Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) in den Zellen Nr. 3 „Wemding/Monheim“ (Los 1) und Nr. 5 „Lech“ (Los 2)

Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG im Landkreis Donau-Ries unter der Angebotsbezeichnung „DoRies-mobil“ in den Losen „Wemding/Monheim“ und „Lech“ Beschreibung: Der Landkreis Donau-Ries als Aufgabenträger beabsichtigt die Verkehrsleistung des Linienbedarfsverkehrs nach § 44 PBefG im Los 1 Wemding/Monheim mit Wirkung zum 01.08.2026 bis 31.07.2034 mit der Option zur einseitig einmaligen Verlängerung …

CPV: 60112000 Public road transport services
Place of execution:
Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) in den Zellen Nr. 3 „Wemding/Monheim“ (Los 1) und Nr. 5 „Lech“ (Los 2)
Awarding body:
Landkreis Donau-Ries
Award number:

1. Zuständige Behörde

1.1 Zuständige Behörde

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Donau-Ries
Rechtsform der zuständigen Behörde : Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) in den Zellen Nr. 3 „Wemding/Monheim“ (Los 1) und Nr. 5 „Lech“ (Los 2)
Beschreibung : Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG im Landkreis Donau-Ries unter der Angebotsbezeichnung „DoRies-mobil“ in den Losen „Wemding/Monheim“ und „Lech“
Verfahrensart : Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Der Landkreis Donau-Ries beabsichtigt mit Wirkung zum 01.08.2026 eine wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Busverkehr im Landkreis Donau-Ries als Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG vorzunehmen. Die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags soll 8 Jahre betragen (Laufzeit bis zum 31.07.2034). Optional kann der Landkreis den Vertrag bis 12 Monate vor Vertragsende einseitig einmalig um bis zu 24 Monate verlängern (maximal bis zum 31.07.2036). Der Landkreis Donau-Ries als zuständiger Aufgabenträger kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nach und löst damit die Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) aus. Diese Veröffentlichung ergänzt die Vorinformationen nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, die der Landkreis Donau-Ries am 04.11.2024 für die Mobil-Bus-Zelle Nr. 5 „Lech“ (Los 2) und am 03.12.2024 für die MobilBus-Zelle Nr. 3 „Wemding/Monheim“ (Los 1) unter den Veröffentlichungsnummern 668336-2024 bzw. 735795-2024 bekannt gemacht hat.
Rechtsgrundlage :
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Los 1: Wemding / Monheim
Beschreibung : Beschreibung: Der Landkreis Donau-Ries als Aufgabenträger beabsichtigt die Verkehrsleistung des Linienbedarfsverkehrs nach § 44 PBefG im Los 1 Wemding/Monheim mit Wirkung zum 01.08.2026 bis 31.07.2034 mit der Option zur einseitig einmaligen Verlängerung durch den Auftraggeber um bis zu 24 Monate bis zu 12 Monate vor Vertragsende im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV europa-weit auszuschreiben (Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)). Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 49 % der Betriebsleistungen selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird verwiesen. Menge und Wert der Dienstleistung: Da es sich um einen Linienbedarfsverkehr handelt, kann nur eine Abschätzung der Leistungsmenge anhand des bereits aktuell in ähnlicher Weise erbrachten Verkehrs in einer Größenordnung von ca. 200.000 Fahrzeugkilometern/Jahr erfolgen. Es kommen 2 Fahrzeuge für die Beförderung von bis zu acht Personen (ohne Fahrersitz) und einer Sondernutzungsfläche zur Mitnahme eines