Sonstige Begründung
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Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) des Landes Schleswig-Holstein stellt allgemein- und berufsbildenden, öffentlichen Schulen des Landes das digitale Lernmanagementsystem (LMS) itslearning der Fa. itslearning GmbH zur Nutzung zur Verfügung. Der bestehende Vertrag endet zum 31.07.2025, so dass die Notwendigkeit zum Abschluss eines Folgevertrages besteht. Die landesweite Bereitstellung und Einführung des LMS für die öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein seit 2020/2021 war mit einem erheblichen zeitlichen, personellen und finanziellen Aufwand verbunden. Diese geleisteten Aufwände/Investitionen wären im Falle eines Wechsels des LMS weitgehend verloren. Momentan sind von von insgesamt 800 öffentlichen Schulen bereits 538 Schulen für die Nutzung des LMS itslearning angemeldet. Mit Stand Februar 2025 wurde das LMS ca. 24.600 Lehrkräften (von ca. 30.000 Lehrkräften landesweit) und mehr als 215.000 Schülerinnen und Schülern (von ca. 372.000 landesweit) bereitgestellt. Um den Schulen eine zielgerichtete Nutzung zu ermöglichen, wurden seit 2021 über 500 Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt, in denen mehr als 10.000 Nutzende geschult wurden. Diese haben ihr Wissen wiederum als Multiplikatoren innerhalb ihrer Schulen weitergegeben. Lehrkräfte haben mit erheblichem Arbeitsaufwand Kurse erstellt und dort ihre Materialien eingearbeitet. Im LMS von itslearning wurden über 68.000 Kurse angelegt. Unter der Annahme eines durchschnittlichen Arbeitsaufwandes von 2,5 Stunden pro Kurs sind von Lehrkräften zur Erstellung und Pflege von Kursen bisher bereits 170.000 Arbeitsstunden geleistet worden. Die Einführung und aktive Einbindung des LMS in die Unterrichtsgestaltung erfordert von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern eine gewisse Einarbeitungszeit. Diese wird je Klasse auf ca. 5 – 10 Unterrichtsstunden geschätzt. Der Aufwand wird insgesamt mit einer Größenordnung von 50.000 – 80.000 Arbeitsstunden veranschlagt, die im Falle des Einsatzes eines LMS eines anderen Anbieters erneut anfallen würden. Eine Umstellung auf ein anderes LMS würde Personalkosten in Höhe von geschätzt 17 Mio. Euro bedeuten. Die Einführung und Implementierung neuer IT-Systeme bedeutet auch bei sorgfältiger Vorbereitung durch ein leistungsfähiges Unternehmen erfahrungsgemäß eine längere Anlauf- und Eingewöhnungsphase, in der auch durch Anwendungs- und Bedienfehler vermehrt technische Probleme auftreten können, die sich negativ auf die Verfügbarkeit der Anwendung und die Zufriedenheit der Nutzenden auswirken. Ein neues LMS muss in die bereits bestehende Infrastruktur des Landes integriert werden. Dies wird nicht ohne Anpassung von Schnittstellen erfolgen können. Etwaige technische Probleme und auch Kompatibilitätsprobleme können wiederum nicht vorhersehbare Anpassungsarbeiten erforderlich machen, was zu einem Kostenmehraufwand führen könnte. Auch aus pädagogischen Gründen bedarf es eines zuverlässigen, sicheren und den Anforderungen der Nutzenden funktional entsprechenden LMS. Der laufende Schul-/Unterrichtsbetrieb muss sichergestellt werden. Aus diesem Grund müssen technische Ausfälle und Störungen aufgrund von Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung des LMS unbedingt vermieden werden. Ein Wechsel des LMS birgt außerdem das Risiko, dass der erneute Umstellungs- und Einarbeitungsaufwand die Akzeptanz und Nutzung eines digitalen Lernsystems erheblich mindert. Dies könnte dazu führen, dass der Einsatz digitaler Inhalte im Schul-/Unterrichtsbetrieb wieder deutlich zurückgeht, was der generellen Zielsetzung des MBWFK zuwiderlaufen würde. Im Falle des Einsatzes eines neuen LMS wären bisher erarbeitete Ergebnisse nicht mehr nachvollziehbar. Dies bedeutet, dass z. B. Hinweise/Kommentare zu Arbeitsergebnissen und die bisherige Dokumentation des Lernfortschritts sowie der Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler in einem neuen System nicht verfügbar wären. Aus den genannten Gründen, vor allem den mit einem Wechsel des LMS verbundenen erheblichen Umstellungsaufwänden in Form von internen Personalaufwänden und -kosten (insbesondere auf Seiten des pädagogischen Personals) sowie den mit größeren IT-Migrationsprojekten grundsätzlich verbundenen Risiken und Kosten, ist der Einsatz des LMS itslearning weiterhin erforderlich. Für eine Umstellung stehen auch keine geeigneten technischen Mittel zur Verfügung, die es ermöglichen würden, die bestehenden Arbeitsergebnisse mit einem vertretbaren Aufwand gleichwertig in ein anderes LMS zu überführen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für entsprechende Aufgaben in nur sehr begrenztem Maße Personalkapazitäten verfügbar sind und es im Sinne des Auftraggebers ist, dass diese vorzugsweise für die unmittelbare pädagogische Arbeit genutzt werden und nicht für die Umstellung von Infrastrukturkomponenten, die den Schulbetrieb und die pädagogische Arbeit unterstützen sollen. Mit Blick auf einen wirtschaftlichen Ressourceneinsatz ist es dem Auftraggeber daher nicht zumutbar, ein erst vor wenigen Jahren eingeführtes, zuverlässig funktionierendes und auch den Anforderungen weiterhin vollumfänglich entsprechendes LMS zu ersetzen. Das MBWFK beabsichtigt in den nächsten Jahren zudem einen Transformations-Prozess umzusetzen, der das Lehren und Lernen in einer Kultur der Digitalität ermöglicht. Dies kann nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn dazu auf bereits vorhandene, etablierte Infrastrukturkomponenten wie z. B. das LMS von itslearning aufgesetzt wird. Aus diesem Grund müssen jegliche Risiken und zusätzliche Aufwände vermieden werden, die diesem Transformations-Prozess entgegenwirken könnten. Die Vergabe ist somit ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV („Wettbewerbslosigkeit aus technischen Gründen“) objektiv geboten. Die Entscheidung des Auftraggebers ist hinsichtlich der konkreten Umstände in sachlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht sorgfältig geprüft und in einem ausführlichen Vergabevermerk dokumentiert worden.