Livestream Liveuntertitelung

Die Leistungen beziehen sich auf die Plenarsitzungen des Schleswig-Holsteinischen Landtages, parlamentarische Ausschusssitzungen sowie auf Pressekonferenzen der Landesregierung. Dabei sind bestehenden Livestreams oder Audiosignale in Echtzeit um eine qualitativ hochwertige, datenschutzkonforme Untertitelung oder textbasierte Darstellung zu ergänzen. Die Leistungen beziehen sich auf die Plenarsitzungen des Schleswig-Holsteinischen Landtages, parlamentarische Ausschusssitzungen sowie auf …

CPV: 79540000 Interpretation services
Deadline:
Oct. 13, 2025, noon
Deadline type:
Submitting a bid
Place of execution:
Livestream Liveuntertitelung
Awarding body:
Dataport AöR
Award number:
DP-2025000121

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Dataport AöR
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Livestream Liveuntertitelung
Beschreibung : Die Leistungen beziehen sich auf die Plenarsitzungen des Schleswig-Holsteinischen Landtages, parlamentarische Ausschusssitzungen sowie auf Pressekonferenzen der Landesregierung. Dabei sind bestehenden Livestreams oder Audiosignale in Echtzeit um eine qualitativ hochwertige, datenschutzkonforme Untertitelung oder textbasierte Darstellung zu ergänzen.
Kennung des Verfahrens : 82e39e48-71a3-4d8c-b2b5-30b802f1a810
Interne Kennung : DP-2025000121
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79540000 Dolmetscherdienste

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Kiel / Schleswig-Holstein
Postleitzahl : 24105
Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Die Leistung wird vom Auftragnehmer außerhalb der Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den konkreten Leistungsort (z. B. Geschäftssitz, Niederlassung, Homeoffice der eingesetzten Personen) eigenständig zu bestimmen, solange die ordnungsgemäße, fristgerechte und vertragskonforme Leistungserbringung gewährleistet ist. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass am gewählten Leistungsort alle Anforderungen an Datenschutz, Geheimhaltung und IT-Sicherheit eingehalten werden.

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite zum Download zur Verfügung ( https://vergabeverfahren.dataport.de ). Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Bitte beachten Sie hierzu den Leitfaden Registrierung und Administration sowie die FAQ. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können (siehe dazu weitere Hinweise unter Ziffer 4.1.3). Weitere wichtige Hinweise zum Vergabeverfahren: Das Offene Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ist ein streng formalisiertes Verfahren. Das Vergabeverfahren erfolgt nach den Abschnitten 1, 2 und 7 der VgV. Die Ausführungen und Bestimmungen in den Vergabeunterlagen konkretisieren diese Regelungen der VgV, die uneingeschränkt gelten. Die in Teil A – Allgemeiner Teil (Bewerbungsbedingungen) genannten Normen sind jeweils mit einem Hyperlink versehen, über den Bieter die jeweilige Norm online aufrufen können. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Links funktionieren oder die verlinkten Webseiten die Normen in der aktuell geltenden Fassung darstellen. Es gelten die genannten Normen in der jeweils zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Fassung. In den Vergabeunterlagen werden unter anderem Anforderungen an das Angebot gestellt, Bedingungen definiert und Angaben verlangt (Bsp.: Angaben über den Bieter); werden die-se nicht entsprechend den Vergabeunterlagen bei Erstellung des Angebotes berücksichtigt, kann das Angebot gemäß § 57 VgV vom Verfahren ausgeschlossen werden. Es ist für eine erfolgreiche Teilnahme am Verfahren daher unbedingt erforderlich, die Vergabeunter-lagen sorgfältig und vollständig zu lesen. Erkennt ein Bieter Fehler, Unklarheiten, Widersprüche oder Ähnliches in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen (siehe auch Ziffer 4.1.2). Zur Klarheit wird darauf hingewiesen, dass mit dem Begriff „Vergabeunterlagen“ sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens auftraggeberseitig elektronisch zur Verfügung gestellten Dokumente und Informationen umfasst sind. Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des inte-ressierten Unternehmens (siehe Hinweis oben, Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabe-verfahren sowie zur Angebotserstellung und -einreichung können vom Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden. Interessierte Unternehmen, die nach dem Download der Vergabeunterlagen Informationen der Vergabestelle zum laufenden Vergabeverfahren erhalten möchten (siehe dazu auch Ziffer 4.1.3 Fragen- und Antwortenforum), können dies im Bieterassistenten entweder mit der Funktion „Nachrichten bestellen“ oder durch die Aufnahme der Angebotsbearbeitung veranlassen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle aus-schließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist. Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt. Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bieters (s.o.) senden. Für das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Dem Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß bei-gefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters. Durchführung der technischen Bewertungsdemo Den Bietern wird ein Zugang zu einem Live-Stream einer Plenarsitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages zur Verfügung gestellt, die sie am 17. Oktober 2025 live verfolgen können. Ein verbindlich definierter, ca. 15-minütiger Zeitabschnitt dieser Liveübertragung wird durch den Auftraggeber einheitlich für alle Bieter festgelegt und kurzfristig am 15.10.2025 bekannt gegeben. Dieser Ausschnitt ist Grundlage für die anzufertigende Demonstration. Das Ergebnis (Untertiteldateien im Format TXT und WebVTT) ist durch die Bieter zeitnah auf eine vom Auftraggeber bestimmte Plattform hochzuladen. Die Daten müssen so bereitgestellt sein, dass die Qualität und Zeitzuordnung der Untertitel nachvollziehbar und überprüfbar sind. Die Word Error Rate (WER) dient als objektives Maß zur Bewertung der Genauigkeit automatisierter Transkriptionssysteme und wird für vergleichbare, durch die Systeme transkribierte Sprachabschnitte ermittelt. Die WER wird wie folgt definiert: S – Anzahl der Substitutionen (falsch erkannte Wörter) D – Anzahl der Deletionen (nicht erkannte bzw. ausgelassene Wörter) I – Anzahl der Insertions (fälschlich eingefügte Wörter, die nicht gesprochen wurden) C – Anzahl der korrekt erkannten Wörter N – Anzahl der tatsächlich gesprochenen Wörter, berechnet als: N = S + D + C Die Word Error Rate (WER) ergibt sich als: WER= (S + D + I) / N Zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit werden aus jeder Demo mindestens zwei festgelegte Zeitabschnitte ausgewählt, in denen die WER berechnet wird. Die aus diesen Zeitabschnitten gebildete durchschnittliche WER geht in das Gesamtbewertungsschema ein. Die Anbieter werden auf Basis ihrer durchschnittlichen WER in ein Ranking überführt. Die niedrigste WER stellt den besten Wert dar. Die sich daraus ergebende Rangfolge wird mit einem Gewicht von 70 % in die Gesamtbewertung eingebracht. Die restlichen 30 % entfallen auf das Kriterium Preis. Die Zuschlagswertung erfolgt gemäß der Richtwertmethode nach UfAB 2018. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird das Verhältnis von Leistung (Transkriptionsqualität) zum Preis bewertet. Die Bewertungspunkte berechnen sich nach folgender Formel: Richtwert (RW) = Leistungspunktzahl (L) / Preis in Euro (P) Der Bieter mit dem höchsten RW-Wert ist wirtschaftlichster Anbieter. Die Leistungspunktzahl ergibt sich aus der Transkriptionsgenauigkeit anhand der durchschnittlichen Word Error Rate (WER), ermittelt im Rahmen einer standardisierten technischen Demonstration. Die höchste Leistungspunktzahl beträgt 100. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit dem höchsten Richtwert. Die Preisangaben erfolgen auf Grundlage des ausgefüllten Preisblattes.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Livestream Liveuntertitelung
Beschreibung : Die Leistungen beziehen sich auf die Plenarsitzungen des Schleswig-Holsteinischen Landtages, parlamentarische Ausschusssitzungen sowie auf Pressekonferenzen der Landesregierung. Dabei sind bestehenden Livestreams oder Audiosignale in Echtzeit um eine qualitativ hochwertige, datenschutzkonforme Untertitelung oder textbasierte Darstellung zu ergänzen.
Interne Kennung : 3bf90824-6b5e-4649-87e1-12849d218ddc

