Zusätzliche Informationen
:
a) Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder von Bietergemeinschaften an mehreren Bietergemeinschaften bzw. Mehrfachbeteiligungen einzelner Planer sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bietergemeinschaften bzw. aller betroffenen Bieter. b) Die geforderten unternehmensbezogenen Bedingungen und Kriterien sind in einem Bewerbungsformular (Bewerbungsbogen) beschrieben und zusammengefasst, der als Teilnahmeunterlage veröffentlicht ist. c) Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen und evtl. erforderliche Anlagen) sind vom Bewerber im eVergabe-Portal abzurufen. Die Bereitstellung in Papierform, per Fax oder E-Mail erfolgt nicht. Es ist nur die elektronische Abgabe der Bewerbungsunterlagen über das eVergabe-Portal zugelassen. Werden die Bewerbungsunterlagen auf einem anderen Weg als über das eVergabe-Portal eingereicht, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers vom Vergabeverfahren. d) Der Bewerbungsbogen (und die ggf. geforderten Anlagen) ist vollständig ausgefüllt und vom Bewerber nur mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder elektronischem Siegel an der vorgesehenen Stelle auf Seite 12 des Bewerbungsbogens zu unterzeichnen. Die alleinige Unterzeichnung in Textform oder eine eingescannte Unterschrift oder das Signieren mit einer nicht fortgeschrittenen oder nicht qualifizierten Signatur / Siegel oder das Fehlen einer Unterschrift / einer Signatur / eines Siegels führen zum Ausschluss vom Verfahren. Änderungen des Bewerbers an den Teilnahme- und Vergabeunterlagen, die nicht für das Vergabeverfahren vorgegeben sind, sind gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 5 VSVgV unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers. e) Der Bewerbungsbogen ist komplett im Ganzen, vollständig ausgefüllt und mit den geforderten und den ggf. erläuternden Anlagen elektronisch zurückzusenden. Fehlende geforderte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und Nachweise können durch Nachforderung ergänzt werden. Bewerber, in deren Bewerbungen unternehmensbezogene Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) fehlen oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle elektronisch über das eVergabe-Portal aufgefordert, die fehlenden oder unvollständigen unternehmensbezogenen Unterlagen innerhalb von sechs Kalendertagen auf elektronischem Wege nachzuliefern. Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen (unternehmensbezogene Unterlagen) nicht innerhalb der genannten Frist elektronisch eingereicht sein, werden die betreffenden Bewerbungen ggf. vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. f) Eine selbständige Ergänzung der eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungsunterlage) mit evtl. vorhandenen unternehmensbezogenen Unterlagen durch die Vergabestelle ohne Hinweis des Bewerbers zum evtl. Vorhandensein von Nachweisen des Bewerbers im Bereich der Vergabestelle kann nicht erfolgen. g) Eine selbständige Korrektur von Angaben des Bewerbers im eingegangenen Teilnahmeantrag (Bewerbungsunterlage) durch die Vergabestelle kann nicht erfolgen. h) Alle geforderten Angaben, Nachweise, Urkunden, Referenzen, Erklärungen, Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. in deutschsprachiger beglaubigter Übersetzung einzureichen. Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen, die dieser Forderung nicht entsprechen, werden im Verfahren nicht gewertet. Die Amtssprache ist deutsch, dies gilt auch für die Auftragserfüllung. i) Die Zahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots (zweite Verfahrensstufe) aufgefordert werden, ist auf maximal 5 geeignete Bewerber begrenzt. Sollte die Zahl der geeigneten Bewerber, die die Eignungskriterien vollständig erfüllen, diese Höchstzahl überschreiten, erfolgt die Auswahl anhand der bekannt gemachten Auswahlkriterien. Sollte nach Anwendung dieser Kriterien keine eindeutige Rangfolge möglich sein (z.â¯B. bei mehreren gleich bewerteten Bewerbungen auf dem letzten verfügbaren Platz), behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Plätze unter den gleich bewerteten Bewerbern durch Los zu vergeben. Das Losverfahren wird unter dokumentierter Aufsicht durchgeführt, um Transparenz und Gleichbehandlung sicherzustellen. j) Nach Auswertung der Bewerbungen werden die nicht ausgewählten Bewerber mittels elektronischer Information über die Nichtaufnahme in den Kreis der Teilnehmer informiert (Absage an abgelehnte Bewerber). Nach Ablauf einer Wartefrist von 10 Kalendertagen werden die ausgewählten Bewerber (Teilnehmer) elektronisch zur Teilnahme am Verfahren aufgefordert (Aufforderung zur Erstangebotsabgabe). Über die eingegangenen und gewerteten Erstangebote soll mit den Bietern weiterverhandelt werden. Nach Abgabe der finalen, nicht mehr verhandelbaren Angebote werden die verbliebenen Bieter zu einem Vorstellungsgespräch mit Präsentation des Büros gemäß der Zuschlagskriterien eingeladen. Der genaue Zeitpunkt der Vorstellungen ist abhängig vom Verlauf des Verfahrens und wird noch konkret bekannt gegeben. In der Vorstellung haben die Teilnehmer 45 Minuten Zeit, sich vor einer Jury anhand der Zuschlagskriterien zu präsentieren. Nach der Auswertung der Vorstellungen und der finalen Angebote werden die Teilnehmer am Vorstellungsgespräch über ihren erreichten Stand (Wichtung und Wertung anhand der Zuschlagskriterien) und den vorgesehenen Auftragnehmer (wirtschaftlichster Bieter) gemäß § 134 GWB unterrichtet. k) Die Leistung ist geeignet für Ingenieurbüros. Die Dienstleistungen sind einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Elektroplanung: Ingenieuren. Zum Berufsstand Ingenieur sind gleichwertige Qualifizierungen zugelassen. Die Gleichwertigkeit der Qualifizierungen sind durch die Bewerber nachzuweisen. l) Alle Bezeichnungen im Text der Bekanntmachung umfassen gleichermaßen die weibliche, diverse und männliche Form der Geschlechtsbezeichnung.