Beschreibung
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Alle Anlagen und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage. Wird der Auftragnehmer im Rahmen eines Einzelauftrags mit der Begleitung eines bestimmten Vergabeverfahrens beauftragt, gehören - vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen - zu seinem Aufgabenbereich: • systematische Auswertung des Bedarfs, (Prüfung des Bedarfs auf Konsistenz, Feststellung noch offener Aspekte des Bedarfs, bei Vergabe von Rahmenverträgen: Entwurf einer MPG-weiten Bedarfsabfrage), • alle für die Durchführung eines vergaberechtskonformen Verfahrens erforderlichen fachtechnischen Beratungsleistungen (z.B. Mitwirkung bei der Erstellung einer Vergabekonzeption, Vorschlag zur Festlegung der fachtechnischen Anforderungen an die Angebote, Mitwirkung bei der Erstellung einer Formulierung und Abstimmung der Auswahl-/Bewertungskriterien, Mitwirkung beim Entwickeln von passenden fallbezogenen Bewertungsmethoden, Mitwirkung bei der Erstellung der Vertragsbedingungen EVB-IT, Mitwirkung bei der Zusammenstellung und Strukturierung der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen (fachtechnische Aspekte), Prüfung und Bewertung der Angebote (fachtechnische Aspekte), Unterstützung beim Verständnis einzelner technischer Sachverhalte, Dokumentation der Auswertung (fachtechnische Aspekte), • die Erstellung sämtlicher fachtechnischer Bestandteile der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis etc.), • alle für die Erstellung und Übergabe vollständiger, rechtskonformer und bedarfsgerechter fachtechnischer Bestandteile der Vergabeunterlagen notwendigen organisatorischen Leistungen einschließlich notwendiger Abstimmungen mit dem juristischen Berater und/oder dem Auftraggeber, • die abschließende fachtechnische Prüfung der gesamten Vergabeunterlagen, • die rechtzeitige Übergabe der vollständigen und gebrauchsfertigen fachtechnischen Bestandteile der Vergabeunterlagen in der vom Auftraggeber bestimmten Form an den juristischen Berater. Die juristische Beratung vor und während des Verfahrens, die Erstellung der nicht fachtechnischen Bestandteile (Formulierung der Verträge) der Vergabeunterlagen sowie die abschließende rechtliche Prüfung der gesamten Vergabeunterlagen gehört nicht zu den Leistungspflichten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber schließt für diese Leistungen einen eigenen Rahmenvertrag mit einem juristischen Berater ab. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, mit dem juristischen Berater eng zusammenzuarbeiten, sich nach Bedarf mit diesem abzustimmen und insbesondere an der Klärung der Schnittstellen zwischen dem juristischen und fachtechnischen Bereich (z.B. bei den Eignungsanforderungen, Zuschlagskriterien, Vertragsbedingungen) mitzuwirken. Dem juristischen Berater wird dem Auftragnehmer gegenüber in organisatorischer Hinsicht ein Weisungsrecht eingeräumt. Dieses beinhaltet jedoch keine rechtsgeschäftliche Vollmacht und keine Befugnis, über das jeweils freigegebene Budget hinaus kostenverursachende Maßnahmen zu initiieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die organisatorischen Weisungen des juristischen Beraters zu beachten. Zwischen dem juristischen Berater und dem Auftraggeber vereinbarte Termine sind zu beachten. Gegenstand der betroffenen Vergabeverfahren können alle Vergabeverfahren mit IT-Bezug sein. Dazu gehören insbesondere Rahmenverträge oder Einzelverträge für • Hardwarekomponenten (z. B. LAN- und WLAN- Komponenten, Server, Firewalls, Storage-, SAN-, Information-Lifecycle-Management-Lösungen, Filesharings-, Archivierungs- und HSM-Lösungen, Printmanagement u. a.), • Dienstleistungen im IT-Bereich (z. B. Unterstützungsdienstleistungen im Projektbereich bei SAP u. a.) Neben dem vorstehend aufgeführten Aufgabenbereich bei der Begleitung von Vergabeverfahren erbringt der Auftragnehmer bei Bedarf fachtechnische Beratungs- und Unterstützungsleistungen im gesamten Liefer- und Dienstleistungssegment insbesondere in folgender Hinsicht: • Unterstützung des Auftraggebers in Einzelfällen im Rahmen laufender Vergabeverfahren (Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen, Zurückweisung von Rügen, etc.), • Unterstützung des Auftraggebers in Einzelfällen in Nachprüfungsverfahren (Unterstützung beim Verständnis einzelner technischer Sachverhalte), • Unterstützung des Auftraggebers bei dessen Aktivitäten in internen Projekt- und Arbeitsgruppen. Der Auftragnehmer gewährleistet in allen Fällen, insbesondere jedoch im Rahmen von Nachprüfungsverfahren, eine zeitgerechte Verfügbarkeit der fachtechnischen Beratungs- und Unterstützungsleistung (etwaige Fälle von Interessenkollisionen müssen unverzüglich angezeigt werden). Des Weiteren hat der Auftragnehmer in regelmäßigen Abständen umfangreiche Preisprüfungen in den ca. 50 Onlineshops, welche die jeweiligen Rahmenvertragspartner für den Auftraggeber zur Verfügung stellen, durchzuführen. Diese Preisprüfungen sind komplex und fachlich anspruchsvoll sowie zeitintensiv. Teilweise ist hier auch auf Herstellerangaben zurückzugreifen, die sich der Auftragnehmer eigenständig zu beschaffen hat. Die Preisprüfungen müssen revisionssicher (bis zum Europäischen Rechnungshof) dokumentiert werden. Der jeweilige IT-Rahmenvertragspartner, der die MPG mit Hardware und/oder Software beliefert, muss einen Online-Shop gemäß den in den jeweiligen Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen für die MPG realisieren, implementieren und fristgerecht an das eProcurement-System der MPG anbinden, über die Laufzeit der jeweiligen Rahmenvereinbarung vorhalten und dem jeweils aktuellen Stand der Technik anpassen. Der IT-Rahmenvertragspartner ist ferner verpflichtet, in seinem Online-Shop ausschließlich das vertragsgegenständliche Sortiment anzubieten. Technologieveränderungen und Weiterentwicklungen sind vom ihm bei den im Sortiment enthaltenen oder aufzunehmenden Artikeln zu berücksichtigen.