Bezeichnung
:
Mindestanforderungen gemäß Teil A - Teilnahmeunterlage, Ziffer 5.4.2.2.1. : a) Referenzen, Erfahrung mit vergleichbarem Gegenstand; b) Beschäftigtenzahlen; Bewertungskriterien gemäß Teil A - Teilnahmeunterlage, Ziffer 5.4.2.2.2. : a) Referenzen b) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen; c) Personalqualifikation; d) Maßnahmen zum IT-Sicherheitsmanagement
Beschreibung
:
5.4.2.2.1. Mindestanforderungen: a) Referenzen: mind. 1 Referenz anzugeben, d. m. Auftragsgegenstand vergleichbar u. in letzten 3 Jahren (gerechnet ab/bis Teilnahmeantragsfristende) erfolgreich abgeschlossen Referenz ist vergleichbar, • wenn sie d. sich aus d. Leistungsbeschreibung (Teil B Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Leistungsart, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, Referenzauftraggeber) im Wesentl. entspr. • wenn Referenzleistungen technisch u. organisatorisch e. etwa gleich hohen od. höheren Schwierigkeitsgrad hatten • wenn Referenzleistungen d. ausgeschr. Leistung soweit ähneln, dass Rückschluss auf d. Leistungsfähigkeit d. Bieters f. ausgeschriebene Leistung mögl. • wenn es Volumen v. mind. 4.400 Projekttagen umfasst. Referenzprojekt erfolgreich abgeschlossen, • wenn es im Zeitraum v. Stichtag [23.07.2021] bis z. Teilnahmeantragsfristende mind. f. 6 Monate lief u. mittlerweile erfolgreich abgeschlossen – also nicht vorzeitig beendet – wurde • wenn es im Zeitraum v. o.g. Stichtag [23.07.2021] bis z. Teilnahmeantragsfristende mind. seit 6 Monaten läuft u. über d. Antragsfrist hinaus noch andauert • Projekte, d. vor d. Stichtag [23.07.2021] begonnen wurden, können berücksichtigt werden, sofern eine d. beiden vorstehenden Bedingungen erfüllt ist. Für d. Bewertung d. Referenz werden jed. nur Leistungen, die ab d. Stichtag [23.07.2021] tatsächlich v. Bewerber (od. seinem Unterauftragnehmer od. d. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) erbracht wurden, berücksichtigt. • Je Los gefordertes Mindestreferenzvolumen v. ca. 10% d. geschätzten PT muss im Betrachtungszeitraum 23.07.2021-22.07.2024 tatsächlich erbracht worden sein. Berücksichtigungsfähig u. anzugeben sind nur d. Projekttage, die v. d. Unternehmen, das d. Referenz einreicht, erbracht wurden. Leistungen anderer Unternehmen od. d. Referenzauftraggebers sind irrelevant. • wenn es planmäßig, vertragskonform u. im Wesentl. mängelfrei verlief/verläuft Die Referenzen von Bewerbergemeinschaften od. privil. Unterauftragnehmern werden insgesamt betrachtet. Die Referenzen v. Bewerbergemeinschaften od. privil. Unterauftragnehmern werden insges. betrachtet. b) Beschäftigtenzahlen Geprüft wird, ob d. Beschäftigtenzahl im ausschreibungsrelev. Bereich über d. 3 angegebenen Geschäftsjahre hinweg durchschnittlich nicht um mehr als 15% durchschnittlich sinkt. D. Anzahl Teilzeitbeschäftigter ist auf Vollzeitkräfte umzurechnen. D. Durchschnittswert errechnet sich so: Mittelwert aus d. prozentualen Änderung v. ältesten Jahr z. mittleren Jahr sowie d. prozentualen Änderung v. mittleren Jahr zum jüngsten Jahr. Bei Bewerbergemeinschaften u. bei Einsatz privil. Unterauftragnehmer werden Beschäftigtenzahlen d. Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die d. privil. Unterauftragnehmer u. d. Bewerbers addiert. 5.4.2.2.2. Bewertungskriterien, Gewichtung 90%: a) Referenzen, Gewichtung 40%: Bewertet wird d. Erfahrung mit e. vergleichbaren Beschaffungsgegenstand anhand v. Referenzaufträgen. Dabei werden d. Referenzen anhand 4 sog. Anforderungsblöcke benotet u. gewichtet. Die Benotung erfolgt je Anforderungsblock mit d. Maßgabe, wie gut d. jeweils zu benotende Anforderungsblock in einer Gesamtbetrachtung d. eingereichten Referenzen abgedeckt bzw. dargestellt wird. Auf diese Weise werden für d. Eignungskriterium „Erfahrung hins. Beschaffungsgegenstand, Referenzen“ für jedes Los jew. 4 Einzelnoten erteilt, aus denen ein gewichteter Mittelwert gebildet wird. Dabei werden d. Anforderungsblöcke gem. d. unten angegebenen Prozentsätze gewertet. Dieser Wert füllt d. Anforderung „vergleichbar“ mit d. Beschaffungsgegenstand aus (siehe auch ANLAGE Eignungsmatrix). Anforderungsblöcke: 1. Anzahl vergleichbarer Referenzprojekte, Gewichtung 20%: Positive Wertung, wenn best. Anzahl vergleichbarer Referenzprojekte, die d. Mindestanforderungen erfüllen, erfolgreich abgeschlossen wurde • 500 Punkte = mind. 6 Stück • 400 Punkte = 5 Stück • 300 Punkte = 4 Stück • 200 Punkte = 3 Stück • 100 Punkte = 2 Stück • 0 Punkte = 1 Stück (Mindestanforderung) 2. Skillabdeckung durch Referenzen, Gewichtung 20% Positive Wertung, wenn Gesamtheit d. Referenzen e. best. Umfang d. zu beschaffenden Skills gem. Ziffer 5.4.2.2.2 c) Personalqualifikation abdeckt. • 500 Punkte = mindestens 90% • 400 Punkte = mindestens 80% • 300 Punkte = mindestens 70% • 200 Punkte = mindestens 60% • 100 Punkte = mindestens 50% • 0 Punkte = weniger als 50%. 3. Erfahrung mit Aufträgen für öffentliche Auftraggeber, Gewichtung 50% Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn mind. 2 vergleichbare Referenzprojekte mit e. best. Umfang f. best. öffentl. Auftraggeber (öAG) erfolgreich erbracht worden sind. Mögliche Erfüllungsgrade: • 500 Punkte = Mind. 3 Referenzaufträge im Umfang v. je mind. 11.000 PT f. öffentliche Auftraggeber (öAG) aus Deutschland erbracht, die Bundes- od. Landeskörperschaften, Bundes- od. Landesanstalten, Bundes- od. Landesstiftungen d. öffentlichen Rechts od. Oberste Bundes- od. Landesbehörden od. vergleichbar sind. • 475 Punkte = Mind. 2 Referenzaufträge im Umfang v. je mind. 11.000 PT f. öAG aus Deutschland erbracht, die Bundes- od. Landeskörperschaften, Bundes- od. Landesanstalten, Bundes- od. Landesstiftungen d. öffentlichen Rechts od. Oberste Bundes- od. Landesbehörden od. vergleichbar sind. • 450 Punkte = Mind. 3 Referenzaufträge im Umfang v. je mind. 6.600 PT f. öAG aus Deutschland erbracht, die Bundes- od. Landeskörperschaften, Bundes- od. Landesanstalten, Bundes- od. Landesstiftungen d. öffentlichen Rechts od. Oberste Bundes- od. Landesbehörden od. vergleichbar sind. • 425 Punkte = Mind. 2 Referenzaufträge im Umfang v. je mind. 6.600 PT f. öAG aus Deutschland erbracht, die Bundes- od. Landeskörperschaften, Bundes- od. Landesanstalten, Bundes- od. Landesstiftungen d. öffentlichen Rechts od. Oberste Bundes- od. Landesbehörden od. vergleichbar sind. Fortsetzung/ Weitere Angaben im Abschnitt 5.1.6 (Zusätzliche Informationen)