IGM24E580001: PD Osnabrück + alle PI's - Unterhalts- und Glasreinigung

Unterhaltsreinigung PD Osnabrück Unterhaltsreinigung PI Leer/Emden Unterhaltsreinigung PI Aurich/Wittmund Unterhaltsreinigung PI Osnabrück - Raumschießanlage Unterhaltsreinigung PI Leer - Raumschießanlage Unterhaltsreinigung PI Aurich - Raumschießanlage Glasreinigung PD Osnabrück Glasreinigung PI Osnabrück Glasreinigung PI Emsland/Grafschaft Bentheim Glasreinigung PI Leer/Emden Glasreinigung PI Aurich/Wittmund Unterhaltsreinigung PD Osnabrück Los 1 ~ 5.500 m² Unterhaltsreinigung PI …

CPV: 90911200 Building-cleaning services, 90911300 Window-cleaning services
Place of execution:
IGM24E580001: PD Osnabrück + alle PI's - Unterhalts- und Glasreinigung
Awarding body:
Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Award number:
IGM 24 E 580001

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : IGM24E580001: PD Osnabrück + alle PI's - Unterhalts- und Glasreinigung
Beschreibung : Unterhaltsreinigung PD Osnabrück Unterhaltsreinigung PI Leer/Emden Unterhaltsreinigung PI Aurich/Wittmund Unterhaltsreinigung PI Osnabrück - Raumschießanlage Unterhaltsreinigung PI Leer - Raumschießanlage Unterhaltsreinigung PI Aurich - Raumschießanlage Glasreinigung PD Osnabrück Glasreinigung PI Osnabrück Glasreinigung PI Emsland/Grafschaft Bentheim Glasreinigung PI Leer/Emden Glasreinigung PI Aurich/Wittmund
Kennung des Verfahrens : 40802ab3-7c2d-412d-9997-e01d519cff15
Interne Kennung : IGM 24 E 580001
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90911300 Fensterreinigung

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Polizeidirektion Osnabrück; Heger-Tor-Wall 18
Stadt : Osnabrück
Postleitzahl : 49078
Land, Gliederung (NUTS) : Osnabrück, Kreisfreie Stadt ( DE944 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Los 1: PD Osnabrück NUTS-Code: DE944 Los 2: PI Leer/Emden mit 4 Gebäuden --> PI Leer - Am Hafenkopf 1 + Nebengebäude; PI Leer - Am Hafenkopf 2; ESD BAB Leer NUTS-Code: DE94C Los 3: PI Leer/Emden mit 3 Gebäuden --> PSt Moormerland; PSt Uplengen; PSt Hesel NUTS-Code: DE94C Los 4: PI Leer/Emden mit 2 Gebäuden --> PSt Rhauderfehn; PSt Westoverledingen NUTS-Code: DE94C Los 5: PI Leer/Emden mit 3 Gebäuden --> PSt Weener; SET Weener; PSt Bunde NUTS-Code: DE94C Los 6: PK Emden NUTS-Code: DE942 Los 7: PI Aurich/Wittmund mit 3 Gebäuden --> PI Aurich - Fischteichweg; PI Aurich - Extumer Weg; PSt Wiesmoor NUTS-Code: DE947 Los 8: PI Aurich/Wittmund mit 4 Gebäuden --> PK Norden - Markt 10; PK Norden - Markt 38; PK Norden - Sielstr.; PSt Großheide NUTS-Code: DE947 Los 9: PI Aurich/Wittmund mit 2 Gebäuden --> PSt Marienhafe; PST Südbrookmerland NUTS-Code: DE947 Los 10: PI Aurich/Wittmund mit 3 Gebäuden --> PK Wittmund; PSt Esens; PSt Friedeburg NUTS-Code: DE94H Los 11: PI Osnabrück - Raumschießanlage NUTS-Code: DE944 Los 12: PI Leer - Raumschießanlage NUTS-Code: DE94C Los 13: PI Aurich - Raumschießanlage NUTS-Code: DE947 Los 14: PD Osnabrück NUTS-Code: DE944 Los 15: PI Osnabrück mit 28 Gebäuden --> PI OS - Kollegienwall 6-8; PI OS - Kollegienwall 5; PSt Schinkel; PSt Voxtrup; PSt Sutthausen; PK Bersenbrück; PSt Alfhausen; PSt Fürstenau; PSt Quakenbrück; PK Bramsche; PSt Bohmte; PSt Wallenhorst; PSt Bad Essen; PK Georgsmarienhütte; PSt Bad Rothenfelde; PSt Dissen; PSt Hagen; PK BAB Bramsche; PSt Hasbergen; PK Melle - Plettenbergerstr. 27; PK Melle - Plettenbergerstr. 25; PSt Belm; PSt Bissendorf; Tfd Kfz OS SET Osnabrück; PSt Glandorf; PSt Ankum; PSt Haste NUTS-Code: DE944 Los 16: PI Emsland/Grafschaft Bentheim mit 24 Gebäuden --> PI Lingen; FEM Lingen; ESD Lingen; ESD BAB Wietmarschen-Lohne; PSt Spelle; PSt Salzbergen; PSt Emsbüren; PSt Freren; ESD Papenburg; KED Papenburg; PSt Hümmling-Sögel; PSt Hümmling-Werlte; PK Nordhorn; PSt Bad Bentheim; PSt Schüttorf; PSt Uelsen; PSt Emlichheim; PSt Wietmarschen-Lohne; PK Meppen WSP Meppen; PSt Haren; PSt Twist; PSt Haselünne; SET Wietmarschen-Lohne NUTS-Code: DE949 NUTS-Code: DE94B Los 17: PI Leer/Emden mit 10 Gebäuden --> PI Leer - Am Hafenkopf 2; PI Leer - Am Hafenkopf 1; ESD BAB Leer; PSt Moormerland; PSt Uplengen; PSt Rhauderfehn; PSt Westoverledingen; PSt Weener; SET Weener; PK Emden NUTS-Code: DE94C NUTS-Code: DE942 Los 18: PI Aurich/Wittmund mit 8 Gebäuden --> PI Aurich - Fischteichweg; PI Aurich - Extumer Weg; PSt Wiesmoor; PK Wittmund; PSt Esens; PK Norden - Markt 38; PK Norden - Markt 10 + Sielstr. 2 NUTS-Code: DE947 NUTS-Code: DE94H

