Mittagsverpflegung an Schulen (Cook & Hold)

Herstellung, Lieferung und - je nach Los - auch Ausgabe von Mittagessen für Schlüler*innen an Speyerer Schulen im Wege der sogenannten Warmverpflegung (Cook & Hold) Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung, Lieferung und Ausgabe von circa 90 Mittagessen für die Schüler*innen der Grundschule Salierschule, Mausbergweg 144, 67346 Speyer, entsprechend der in …

CPV: 55523100 School-meal services, 55524000 School catering services
Place of execution:
Mittagsverpflegung an Schulen (Cook & Hold)
Awarding body:
Stadtverwaltung Speyer - Zentrale Vergabestelle
Award number:
SSPE-2025-0027

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadtverwaltung Speyer - Zentrale Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Mittagsverpflegung an Schulen (Cook & Hold)
Beschreibung : Herstellung, Lieferung und - je nach Los - auch Ausgabe von Mittagessen für Schlüler*innen an Speyerer Schulen im Wege der sogenannten Warmverpflegung (Cook & Hold)
Kennung des Verfahrens : d9cbe81c-2a35-4426-9a03-439ff32d89e2
Interne Kennung : SSPE-2025-0027
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Leistungsorte gem. Vergabeunterlagen
Stadt : Speyer
Postleitzahl : 67346
Land, Gliederung (NUTS) : Speyer, Kreisfreie Stadt ( DEB38 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Es gelten ausschließlich die Vertrags-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen in der jeweils gültigen Fassung wird in den Vertrag mit einbezogen (§ 29 II VgV). Eine schriftliche Angebotsabgabe ist nicht zugelassen. Schriftlich eingehende Angebote werden ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Grundschule Salierschule
Beschreibung : Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung, Lieferung und Ausgabe von circa 90 Mittagessen für die Schüler*innen der Grundschule Salierschule, Mausbergweg 144, 67346 Speyer, entsprechend der in Kapitel I bis III definierten Qualitätsanforderungen. Die Leistung beinhaltet insbesondere folgende Schwerpunkte: - die Herstellung und die Lieferung des Mittagessens; - die Bereitstellung von Servicepersonal (Cateringkräfte); - die Entsorgung der Speisereste Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung : LOT-0001

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die erstmalige Leistungserbringung erfolgt mit Aufnahme des Schulbetriebs nach den Sommerferien am 18.08.2025 und endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2028/2029 zum 31.07.2029. Die Einstellung des Speiseplans in MensaMax hat spätestens bis zum 15.08.2025 zu erfolgen. Der Vertrag gilt zunächst für die Dauer von zwei Schuljahren (bis zum 31.07.2027) mit der zweimaligen Option einer jährlichen Verlängerung um maximal zwei Jahre bis längstens 31.07.2029. Die Verlängerungsoption kann von der Auftraggeberin jährlich bis zum 31.01. für das folgende Schuljahr gezogen werden. Nach Ablauf der Ausführungszeit endet die Leistungserbringung, ohne dass es einer Kündigungserklärung der Parteien bedarf.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Mausbergweg 144
Stadt : Speyer
Postleitzahl : 67346
Land, Gliederung (NUTS) : Speyer, Kreisfreie Stadt ( DEB38 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 18/08/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/07/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Bioqualität
Beschreibung : siehe Unterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Fair gehandelte Produkte
Beschreibung : siehe Unterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 2,5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Ökologisches Konzept
Beschreibung : siehe Unterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 7,5
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Tagespreis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 75
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Ministerium der Finanzen RLP -
Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland-Pfalz: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadtverwaltung Speyer - Zentrale Vergabestelle -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Stadtverwaltung Speyer - Rechtsabteilung -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Grundschule im Vogelgesang
Beschreibung : Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung, Lieferung und Ausgabe von circa 110 Mittagessen für die Schüler*innen der Grundschule im Vogelgesang, Kardinal-Wendel-Str. 7, 67346 Speyer, entsprechend der in Kapitel I bis III definierten Qualitätsanforderungen. Die Leistung beinhaltet insbesondere folgende Schwerpunkte: - die Herstellung und die Lieferung des Mittagessens; - die Bereitstellung von Servicepersonal (Cateringkräfte); - die Entsorgung der Speisereste Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung : LOT-0002