Rollstuhles bzw. von Kinderwägen zum Einsatz. Der Aufgabenträger hat weitere allgemein zugängliche Informationen zu dieser Vorabbekanntmachung auf seiner Homepage unter www.donau-ries.de/oepnv/oepnv veröffentlicht. Dieses Dokument entspricht der Leistungsbeschreibung (im Entwurf) für die beabsichtigte offene Vergabe. Es enthält zudem weitere Inhalte. Die darin gemachten Vorgaben sind mindestens einzuhalten. Nähere Informationen zum Angebot: Der Verkehr wird bereits im Bestand in anderen Teilen des Landkreises erbracht und soll nach dem Willen des Aufgabenträgers auch in der Zelle Wemding/Monheim künftig in ähnlicher Weise erbracht werden. Die Angebotszeiten, differenziert nach Wochentagen, sowie die Zahl der einzusetzenden Fahrzeuge, differenziert nach Wochentagen und Tageszeiten, sind aus dem o.g. Dokument ersichtlich. Weitere Einzelheiten hierzu werden im Kapitel 7.2.3 des Nahverkehrsplans des Landkreises Donau-Ries gemacht. Bei den Vorgaben im Nahverkehrsplan handelt es sich um Vorgaben, die mindestens einzuhalten sind. Das Kapitel 7.2.3 ist einsehbar im o.g. Dokument auf der Homepage des Landkreises Donau-Ries. Nähere Informationen zu den Fahrzeugen: Vorgaben zu den Fahrzeugstandards ergeben sich aus dem Kapitel 19.3 die ebenfalls unter dem o.g. Dokument einsehbar sind. Die Clean Vehicles Directi-ve (CVD) findet keine Anwendung. Nähere Informationen zum Tarif: Im DoRies-mobil gilt ein Eigentarif, der vom Landkreis vorgegeben wird. Dieser orientiert sich an der Höhe des ÖPNV-Tarifs, er wird diesen nicht unterschreiten. Des Weiteren kommen die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Omnibusverkehr im Kooperationsgebiet der Verkehrsgemeinschaft Donau-Ries zur Anwendung, die ebenfalls im o.g. Dokument einsehbar sind. Das Verkehrsunternehmen hat das Deutschlandticket anzuerkennen und an der Einnahmenaufteilung zum Deutschlandticket teilzunehmen. Näheres regelt eine Allgemeine Vorschrift des Landkreises Donau-Ries. Kommt es während der Laufzeit zu einem Beitritt des Landkreises Donau-Ries zu einem Verkehrs- und Tarifverbund, so ist dessen Tarif, ein-schließlich dessen Tarif- und Beförderungsbedingungen anzuwenden. Nähere Informationen zum Nahverkehrsplan: Der Landkreis Donau-Ries hat einen Nahverkehrs-plan in der Fassung vom 13.05.2015 beschlossen und seitdem mehrfach fortgeschrieben. Die Originalfassung und die relevanten fortgeschriebenen Kapitel sind einsehbar unter www.donau-ries.de/oepnv/oepnv. Im Kapitel 7.2.3 „Bedarfsorientierte Verkehre (On-Demand-Verkehre)“ werden Vorgaben zur gegenständlich vorabbekanntgemachten Leistung gemacht. Die darin gemachten Vorgaben sind mindestens einzuhalten. Weitere Vorgaben ergeben sich aus dem o.g. Dokument. Auf die Regelungen gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird hingewiesen. Ausschließliche Rechte werden eingeräumt. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Der Auftraggeber beabsichtigt zusätzlich zur gegenständlich vorabbekanntgemachten Leistung Linienverkehre nach § 42 PBefG im gleichen Bedienungsgebiet zu vergeben. Aktuell werden hier bereits eigenwirtschaftliche Linien-verkehre nach § 42 PBefG betrieben. Der gegenständlich vorabbekanntgemachte Verkehr umfasst Leistungen gemäß § 44 PBefG. Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben. Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen - Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Donau-Ries ( DE27D )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landkreis Donau-Ries

