MPLS-Netz mit Layer-3-Architektur, VPN-Verbindungen und Internetzugänge in Oldenburg

Bereitstellung der Dienste "Internetanbindung", "MPLS-Anbindung" sowie "VPN-Anbindung an den MPLS-Backbone" für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2030, Optional: Zur Verfügungstellung eines "Notfallkoffers" Die Bandbreiten der MPLS-Anbindung sollen den aktuell genutzten Bandbreiten entsprechen. Es werden aber Erhöhungen einzelner Standorte (frühestens nach einem Jahr) erforderlich werden.

CPV: 72318000 Data transmission services
Deadline:
July 29, 2025, 11 a.m.
Deadline type:
Submitting a bid
Place of execution:
MPLS-Netz mit Layer-3-Architektur, VPN-Verbindungen und Internetzugänge in Oldenburg
Awarding body:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Award number:
1-1.2-2025-00021

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : MPLS-Netz mit Layer-3-Architektur, VPN-Verbindungen und Internetzugänge in Oldenburg
Beschreibung : Bereitstellung der Dienste "Internetanbindung", "MPLS-Anbindung" sowie "VPN-Anbindung an den MPLS-Backbone" für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2030, Optional: Zur Verfügungstellung eines "Notfallkoffers"
Kennung des Verfahrens : 65e9338e-9be6-4202-acc1-74b265fe96b5
Interne Kennung : 1-1.2-2025-00021
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Zentrale Elemente des Verfahrens : Vor der Freischaltung und damit dem Zugriff auf sensible Informationen z. B. in der Leistungsbeschreibung ist eine unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarung vorzulegen.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72318000 Datenübertragung

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Mars-la-Tour-Str. 4a
Stadt : Oldenburg
Postleitzahl : 26121
Land, Gliederung (NUTS) : Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt ( DE943 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Niedersachsenweit lt. Anlagen 6 und 7 des EVB-IT-Systemvertrages

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1R4RX
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : § 123 Abs. 1 Ziffer 1GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen). ( https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129.html)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : § 123 Abs. 1 Ziffer 1 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen). ( https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129a.html)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : § 123 Abs. 1 Ziffern 2 und 3 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, oder wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). ( https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__89.html), ( https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__89a.html), ( https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__261.html).
Betrug : § 123 Abs. 1 Ziffern 4 und 5 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, oder einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, ( https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html) ( https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__264.html).
Korruption : § 123 ABs. 1 Ziffern 6, 7, 8 und 9 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), wegen einer Straftat nach § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), wegen einer Straftat nach den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), oder wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) ( https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__299.html), ( https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__299a.html), ( https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__299b.html), ( https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__108e.html), ( https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__108f.html), ( https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__333.html), ( https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__334.html), ( https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__335a.html), ( https://www.gesetze-im-internet.de/intbestg/BJNR232729998.html#BJNR232729998BJNG000200305)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : § 123 Abs. 1 Ziffer 10 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, oder den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). ( https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__232.html), ( https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__232a.html), ( https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__232b.html), ( https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__233.html), ( https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__233a.html)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : § 123 Abs. 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : § 124 GWB ( https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) § 124 Abs. 1 Ziffer 1 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. ( https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : § 124 Abs. 1 Ziffer 1 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. ( https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : § 124 Abs. 1 Ziffer 1 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. ( https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) § 124 Abs. 2 GWB § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
Zahlungsunfähigkeit : § 124 Abs. 1 Ziffer 2 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : § 124 Abs. 1 Ziffer 2 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : § 124 Abs. 1 Ziffer 2 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : § 124 Abs. 1 Ziffer 3 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : § 124 Abs. 1 Ziffer 4 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : § 124 Abs. 1 Ziffern 8 und 9 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenndas Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : MPLS-Netz mit Layer-3-Architektur, VPN-Verbindungen und Internetzugänge in Oldenburg
Beschreibung : Die Bandbreiten der MPLS-Anbindung sollen den aktuell genutzten Bandbreiten entsprechen. Es werden aber Erhöhungen einzelner Standorte (frühestens nach einem Jahr) erforderlich werden.
Interne Kennung : 1-1.2-2025-00021

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72318000 Datenübertragung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Mars-la-Tour-Str. 4a
Stadt : Oldenburg
Postleitzahl : 26121
Land, Gliederung (NUTS) : Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt ( DE943 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Niedersachsenweit lt. Anlagen 6 und 7 des EVB-IT-Systemvertrages

