäudebestand den Erfordernissen eines 4(5)-zügigen Gymnasiums und einer ebenso großen Stadtteilschule angepasst bzw. mit Neubauten ergänzt werden. Dabei sollen auch gemeinschaftlich genutzten Räume (Mensa, Foyer, Pausenhalle) aufgebaut werden. Das genaue Gebäudekonzept, vor allem der Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz wir zurzeit im Rahmen des Mieter -Vermieter Models verhandelt. Als Grundlage dient hier ein im Jahr 2022 entwickelte Machbarkeitsstudie des Architekturbüros BKSA Architekten, Hamburg. Hier wurde in drei Varianten mit unterschiedlichem Sanierungsanteil betrachtet. Für beide Schulen sind pädagogische Konzepte entwickelt. Auf Grundlage dieser Konzepte wurde durch das „Tandem“ Vera Bacchi und Anke Weber eine Phase Null durchgeführt: Im März 2024 wurde dieser Planungsschritt abgeschlossen und wurde und ein differenziertes Raumprogramm für zwei unabhängige pädagogische Einheiten mit synergetischen Schnittstellen vorgelegt. Am Standort soll nun dieses Raumprogramm als Basis für die Entwicklung einer Doppelschule dienen. Die vorgenannten Büros sind nicht von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen. Die wesentlichen Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sowie der Phase Null werden mit Angebotsaufforderung den ausgewählten Bietern bereitgestellt. Die Zielzügigkeit hängt stark von der Entwicklung der auflaufenden Stadtteilschule ab; und könnte während des Projektverlaufes auch für beide Schulen asymmetrisch entwickeln. Der summierte Angebotspreis (KG 200-700) für die im Rahmenplan vorgesehen Neubau- und Sanierungsvorhaben am Standort beträgt inkl. Projektsteuerungsleistungen 62,8 Mio. Euro brutto, Für den Neubau einer Stadtteilschule, als größtes Einzelprojekt wurde im Mai 2023 unter der Projektnummer 23-1387 die Freigabestufe 1 mit einem Richtwert von netto 16,8 € Mio. erteilt. Zurzeit liegt eine haushaltsrechtlich tragbare Bestellung ausschließlich für einen ersten Bauabschnitt von 2.020 qm Mietfläche und ca. netto 5,8 Mio. € Bausumme vor. Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus: Projektsteuerungs- und Projektleitungsaufgaben für die Projektstufe 1, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an §§2 und 3 AHO Heft Nr. 9 Projektsteuerungs- und Projektleitungsaufgaben für die Projektstufe 2-5, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an §§2 und 3 AHO Heft Nr.9 Besondere Leistungen: Steuerung des Umzugsmanagement in Anlehnung an AHO als optionale Beauftragung durch die Bestimmung des AGB Besondere Leistungen in allen Projektstufen in Anlehnung an §2 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen) Hinweis: Der AG behält sich vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV). Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV- Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner unterstützen und beratend begleiten. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Projektsteuerung eingereichten 2 besten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 1.1.2017) mit Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Projektsteuerungsaufgabe (0-6 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-4 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-3 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 30 Punkte erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens. Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen zugelassen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterschreiben (Näheres siehe verfahrenshinweise). Die in den Verfahrenshinweisen aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen. Die Darstellung der Referenzen muss im Format DIN A3 gut erkennbar sein. Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige und zeitgerechte Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen. Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind zwingend zu beachten und bindend. Die Vergabestelle prüft die eingegangenen Bewerbungen bzw. Angebote. Fehlende Nachweise und Unterlagen werden mit angemessener Frist (in der Regel 6 Kalendertage ab Versand des Nachforderungsschreibens) nachgefordert. Werden nachgeforderte Nachweise oder Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.