IT-vernetzte, deckenhängende OP Mikroskope

Auftragsvergabe von IT-vernetzten, deckenmontierten OP Mikroskopen zum Einsatz bei ophthalmologischen Operationen Die Klinik für Augenheilkunde der Universitätsklinik des Saarlandes benötigt IT-vernetzte, deckenmontierte OP Mikroskope zum Einsatz bei ophthalmologischen Operationen. Diese OP- Mikroskope müssen spezifische Anforderungen erfüllen, wie: das Einblenden der Systemeinstellungen ins Okular, eine duale Lichtquelle und ein Assistenzmikroskop. Funktionalitäten …

CPV: 33100000 Medical equipments
Place of execution:
IT-vernetzte, deckenhängende OP Mikroskope
Awarding body:
Universitätsklinikum des Saarlandes
Award number:
Ex- ante: III.A.1-Er-101/23-25

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Universitätsklinikum des Saarlandes
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : IT-vernetzte, deckenhängende OP Mikroskope
Beschreibung : Auftragsvergabe von IT-vernetzten, deckenmontierten OP Mikroskopen zum Einsatz bei ophthalmologischen Operationen Die Klinik für Augenheilkunde der Universitätsklinik des Saarlandes benötigt IT-vernetzte, deckenmontierte OP Mikroskope zum Einsatz bei ophthalmologischen Operationen. Diese OP- Mikroskope müssen spezifische Anforderungen erfüllen, wie: das Einblenden der Systemeinstellungen ins Okular, eine duale Lichtquelle und ein Assistenzmikroskop.
Kennung des Verfahrens : 5b3a91e6-b2f7-4901-b7c3-7c991a31fe99
Vorherige Bekanntmachung : 313987-2025
Interne Kennung : Ex- ante: III.A.1-Er-101/23-25
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33100000 Medizinische Geräte

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Kirrberger Straße 100
Stadt : Homburg
Postleitzahl : 66424
Land, Gliederung (NUTS) : Saarpfalz-Kreis ( DEC05 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4L539G
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : IT-vernetzte, deckenhängende OP Mikroskope
Beschreibung : Funktionalitäten Um die Hygiene zu gewährleisten und zur Optimierung des Operationssaals benötigt das Universitätsklinikum ein deckenmontiertes OP-Mikroskop. Das Mikroskop und die sonstige Hardware müssen vollumfänglich an dem Deckenarm befestigt sein. Damit ein sicheres Betreiben gewährleisten ist, müssen grundlegende Sicherheitseinrichtungen vorhanden sein (z.B. manueller Betrieb, Beleuchtung wird in Parkposition deaktiviert, Notfallbetrieb ist vorhanden). Die Systemeinstellungen werden im Okular eingeblendet. Zur Kontrolle dieser Einstellungen muss der Operateur seinen Blick nicht auf einen anderen Bildschirm richten, eine Anpassung der Augen an die Raumlichtverhältnisse ist nicht notwendig. Dies bedeutet eine erhebliche Arbeitserleichterung für den Operateur, eine Verbesserung beim Workflow und daraus resultierend, eine verkürzte Operationsdauer. Daher ist die Nutzung eines zusätzlichen Overhead-Displays oder Ähnlichem nicht als äquivalenter Ersatz anzusehen. Eine duale Lichtquelle ermöglicht eine verbesserte Sicht auf das Auge und sorgt für eine stabile Helligkeit und Brillanz. Xenon stellt dabei das Operationsfeld weißer, natürlicher und kontrastreicher dar. Sie ermöglicht dem Operateur eine verbesserte Darstellung der Augenstruktur. Die zweite, zusätzliche Lichtquelle ermöglicht uns die Implementierung weiterer Zubehörkomponenten, wie zum Beispiel einer Faserspaltleuchte. Das Abspeichern von verschiedensten Benutzerprofilen optimiert den Arbeitsablauf im Operationssaal, so kann jeder Operateur seine bevorzugten Standarteinstellungen aufrufen. Bei kombinierten Operation am vorderen und hinteren Augenabschnitt ist es wichtig auch verschiedene Arbeitsschritte innerhalb einer Operation auswählen zu können. Als Universitätsklinikum des Saarlandes ist neben der Patientenversorgung, der Lehrauftrag ein weiterer wichtiger Aspekt. Aus diesem Grund ist ein integriertes Assistenzmikroskop für uns von entscheidender Bedeutung. Eine direkte Videoaufzeichnung mit computerassistierten Kataraktchirurgie Systemen ist aus forensischen Gründen zum Nachweis bei Operationen zwingend erforderlich Als Universitätsklinik ist diese Funktionalität von entscheidender Bedeutung für die Lehre und das Qualitätsmanagement. Von diesem System soll es auch möglich sein, z.B. aufgenommene OCT Bilder ins Okular des Operateurs einzublenden oder Assistenzfunktionen, wie die Hilfe zur Positionierung von Inzisionen oder Ausrichtung torischer Linsen, einblenden zu lassen. Assistenzfunktionen An dem Ausleger sollte das System zur computergestützten Kataraktchirurgie angebracht sein (zur Steuerung der Assistenzfunktionen) um den OP Ablauf so effektiv wie möglich zu gestalten. Die Planungsdaten aus den Voruntersuchungen werden in das Okular eingeblendet. Dies ermöglicht dem Operateur ein effizientes, hoch präzises und komfortables Arbeiten. Die folgenden Assistenzfunktionen sind für uns von entscheidender Bedeutung: Intraoperative Abbildung der Rhexis, intraoperative Darstellung der geplanten LRI und der primären Inzision, Intraoperatives Abschätzen der Hornhautverkrümmung und eine Assistenzfunktion zur Ausrichtung torischer Linsen ohne Markierungen auf der Hornhaut. Mit diesen geforderten Assistenzfunktionen ist die Manipulation des Patientenauges nicht mehr notwendig. Am Beispiel der Ausrichtung torischer Linsen bedeutet dies, dass prä- oder intraoperative manuelle Markierungen entfallen. Der Chirurg führt also den Eingriff anhand der Leitstrukturen durch und dokumentiert die Bilder inkl. Assistenzsignal. Diese unverzichtbaren Funktionen ermöglichen ein effizientes, hoch präzises, patientenschonendes Arbeiten und eine Reduktion der Operationszeit. Dies beschleunigt den Heilungsprozess, die Patientensicherheit wird gesteigert. IT-Vernetzung mit externen Planungsgeräten Gefordert ist zudem die Vernetzung des Mikroskops über unsere bereits vorhandene FORUM Plattform. Bei dieser Software handelt es sich um eine Datenmanagement Plattform, um diverse bildgebende und messtechnische Daten, für andere im Netzwerk befindliche Geräte, bereitzustellen. Dies bedeutet, dass die Planungsdaten von den bereits angebundenen Diagnostiksystemen, wie dem IOL Master 700, der Pentacam und des OCT auf das Operationsmikroskop geladen werden können. Ein manueller Datentransfer der Voruntersuchungen oder Markierungen am Patientenauge sind nicht mehr nötig. Die Operationsdaten (sowohl Bilder als auch Videos inkl. Assistenzfunktionen) können ebenfalls in FORUM abgespeichert werden und ermöglicht uns damit eine lückenlose Dokumentation von der Diagnostik und Planung bis zum Eingriff selbst. Diese voll integrierte Videokette ist daher unabdingbar. Als Universitätsklinikum gehören wir zu den Häusern, die als KRITS (kritische Infrastruktur) eingestuft sind. Wir unterliegen damit speziellen Pflichten für IT Sicherheit und sind bestrebt Softwarelösungen auf ein Minimum zu reduzieren. Daher ist von einer weiteren Softwarelösung, neben dem bereits etablierten FORUM System, abzusehen.
Interne Kennung : Ex- ante: III.A.1-Er-101/23-25

