Beschreibung
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Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Vorlage von mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von Projektsteuerungsleistungen in den Projektstufen 1 bis 5 nach AHO (über alle Handlungsbereiche A, B, C, D und E) für den Neubau eines Klinikgebäudes oder einer vergleichbaren Gesundheitseinrichtung mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 700 von mindestens EUR 70 Mio. brutto. Die Fertigstellung (Inbetriebnahme und Abnahme) des Referenzprojekts muss in den letzten zehn Jahren (frühestens 1. Januar 2015) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein. Hinweise: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - Erbrachte Leistungen (Projektstufen nach AHO, Handlungsbereiche nach AHO, Gebäudeart) - Zeitraum der Leistungserbringung, - Zeitpunkt des Fertigstellungdatums (Inbetriebnahme und Abnahme), - Herstellkosten (KG 200 bis 700 nach DIN 276) in EUR brutto, - Fakultativ: Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild Die Vorlage von mehr als insgesamt zwei Referenzen ist nicht erwünscht. Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der als priorisiert gekennzeichneten Mindestreferenz gemäß der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 22 ff.) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. 2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss jeweils die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen. Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird lediglich die als priorisiert gekennzeichneten Mindestreferenz herangezogen. Es können maximal 6 Punkte erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei der priorisierten Mindestreferenz maßgeblich : - Bewertet wird die Art des Gebäudes, für welche die Projektsteuerungsleistungen erbracht wurden, nach folgender Maßgabe: Vergleichbaren Gesundheitseinrichtung aber kein Neubau bzw. Teilneubau eines Klinikgebäudes: 0 Punkte Neubau bzw. Teilneubau eines Klinikgebäudes: 3 Punkte - Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme und Abnahme) nach folgender Maßgabe: zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2022 1 Punkt zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2024 2 Punkte ab dem 1. Juli 2024 3 Punkte Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.