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79540000 Dolmetscherdienste
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die Auftraggeberin (AG) hat das Recht, den Vertrag zweimalig um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Die Ausübung dieser Verlängerungsoption kann jeweils bis spätestens drei Monate vor Ablauf des laufenden Vertragszeitraums schriftlich erklärt werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers (AN) auf Ausübung der Verlängerungsoption besteht nicht.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Kiel / Schleswig-Holstein
Postleitzahl : 24105
Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Die Leistung wird vom Auftragnehmer außerhalb der Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den konkreten Leistungsort (z. B. Geschäftssitz, Niederlassung, Homeoffice der eingesetzten Personen) eigenständig zu bestimmen, solange die ordnungsgemäße, fristgerechte und vertragskonforme Leistungserbringung gewährleistet ist. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass am gewählten Leistungsort alle Anforderungen an Datenschutz, Geheimhaltung und IT-Sicherheit eingehalten werden.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein
Zusätzliche Informationen : Die Eignungsanforderungen ergeben sich aus den Auftragsunterlagen. Als Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen legt der Bewerber/Bieter Eigenerklärungen über die Vergabeplattform vor. Die einzelnen Anforderungen sind in den Auftragsunterlagen, Teil - A Allgemeiner Teil Bewerbungsbedingungen, Ziffer 5.4.2. beschrieben und sind hier der Vollständigkeit halber aufgelistet: •Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt. Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können. •Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt. Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Auftragsunterlagen

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 02/10/2025 12:00 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 13/10/2025 12:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 30 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem AN ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der AG für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der AN gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen: • zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • zur DSGVO und Auftragsverarbeitung
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Dataport AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Schleswig-Holstein

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Dataport AöR
Registrierungsnummer : dba341b0-c408-43df-936c-e8a53c650e2e
Postanschrift : Altenholzer Straße 10-14
Stadt : Altenholz
Postleitzahl : 24161
Land, Gliederung (NUTS) : Rendsburg-Eckernförde ( DEF0B )
Land : Deutschland
Telefon : +49 43132950
Internetadresse : https://www.dataport.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer : 6a40e611-eaa5-4a21-b775-c4ff3cfa8425
Abteilung : beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift : Düsternbrooker Weg 94
Stadt : Kiel
Postleitzahl : 24105
Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Telefon : +49 4319884542
Fax : +49 4319884702
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 20d4deb7-adf9-43e3-99c0-a054e4c68bea - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 12/09/2025 11:16 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00602101-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 176/2025
Datum der Veröffentlichung : 15/09/2025