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die erstmalige Leistungserbringung erfolgt mit Aufnahme des Schulbetriebs nach den Sommerferien am 18.08.2025 und endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2028/2029 zum 31.07.2029. Die Einstellung des Speiseplans in MensaMax hat spätestens bis zum 15.08.2025 zu erfolgen. Der Vertrag gilt zunächst für die Dauer von zwei Schuljahren (bis zum 31.07.2027) mit der zweimaligen Option einer jährlichen Verlängerung um maximal zwei Jahre bis längstens 31.07.2029. Die Verlängerungsoption kann von der Auftraggeberin jährlich bis zum 31.01. für das folgende Schuljahr gezogen werden. Nach Ablauf der Ausführungszeit endet die Leistungserbringung, ohne dass es einer Kündigungserklärung der Parteien bedarf.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Kardinal-Wendel-Straße 7
Stadt : Speyer
Postleitzahl : 67346
Land, Gliederung (NUTS) : Speyer, Kreisfreie Stadt ( DEB38 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 18/08/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/07/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Bioqualität
Beschreibung : siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Fair gehandelte Produkte
Beschreibung : siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 2,5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Ökologisches Konzept
Beschreibung : siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 7,5
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Tagespreis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 75
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Ministerium der Finanzen RLP -
Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland-Pfalz: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadtverwaltung Speyer - Zentrale Vergabestelle -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Stadtverwaltung Speyer - Rechtsabteilung -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Grundschule Woogbachschule
Beschreibung : Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung, Lieferung und Ausgabe von circa 230 Mittagessen für die Schüler*innen der Grundschule Woogbachschule, Rainer-Maria-Rilke-Weg 25, 67346 Speyer, entsprechend der in Kapitel I bis III definierten Qualitätsanforderungen. Die Leistung beinhaltet insbesondere folgende Schwerpunkte: - die Herstellung und die Lieferung des Mittagessens; - die Bereitstellung von Servicepersonal (Cateringkräfte); - die Entsorgung der Speisereste Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung : LOT-0003

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die erstmalige Leistungserbringung erfolgt mit Aufnahme des Schulbetriebs nach den Sommerferien am 18.08.2025 und endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2028/2029 zum 31.07.2029. Die Einstellung des Speiseplans in MensaMax hat spätestens bis zum 15.08.2025 zu erfolgen. Der Vertrag gilt zunächst für die Dauer von zwei Schuljahren (bis zum 31.07.2027) mit der zweimaligen Option einer jährlichen Verlängerung um maximal zwei Jahre bis längstens 31.07.2029. Die Verlängerungsoption kann von der Auftraggeberin jährlich bis zum 31.01. für das folgende Schuljahr gezogen werden. Nach Ablauf der Ausführungszeit endet die Leistungserbringung, ohne dass es einer Kündigungserklärung der Parteien bedarf.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Rainer-Maria-Rilke-Weg 25
Stadt : Speyer
Postleitzahl : 67346
Land, Gliederung (NUTS) : Speyer, Kreisfreie Stadt ( DEB38 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 18/08/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/07/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Bioqualität
Beschreibung : siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Fair gehandelte Produkte
Beschreibung : siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 2,5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Ökologisches Konzept
Beschreibung : siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 7,5
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Tagespreis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 75
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Ministerium der Finanzen RLP -
Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland-Pfalz: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadtverwaltung Speyer - Zentrale Vergabestelle -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Stadtverwaltung Speyer - Rechtsabteilung -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : Grundschule Zeppelinschule
Beschreibung : Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung und Lieferung von circa 160 Mittagessen für die Schüler*innen der Grundschule Zeppelinschule, Neufferstraße 1, 67346 Speyer, entsprechend der in Kapitel I bis III definierten Qualitätsanforderungen. Die Leistung beinhaltet insbesondere folgende Schwerpunkte: - die Herstellung und die Lieferung des Mittagessens; - die Entsorgung der Speisereste Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung : LOT-0004

