Beschreibung der Ãnderungen
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Abschnitt 5.1.9., Abschnitt Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Bezeichnung: Referenzen. ALT: Beschreibung: Es sind die folgenden Nachweise zu erbringen: a) Referenzen für erbrachte Leistungen: Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bewerber gefertigten Referenzliste über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare erbrachte Leistungen. Der Bewerber kann bis zu 3 Referenzen für radiologische Leistungen in Praxen und/oder in/für Krankenhäuser(n) einreichen. Die Einreichung darüber hinaus gehender Referenzen führt nicht zu einer besseren Bewertung, gewertet werden in diesem Fall lediglich 3 Referenzen. Referenzen werden gewertet, wenn die Leistung im Wesentlichen in den letzten fünf Jahren, gerechnet ab Datum Bekanntmachung, ausgeführt wurde. Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Mindestanforderung: Nachweis einer Referenz für den Betrieb einer radiologischen Praxis in den letzten drei Jahren oder für radiologische Leistungen, die in Krankenhäusern der Akutversorgung erbracht wurden. b) Angabe der Fachkräfte: Eigenerklärung des Bewerbers (über das Formblatt "Teilnahmeantrag" über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Be-schäftigten in seinem Unternehmen in den letzten 3 Jahren insgesamt und in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist. Diese enthält Angaben zu: - Radiologinnen/Radiologen, - weiteren Fachärztinnen/ Fachärzten mit radiologischem Bezug, - sonstige Ärztinnen/Ärzte u. Fachärztinnen/Fachärzte, - MTRA, - sonstiges Fachpersonal . Mindestanforderungen: Es sind für bis zu drei im Unternehmen der Praxis tätige Fachärzte*innen für Radiologie Nachweise zu wahrgenommenen Weiterbildungen (mit Angabe der Stundenzahl) und erfolgreich absolvierten Zusatzqualifikationen vorzulegen. Zwei im Unternehmen der Praxis tätige Fachärzte*innen für Radiologie verfügen über die Befähigung und Erfahrung in Bezug auf Cardio-CT’s sowie alle gängigen Röntgen-, CT- und MRT- Untersuchungen einschließlich der Erfahrung mit Cardio-MRT und CT-Befundung. ***NEU: Eigenerklärung über das Vorliegen geeigneter Referenzen auf dem Formblatt „Teilnahmeantrag“ (Abschnitt V.1) über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare erbrachte Leistungen. Der Bewerber kann bis zu 3 Referenzen für den Betrieb radiologischer Praxen und/oder für die Erbringung radiologischer Leis-tungen in/für Krankenhäuser(n) benennen. Die Benennung darüber hinaus gehender Referenzen ist möglich (hierfür kann die Referenzliste aus dem Formblatt „Teilnahmeantrag“ kopiert werden). Referenzen werden als geeignet erachtet, wenn die Leistung im Wesentlichen in den letzten fünf Jahren, gerechnet ab Datum Änderungsbekanntmachung, ausgeführt wurde. Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Mindestanforderung: Nachweis einer Referenz für den Betrieb einer radiologischen Praxis in den letzten drei Jahren oder für radiologische Leistungen, die in Krankenhäusern der Akutversorgung erbracht wurden. *** b) Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren Eigenerklärung des Bewerbers auf dem Formblatt „Teilnahmeantrag“ (Abschnitt V.2) über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten in seinem Unter-nehmen in den letzten 3 Jahren insgesamt und in dem Tätigkeitsbereich, der Gegen-stand dieser Vergabe ist. Diese enthält Angaben zu: - Anzahl des Gesamtpersonals, - Fachärzt:innen für Radiologie - weitere Fachärztinnen/ Fachärzte mit radiologischem Bezug, - anderen Ärztinnen/Ärzte u. Fachärztinnen/Fachärzte, - MTRA, - sonstiges Fachpersonal c) Angabe zu den Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbrin-gung eingesetzt werden sollen Eigenerklärung des Bewerbers auf dem Formblatt „Teilnahmeantrag“ (Abschnitt V.3) über die Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Zu benennen sind bis zu drei Fachärzt:innen unter An- bzw. Abgabe • ihrer Berufserfahrung in Jahren, • des Zeitpunkts des Erwerbs des Facharzttitels, • einer Erklärung zur Erfüllung ihrer Fortbildungsverpflichtung in den letzten 5 Jahren gemäß § 95d SGB V unter Angabe des Datums und der Stunden • einer Erklärung zum Vorliegen und ggf. zur Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz gem. §§ 47 und 48 StrlSchV Mindestens zwei die o. g. Anforderungen erfüllende:r Fachärzt:in sind zu benennen.