Quellen der Ausschlussgründe
:
Bekanntmachung
Verstoà gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
:
Rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
:
Rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Geldwäsche (§ 261 StGB)
Betrug
:
Rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB) sowie Kreditbetrug (§ 265b StGB)
Korruption
:
Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)
Verstoà gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
:
Nachzuweisen durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzbehörden
Verstoà gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
:
Nachzuweisen durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialverischerungseinrichtungen
Verstoà gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
:
Rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Gewässer- u. Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB) sowie unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB)
Verstoà gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
:
Nachzuweisen durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften
Zahlungsunfähigkeit
:
Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder eine Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
:
Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder eine Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Delikten im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäà nationaler Rechtsvorschriften
:
Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
:
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB) wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO) wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
:
Rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
:
Bezogen auf das vorliegende Vergabeverfahren.