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die erstmalige Leistungserbringung erfolgt mit Aufnahme des Schulbetriebs nach den Sommerferien am 18.08.2025 und endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2028/2029 zum 31.07.2029. Die Einstellung des Speiseplans in MensaMax hat spätestens bis zum 15.08.2025 zu erfolgen. Der Vertrag gilt zunächst für die Dauer von zwei Schuljahren (bis zum 31.07.2027) mit der zweimaligen Option einer jährlichen Verlängerung um maximal zwei Jahre bis längstens 31.07.2029. Die Verlängerungsoption kann von der Auftraggeberin jährlich bis zum 31.01. für das folgende Schuljahr gezogen werden. Nach Ablauf der Ausführungszeit endet die Leistungserbringung, ohne dass es einer Kündigungserklärung der Parteien bedarf.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Neufferstraße 1
Stadt : Speyer
Postleitzahl : 67346
Land, Gliederung (NUTS) : Speyer, Kreisfreie Stadt ( DEB38 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 18/08/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/07/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Bioqualität
Beschreibung : siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Fair gehandelte Produkte
Beschreibung : siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 2,5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Ökologisches Konzept
Beschreibung : siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 7,5
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Tagespreis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 75
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Ministerium der Finanzen RLP -
Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland-Pfalz: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadtverwaltung Speyer - Zentrale Vergabestelle -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Stadtverwaltung Speyer - Rechtsabteilung -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0005

Titel : RS+ Burgfeldschule
Beschreibung : Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung, Lieferung und Ausgabe von circa 30 Mittagessen für die Schüler*innen der RS+ Burgfeldschule, Josef-Schmitt-Str. 30, 67346 Speyer, entsprechend der in Kapitel I bis III definierten Qualitätsanforderungen. Die Leistung beinhaltet insbesondere folgende Schwerpunkte: - die Herstellung und die Lieferung des Mittagessens; - die Bereitstellung von Servicepersonal (Cateringkräfte); - die Bereitstellung von Geschirr und Besteck; - die Entsorgung der Speisereste Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung : LOT-0005

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die erstmalige Leistungserbringung erfolgt mit Aufnahme des Schulbetriebs nach den Sommerferien am 18.08.2025 und endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2028/2029 zum 31.07.2029. Die Einstellung des Speiseplans in MensaMax hat spätestens bis zum 15.08.2025 zu erfolgen. Der Vertrag gilt zunächst für die Dauer von zwei Schuljahren (bis zum 31.07.2027) mit der zweimaligen Option einer jährlichen Verlängerung um maximal zwei Jahre bis längstens 31.07.2029. Die Verlängerungsoption kann von der Auftraggeberin jährlich bis zum 31.01. für das folgende Schuljahr gezogen werden. Nach Ablauf der Ausführungszeit endet die Leistungserbringung, ohne dass es einer Kündigungserklärung der Parteien bedarf.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Josef-Schmitt-Straße 30
Stadt : Speyer
Postleitzahl : 67346
Land, Gliederung (NUTS) : Speyer, Kreisfreie Stadt ( DEB38 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 18/08/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/07/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Bioqualität
Beschreibung : siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Fair gehandelte Produkte
Beschreibung : siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 2,5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Ökologisches Konzept
Beschreibung : siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 7,5
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Tagespreis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 75
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Ministerium der Finanzen RLP -
Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland-Pfalz: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadtverwaltung Speyer - Zentrale Vergabestelle -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Stadtverwaltung Speyer - Rechtsabteilung -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0006

Titel : RS+ Siedlungsschule
Beschreibung : Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung, Lieferung und Ausgabe von circa 35 Mittagessen für die Schüler*innen der RS+ Siedlungsschule, Birkenweg 10, 67346 Speyer, entsprechend der in Kapitel I bis III definierten Qualitätsanforderungen. Die Leistung beinhaltet insbesondere folgende Schwerpunkte: - die Herstellung und die Lieferung des Mittagessens; - die Bereitstellung von Servicepersonal (Cateringkräfte); - die Bereitstellung von Geschirr und Besteck; - die Entsorgung der Speisereste Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung : LOT-0006

