EX POST: Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern gemäß Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2025/2026 in zwei Losen

Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern gemäß Lernmittelfreiheit im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchprG für das Schuljahr 2025/2026 in zwei Losen Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern gemäß Lernmittelfreiheit im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchprG für das Schuljahr 2025/2026 in zwei Losen Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern gemäß Lernmittelfreiheit im Rahmen …

CPV: 22111000 School books
Place of execution:
EX POST: Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern gemäß Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2025/2026 in zwei Losen
Awarding body:
Stadt Bornheim
Award number:
010-2025-O-GWB

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Bornheim
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : EX POST: Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern gemäß Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2025/2026 in zwei Losen
Beschreibung : Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern gemäß Lernmittelfreiheit im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchprG für das Schuljahr 2025/2026 in zwei Losen
Kennung des Verfahrens : 01e50abf-5919-4f3b-964d-37dd1c6074cc
Interne Kennung : 010-2025-O-GWB
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 22111000 Schulbücher

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bornheim
Postleitzahl : 53332
Land, Gliederung (NUTS) : Rhein-Sieg-Kreis ( DEA2C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Siehe Dokument "Leistungsbeschreibung 008-2024-O-GWB Teil 1" LOS 1: GS Bornheim, GS Hersel, GS Merten, GS Rösberg, GS Roisdorf, GS Sechtem, GS Walberberg, GS Waldorf, Gymnasium Bornheim LOS 2: Europaschule Bornheim, Gesamtschule Merten, Verbundschule Uedorf

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 259 627 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXPTYDYDZX4 Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen. Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Grundschulen und AvH-Gymnasium
Beschreibung : Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern gemäß Lernmittelfreiheit im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchprG für das Schuljahr 2025/2026 in zwei Losen
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 22111000 Schulbücher

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bornheim
Postleitzahl : 53332
Land, Gliederung (NUTS) : Rhein-Sieg-Kreis ( DEA2C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Siehe Dokument "Leistungsbeschreibung 008-2024-O-GWB Teil 1" LOS 1: GS Bornheim, GS Hersel, GS Merten, GS Rösberg, GS Roisdorf, GS Sechtem, GS Walberberg, GS Waldorf, Gymnasium Bornheim LOS 2: Europaschule Bornheim, Gesamtschule Merten, Verbundschule Uedorf

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 14/07/2025
Enddatum der Laufzeit : 26/08/2025

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 125 608 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Servicewettbewerb
Beschreibung : Liste der handelsüblichen Serviceleistungen ohne Aufpreis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Siehe Dokument "GWB 05 Angebotsanfrage" Servicewettbewerb: Angesichts der Buchpreisbindung kann der Preis nicht das einzige Zuschlagskriterium sein. Aus diesem Grunde werden in einer Liste handelsübliche Serviceleistungen abgefragt, die nach geltender Rechtsprechung ohne Aufpreis erbracht werden können. Das Angebot, das die höchste Zahl an Serviceleistungen enthält, erhält den Zuschlag. Auslosungsverfahren: Liegen mehrere, gleichlautende Angebote vor, entscheidet das Los über die Auftragsvergabe. Die Auslosung findet unter Aufsicht des Rechnungsprüfungsamtes statt und wird schriftlich dokumentiert. An der Auslosung nehmen je eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der Vergabestelle und des Rechnungsprüfungsamtes sowie eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter aus einer zufällig gewählten Abteilung der Stadtverwaltung Bornheim teil. Das Auslosungsverfahren wird für jedes Los durchgeführt. Ein Bieter, der bereits für ein Los den Zuschlag erhalten hat, wird bei dem weiteren
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Bornheim -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Rheinland -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Europaschule, Gesamtschule Merten, Verbundschule Uedorf
Beschreibung : Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern gemäß Lernmittelfreiheit im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchprG für das Schuljahr 2025/2026 in zwei Losen
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 22111000 Schulbücher