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 5 Jahr

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein
Zusätzliche Informationen : Es gibt mehrere Eventualpositionen: - Anschluss von 5 Forstämtern und ca. 130 Bezirksförstereien über VPN - im Fall einer Störung, die der Auftragnehmer zu vertreten hat und die nicht innerhalb der vereinbarten Wiederherstellungszeit behoben werden kann, die kostenfreie Bereitstellung eines Notfallkoffers durch den Auftragnehmer mit Verbringung an die gestörte Dienststelle - die Erhöhung von Bandbreiten während der Vertragslaufzeit

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : 3 positive Referenzen von vergleichbaren Projekten
Kriterium : Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV z.B. Nachweise über geeignete Referenzen, Angaben zu den technischen Fachpersonal welches eingesetzt werden soll, Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, Ausbildungsnachweise, Erklärung zu Beschäftigungsanzahl des Unternehmens

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Der Preis wird mit der Methode "Lineare Interpolation" berücksichtigt.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Lösungskonzept
Beschreibung : Die Beschreibung des Lösungskonzeptes sowie die Beschreibung des Services vor Ort
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : positive Referenzen
Beschreibung : Nur positive Referenzen können berücksichtigt werden. Die Angabe eines Ansprechpartners / einer Ansprechpartnerin beim Referenzgeber ist dazu erforderlich.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Notfallkoffer
Beschreibung : Der Notfallkoffer ist eine Eventualposition. Er soll beim Auftragnehmer vorgehalten werden für den Störungsfall. Er muss mit Karte(n) für alle Netze freigeschaltet werden können und 802.1xfähig sein. Ein Notfallplan ist erforderlich.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 22/07/2025 23:59 +02:00
Ad-hoc-Kommunikationskanal :
Name : Jegliche Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens erfolgt über diese Vergabeplattform.

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Verfahrensbedingungen :
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung : Vor dem Einsatz ist eine Sicherheitsüberprüfung des für den Einsatz zu diesem Auftrag beabsichtigten Personals durch den Auftragnehmer durchzuführen mit dem beigefügten Sicherheitsüberprüfungsbogen (siehe oben). Bei Eintragungen in bestimmten Feldern (8-13) ist ein Einsatz für diesen Auftrag nicht zulässig.
Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 29/07/2025 11:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 2 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Nachfragen zum Firmenprofil, dem Lösungskonzept und dem Service vor Ort sind gem. § 56 Abs. 2 VgV zulässig.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 30/07/2025 09:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Nur Personen, die keine Eintragungen in den Feldern 8-13 in der Anlage 6 - Sicherheitsüberprüfung haben, dürfen an dem Projekt beteiligt werden. Die Anlage hat sich der Auftragnehmer vor einer entsprechenden Beauftragung seiner/seines Mitarbeitenden vorlegen zu lassen. Eine Übergabe an den Auftraggeber erfolgt nur in besonderen Fällen nach Aufforderung.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Finanzielle Vereinbarung : Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren ist weder beantragt noch eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen, sind ordnungsgemäß erfüllt. Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg - Vergabekammer
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 97 Abs. 6 GWB: Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden. § 155 GWB Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge und von Konzessionen der Nachprüfung durch die Vergabekammern. In Niedersachsen ist die Vergabekammer in Lüneburg zuständig: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Straße: Auf der Hude 2 Plz/Ort: 21339 Lüneburg Telefon: 04131/15-3306, -3308 Telefax: 04131/15-2943 Email: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Internet: http://www.mw.niedersachsen.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg - Vergabekammer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Landwirtschaftskammer Niedersachsen

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Registrierungsnummer : DE245610284
Postanschrift : Mars-la-Tour-Str. 4a
Stadt : Oldenburg
Postleitzahl : 26121
Land, Gliederung (NUTS) : Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt ( DE943 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Fachbereich 1.2
Telefon : +49 441801-410
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg - Vergabekammer
Registrierungsnummer : +49 413115-3306
Postanschrift : Auf der Hude 2
Stadt : Lüneburg
Postleitzahl : 21339
Land, Gliederung (NUTS) : Lüneburg, Landkreis ( DE935 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 413115-3306
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : c3f4e494-5876-4a05-be5b-63651fdc4f0d - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 23/06/2025 11:12 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00410576-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 119/2025
Datum der Veröffentlichung : 25/06/2025