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die erstmalige Leistungserbringung erfolgt mit Aufnahme des Schulbetriebs nach den Sommerferien am 18.08.2025 und endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2028/2029 zum 31.07.2029. Die Einstellung des Speiseplans in MensaMax hat spätestens bis zum 15.08.2025 zu erfolgen. Der Vertrag gilt zunächst für die Dauer von zwei Schuljahren (bis zum 31.07.2027) mit der zweimaligen Option einer jährlichen Verlängerung um maximal zwei Jahre bis längstens 31.07.2029. Die Verlängerungsoption kann von der Auftraggeberin jährlich bis zum 31.01. für das folgende Schuljahr gezogen werden. Nach Ablauf der Ausführungszeit endet die Leistungserbringung, ohne dass es einer Kündigungserklärung der Parteien bedarf.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Birkenweg 10
Stadt : Speyer
Postleitzahl : 67346
Land, Gliederung (NUTS) : Speyer, Kreisfreie Stadt ( DEB38 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 18/08/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/07/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Bioqualität
Beschreibung : siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Fair gehandelte Produkte
Beschreibung : siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 2,5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Ökologisches Konzept
Beschreibung : siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 7,5
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Tagespreis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 75
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Ministerium der Finanzen RLP -
Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland-Pfalz: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadtverwaltung Speyer - Zentrale Vergabestelle -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Stadtverwaltung Speyer - Rechtsabteilung -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0007

Titel : IGS Georg Friedrich Kolb
Beschreibung : Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung, Lieferung und Ausgabe von circa 80 Mittagessen für die Schüler*innen der Integrierten Gesamtschule Georg Friedrich Kolb, Fritz-Ober-Str. 3, 67346 Speyer, entsprechend der in Kapitel I bis III definierten Qualitätsanforderungen. Die Leistung beinhaltet insbesondere folgende Schwerpunkte: - die Herstellung und die Lieferung des Mittagessens; - die Bereitstellung von Servicepersonal (Cateringkräfte); - die Entsorgung der Speisereste Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung : LOT-0007

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die erstmalige Leistungserbringung erfolgt mit Aufnahme des Schulbetriebs nach den Sommerferien am 18.08.2025 und endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2028/2029 zum 31.07.2029. Die Einstellung des Speiseplans in MensaMax hat spätestens bis zum 15.08.2025 zu erfolgen. Der Vertrag gilt zunächst für die Dauer von zwei Schuljahren (bis zum 31.07.2027) mit der zweimaligen Option einer jährlichen Verlängerung um maximal zwei Jahre bis längstens 31.07.2029. Die Verlängerungsoption kann von der Auftraggeberin jährlich bis zum 31.01. für das folgende Schuljahr gezogen werden. Nach Ablauf der Ausführungszeit endet die Leistungserbringung, ohne dass es einer Kündigungserklärung der Parteien bedarf.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Fritz-Ober-Straße 3
Stadt : Speyer
Postleitzahl : 67346
Land, Gliederung (NUTS) : Speyer, Kreisfreie Stadt ( DEB38 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 18/08/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/07/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Bioqualität
Beschreibung : siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Fair gehandelte Produkte
Beschreibung : siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 2,5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Ökologisches Konzept
Beschreibung : siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 7,5
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Tagespreis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 75
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Ministerium der Finanzen RLP -
Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland-Pfalz: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadtverwaltung Speyer - Zentrale Vergabestelle -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Stadtverwaltung Speyer - Rechtsabteilung -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0008

Titel : Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule (2 Standorte)
Beschreibung : Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung und Lieferung von durchschnittlich circa 80 Mittagessen für die Schüler*innen der Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule, Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung, entsprechend der in Kapitel I bis III definierten Qualitätsanforderungen für folgende zwei Standorte: Standort 1: Diakonissenstraße 3, 67346 Speyer Standort 2: Gutenbergstraße 15, 67354 Römerberg Die Leistung beinhaltet insbesondere folgende Schwerpunkte: - die Herstellung und die Lieferung des Mittagessens; - die Bereitstellung von Servicepersonal (Cateringkräfte); - die Entsorgung der Speisereste Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung : LOT-0008