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bornheim
Postleitzahl : 53332
Land, Gliederung (NUTS) : Rhein-Sieg-Kreis ( DEA2C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Siehe Dokument "Leistungsbeschreibung 008-2024-O-GWB Teil 1" LOS 1: GS Bornheim, GS Hersel, GS Merten, GS Rösberg, GS Roisdorf, GS Sechtem, GS Walberberg, GS Waldorf, Gymnasium Bornheim LOS 2: Europaschule Bornheim, Gesamtschule Merten, Verbundschule Uedorf

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 14/07/2025
Enddatum der Laufzeit : 26/08/2025

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 134 019 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Servicewettbewerb
Beschreibung : Liste der handelsüblichen Serviceleistungen ohne Aufpreis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Siehe Dokument "GWB 05 Angebotsanfrage" Servicewettbewerb: Angesichts der Buchpreisbindung kann der Preis nicht das einzige Zuschlagskriterium sein. Aus diesem Grunde werden in einer Liste handelsübliche Serviceleistungen abgefragt, die nach geltender Rechtsprechung ohne Aufpreis erbracht werden können. Das Angebot, das die höchste Zahl an Serviceleistungen enthält, erhält den Zuschlag. Auslosungsverfahren: Liegen mehrere, gleichlautende Angebote vor, entscheidet das Los über die Auftragsvergabe. Die Auslosung findet unter Aufsicht des Rechnungsprüfungsamtes statt und wird schriftlich dokumentiert. An der Auslosung nehmen je eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der Vergabestelle und des Rechnungsprüfungsamtes sowie eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter aus einer zufällig gewählten Abteilung der Stadtverwaltung Bornheim teil. Das Auslosungsverfahren wird für jedes Los durchgeführt. Ein Bieter, der bereits für ein Los den Zuschlag erhalten hat, wird bei dem weiteren
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Bornheim -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Rheinland -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 259 627 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Köhl. Die Buchhandlung KG
Angebot :
Kennung des Angebots : 010-2025-O-GWB
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 113 781,51 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 1
Titel : Los 1
Datum der Auswahl des Gewinners : 29/04/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 05/06/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 80
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 80
Art der eingegangenen Einreichungen : Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 80
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 231 932,77 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 231 932,77 Euro
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Kraken Services UG
Angebot :
Kennung des Angebots : 010-2025-O-GWB
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : 118 151,26 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 2
Titel : Los 2
Datum der Auswahl des Gewinners : 29/04/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 05/06/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 83
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 83
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 231 932,77 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 231 932,77 Euro
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Bornheim
Registrierungsnummer : DE815359772
Postanschrift : Rathausstraße 2
Stadt : Bornheim
Postleitzahl : 53332
Land, Gliederung (NUTS) : Rhein-Sieg-Kreis ( DEA2C )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabestelle
Telefon : +49 2222945-238
Fax : +49 2222945-126
Internetadresse : https://www.bornheim.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer : keine Angabe
Postanschrift : Zeughausstraße 2-10
Stadt : Köln
Postleitzahl : 50667
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabekammer
Telefon : +49 2211473045
Fax : +49 2211472889
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Köhl. Die Buchhandlung KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE298959997
Postanschrift : Bonner Str. 17
Stadt : Erftstadt
Postleitzahl : 50374
Land, Gliederung (NUTS) : Rhein-Erft-Kreis ( DEA27 )
Land : Deutschland
Telefon : 022359555112
Fax : 022359555122
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Kraken Services UG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : HRB 82135
Postanschrift : Combüchen 2
Stadt : Bergisch Gladbach
Postleitzahl : 51465
Land, Gliederung (NUTS) : Rheinisch-Bergischer Kreis ( DEA2B )
Land : Deutschland
Telefon : +4980050600111
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0002

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 4b2ed9f1-0525-45ed-87ad-0601c43d3702 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 16/06/2025 10:09 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00389159-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 114/2025
Datum der Veröffentlichung : 17/06/2025