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Los 2: Lech
Beschreibung : Der Landkreis Donau-Ries als Aufgabenträger beabsichtigt die Verkehrsleistung des Linienbedarfsverkehrs nach § 44 PBefG im Los 2 Lech mit Wirkung zum 01.08.2026 bis 31.07.2034 mit der Option zur einseitig einmaligen Verlängerung durch den Auftraggeber um bis zu 24 Monate bis zu 12 Monate vor Vertragsende im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV europaweit auszuschreiben (Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)). Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 49 % der Betriebsleistungen selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird verwiesen. Menge und Wert der Dienstleistung: Da es sich um einen Linienbedarfsverkehr handelt, kann nur eine Abschätzung der Leistungsmenge anhand des bereits aktuell in ähnlicher Weise erbrachten Verkehrs in einer Größenordnung von ca. 200.000 Fahrzeugkilometern/Jahr erfolgen. Es kommen 2 Fahrzeuge für die Beförderung von bis zu acht Personen (ohne Fahrersitz) und einer Sondernutzungsfläche zur Mitnahme eines Rollstuhles bzw. von Kinderwägen zum Einsatz. Der Aufgabenträger hat weitere allgemein zugängliche Informationen zu dieser Vorabbekanntmachung auf seiner Homepage unter www.donau-ries.de/oepnv/oepnv veröffentlicht. Dieses Dokument entspricht der Leistungsbeschreibung (im Entwurf) für die beabsichtigte offene Vergabe. Es enthält zudem weitere Inhalte. Die darin gemachten Vorgaben sind mindestens einzuhalten. Nähere Informationen zum Angebot: Der Verkehr wird bereits im Bestand erbracht und soll nach dem Willen des Aufgabenträgers auch künftig in ähnlicher Weise erbracht werden. Die Angebotszeiten, differenziert nach Wochentagen, sowie die Zahl der einzusetzenden Fahrzeuge, differenziert nach Wochentagen und Tageszeiten, sind aus dem o.g. Dokument ersichtlich. Weitere Einzelheiten hierzu werden im Kapitel 7.2.3 des Nahverkehrsplans des Landkreises Donau-Ries gemacht. Bei den Vorgaben im Nahverkehrsplan handelt es sich um Vorgaben, die mindestens einzuhalten sind. Das Kapitel 7.2.3 ist einsehbar im o.g. Dokument auf der Homepage des Landkreises Donau-Ries. Nähere Informationen zu den Fahrzeugen: Vorgaben zu den Fahrzeugstandards ergeben sich aus dem Kapitel 19.3 die ebenfalls unter dem o.g. Dokument einsehbar sind. Die Clean Vehicles Directi-ve (CVD) findet keine Anwendung. Nähere Informationen zum Tarif: Im DoRies-mobil gilt ein Eigentarif, der vom Landkreis vorgegeben wird. Dieser orientiert sich an der Höhe des ÖPNV-Tarifs, er wird diesen nicht unterschreiten. Des Weiteren kommen die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Omnibusverkehr im Kooperationsgebiet der Verkehrsgemeinschaft Donau-Ries zur Anwendung, die ebenfalls im o.g. Dokument einsehbar sind. Das Verkehrsunternehmen hat das Deutschlandticket anzuerkennen und an der Einnahmenaufteilung zum Deutschlandticket teilzunehmen. Näheres regelt eine Allgemeine Vorschrift des Landkreises Donau-Ries. Kommt es während der Laufzeit zu einem Beitritt des Landkreises Donau-Ries zu einem Verkehrs- und Tarifverbund, so ist dessen Tarif, ein-schließlich dessen Tarif- und Beförderungsbedingungen anzuwenden. Nähere Informationen zum Nahverkehrsplan: Der Landkreis Donau-Ries hat einen Nahverkehrs-plan in der Fassung vom 13.05.2015 beschlossen und seitdem mehrfach fortgeschrieben. Die Originalfassung und die relevanten fortgeschriebenen Kapitel sind einsehbar unter www.donau-ries.de/oepnv/oepnv. Im Kapitel 7.2.3 „Bedarfsorientierte Verkehre (On-Demand-Verkehre)“ werden Vorgaben zur gegenständlich vorabbekanntgemachten Leistung gemacht. Die darin gemachten Vorgaben sind mindestens einzuhalten. Weitere Vorgaben ergeben sich aus dem o.g. Dokument. Auf die Regelungen gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird hingewiesen. Ausschließliche Rechte werden eingeräumt. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Der Auftraggeber beabsichtigt zusätzlich zur gegenständlich vorabbekanntgemachten Leistung Linienverkehre nach § 42 PBefG im gleichen Bedienungsgebiet zu vergeben. Der gegenständlich vorabbekanntgemachte Verkehr um-fasst Leistungen gemäß § 44 PBefG. Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben. Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen - Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Donau-Ries ( DE27D )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landkreis Donau-Ries

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Donau-Ries
Registrierungsnummer : 09779000-0001-28
Stadt : Donauwörth
Postleitzahl : 86609
Land, Gliederung (NUTS) : Donau-Ries ( DE27D )
Land : Deutschland
Telefon : +49 90674510
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 85332381-c740-4feb-97df-4b6cce6cc513 - 01
Formulartyp : Planung
Art der Bekanntmachung : Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung : T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 28/08/2025 09:20 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00563569-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 165/2025
Datum der Veröffentlichung : 29/08/2025