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33100000 Medizinische Geräte

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Kirrberger Straße 100
Stadt : Homburg
Postleitzahl : 66424
Land, Gliederung (NUTS) : Saarpfalz-Kreis ( DEC05 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 313987-2025

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 135 GWB regelt: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vgl. außerdem § 134 GWB.

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 135 GWB regelt: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vgl. außerdem § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Universitätsklinikum des Saarlandes
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 1 039 164,6 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Um den gesamten europäischen Markt zu berücksichtigen hat sich das Universitätsklinikum des Saarlandes entschieden im Supplement zum Europäischen Amtsblatt einen Aufruf zur Markterkundung am 15.05.2025 zu veröffentlichen (Bekanntmachung 2025/S 093-313987). Die Teilnehmer der Markterkundung wurden aufgefordert einen Fragenkatalog bis spätestens zum 06.06.2025 zu beantworten. Siehe dazu ebenfalls die vorherige Markterkundung Bekanntmachung 2023/S 099-308632. Im Sinne einer offenen Wettbewerbsbildung haben wir alle verfügbaren Alternativen und Ersatzlösungen sorgfältig geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die geforderte Leistung nur von Zeiss erbracht werden kann, wenn alle zwingend notwendigen Anforderungen berücksichtigt werden. Es besteht somit keine realistische Alternative oder Ersatzlösung, die den Anforderungen entspricht. Der begrenzte Wettbewerb ist auch nicht auf eine künstliche Einschränkung der Vergabebedingungen zurückzuführen, da alle festgelegten Kriterien unbedingt erforderlich sind. Aus diesen Gründen gibt es keinen vergleichbaren Mitbewerber für das Zeiss OPMI Lumera 700 inklusive CallistoEye. Es handelt sich um ein technisches Alleinstellungsmerkmal. Eine Direktvergabe im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV i.V.m Abs. 6 VgV ist somit zulässig.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Carl Zeiss Meditec Vertriebsgesellschaft mbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 7761214939
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 1 039 164,6 Euro
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : III.A.1-Er-101/23-25
Titel : IT-vernetzte, deckenhängende OP Mikroskope

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Universitätsklinikum des Saarlandes
Registrierungsnummer : DE234776341
Postanschrift : Kirrberger Straße 100
Stadt : Homburg
Postleitzahl : 66424
Land, Gliederung (NUTS) : Saarpfalz-Kreis ( DEC05 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Dezernat III - Wirtschaft
Telefon : 068411621161
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Registrierungsnummer : 10000000-00108010000001-47
Postanschrift : Franz-Josef-Röder-Straße 17
Stadt : Saarbrücken
Postleitzahl : 66119
Land, Gliederung (NUTS) : Saarpfalz-Kreis ( DEC05 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 6815014994
Fax : +49 6815013506
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Carl Zeiss Meditec Vertriebsgesellschaft mbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE813990559
Postanschrift : Rudolf- Eber- Str. 11
Stadt : Oberkochen
Postleitzahl : 73447
Land, Gliederung (NUTS) : Ostalbkreis ( DE11D )
Land : Deutschland
Telefon : 07364206000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 6bbb4a99-f49f-4335-bf30-2ce2684188a7 - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 02/07/2025 12:27 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00431836-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 125/2025
Datum der Veröffentlichung : 03/07/2025