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die erstmalige Leistungserbringung erfolgt mit Aufnahme des Schulbetriebs nach den Sommerferien am 18.08.2025 und endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2028/2029 zum 31.07.2029. Die Einstellung des Speiseplans in MensaMax hat spätestens bis zum 15.08.2025 zu erfolgen. Der Vertrag gilt zunächst für die Dauer von zwei Schuljahren (bis zum 31.07.2027) mit der zweimaligen Option einer jährlichen Verlängerung um maximal zwei Jahre bis längstens 31.07.2029. Die Verlängerungsoption kann von der Auftraggeberin jährlich bis zum 31.01. für das folgende Schuljahr gezogen werden. Nach Ablauf der Ausführungszeit endet die Leistungserbringung, ohne dass es einer Kündigungserklärung der Parteien bedarf.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Diakonissenstraße 3
Stadt : Speyer
Postleitzahl : 67346
Land, Gliederung (NUTS) : Speyer, Kreisfreie Stadt ( DEB38 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Gutenbergstraße 15
Stadt : Römerberg
Postleitzahl : 67354
Land, Gliederung (NUTS) : Rhein-Pfalz-Kreis ( DEB3I )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 18/08/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/07/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Bioqualität
Beschreibung : siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Fair gehandelte Produkte
Beschreibung : siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 2,5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Ökologisches Konzept
Beschreibung : siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 7,5
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Tagespreis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 75
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Ministerium der Finanzen RLP -
Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland-Pfalz: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadtverwaltung Speyer - Zentrale Vergabestelle -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Stadtverwaltung Speyer - Rechtsabteilung -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Kidsmeal GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses : 03/06/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : M&W Realfood GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0002
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0002
Datum des Vertragsabschlusses : 03/06/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : M&W Realfood GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0003
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0003
Datum des Vertragsabschlusses : 03/06/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0004

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : M&W Realfood GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0004
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0004
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0004
Datum des Vertragsabschlusses : 03/06/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0005

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Kidsmeal GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0005
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0005
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0005
Datum des Vertragsabschlusses : 03/06/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0006

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Kidsmeal GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0006
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0006
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0006
Datum des Vertragsabschlusses : 03/06/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0007

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Kidsmeal GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0007
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0007
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0007
Datum des Vertragsabschlusses : 03/06/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0008

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Kidsmeal GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0008
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0008
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0008
Datum des Vertragsabschlusses : 03/06/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Stadtverwaltung Speyer - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer : 073180000000-001-79
Postanschrift : Maximilianstraße 100
Stadt : Speyer
Postleitzahl : 67346
Land, Gliederung (NUTS) : Speyer, Kreisfreie Stadt ( DEB38 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Zentrale Vergabestelle
Telefon : +49 6232142628
Fax : +49 6232142458
Internetadresse : https://www.speyer.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Rheinland-Pfalz: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer : -
Postanschrift : Stiftsstraße 9
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55116
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 6131162234
Fax : +49 6131162113
Internetadresse : https://www.mwvlw.rlp.de
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Stadtverwaltung Speyer - Rechtsabteilung
Registrierungsnummer : t:06232142208
Postanschrift : Maximilianstraße 100
Stadt : Speyer
Postleitzahl : 67346
Land, Gliederung (NUTS) : Speyer, Kreisfreie Stadt ( DEB38 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 6232142208
Fax : +49 6232142286
Internetadresse : https://www.speyer.de
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7006

Offizielle Bezeichnung : Ministerium der Finanzen RLP
Registrierungsnummer : --
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 5
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55116
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 6131160
Fax : +49 6131164331
Internetadresse : https://www.fm.rlp.de
Rollen dieser Organisation :
Schlichtungsstelle

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Kidsmeal GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE332173202
Postanschrift : Richard-Wagner-Straße 6
Stadt : Wilhelmsfeld
Postleitzahl : 69259
Land, Gliederung (NUTS) : Rhein-Neckar-Kreis ( DE128 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser Lose : LOT-0001 LOT-0005 LOT-0006 LOT-0007 LOT-0008

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : M&W Realfood GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE325347194
Postanschrift : Grete-Fleischmann-Str 5
Stadt : Mannheim
Postleitzahl : 68163
Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser Lose : LOT-0002 LOT-0003 LOT-0004

8.1 ORG-7007

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 03a387d4-0568-4f73-a026-a163fcce082b - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 23/06/2025 11:22 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00409762-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 119/2025
Datum der Veröffentlichung : 25/06/2025