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY5RMQR Hinweis zum Datenschutz Personenbezogene daten werden vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen (SBN) nur gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts verarbeitet. Die Hinweise zum Datenschutz sind auf der Homepage des SBN ( https://www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/service/datenschutz/datenschutzerklarung-157346.html) zu finden.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Los 1 - PD Osnabrück - Unterhaltsreinigung
Beschreibung : Unterhaltsreinigung PD Osnabrück Los 1 ~ 5.500 m² Unterhaltsreinigung PI Leer/Emden Los 2 ~ 5.500 m² Los 3 ~ 530 m² Los 4 ~ 520 m² Los 5 ~ 640 m² Los 6 ~ 3.350 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich/Wittmund Los 7 ~ 5.900 m² Los 8 ~ 2.000 m² Los 9 ~ 480 m² Los 10 ~ 1.750 m² Unterhaltsreinigung PI Osnabrück - Raumschießanlage Los 11 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Leer - Raumschießanlage Los 12 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich - Raumschießanlage Los 13 ~ 150 m² Glasreinigung PD Osnabrück Los 14 ~ 1.140 m² Glasreinigung PI Osnabrück Los 15 ~ 4.200 m² Glasreinigung PI Emsland/Grafschaft Bentheim Los 16 ~ 3.900 m² Glasreinigung PI Leer/Emden Los 17 ~ 1.400 m² Glasreinigung PI Aurich/Wittmund Los 18 ~ 2.100 m²
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Polizeidirektion Osnabrück; Heger-Tor-Wall 18
Stadt : Osnabrück
Postleitzahl : 49078
Land, Gliederung (NUTS) : Osnabrück, Kreisfreie Stadt ( DE944 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Los 1: PD Osnabrück NUTS-Code: DE944 Los 2: PI Leer/Emden mit 4 Gebäuden --> PI Leer - Am Hafenkopf 1 + Nebengebäude; PI Leer - Am Hafenkopf 2; ESD BAB Leer NUTS-Code: DE94C Los 3: PI Leer/Emden mit 3 Gebäuden --> PSt Moormerland; PSt Uplengen; PSt Hesel NUTS-Code: DE94C Los 4: PI Leer/Emden mit 2 Gebäuden --> PSt Rhauderfehn; PSt Westoverledingen NUTS-Code: DE94C Los 5: PI Leer/Emden mit 3 Gebäuden --> PSt Weener; SET Weener; PSt Bunde NUTS-Code: DE94C Los 6: PK Emden NUTS-Code: DE942 Los 7: PI Aurich/Wittmund mit 3 Gebäuden --> PI Aurich - Fischteichweg; PI Aurich - Extumer Weg; PSt Wiesmoor NUTS-Code: DE947 Los 8: PI Aurich/Wittmund mit 4 Gebäuden --> PK Norden - Markt 10; PK Norden - Markt 38; PK Norden - Sielstr.; PSt Großheide NUTS-Code: DE947 Los 9: PI Aurich/Wittmund mit 2 Gebäuden --> PSt Marienhafe; PST Südbrookmerland NUTS-Code: DE947 Los 10: PI Aurich/Wittmund mit 3 Gebäuden --> PK Wittmund; PSt Esens; PSt Friedeburg NUTS-Code: DE94H Los 11: PI Osnabrück - Raumschießanlage NUTS-Code: DE944 Los 12: PI Leer - Raumschießanlage NUTS-Code: DE94C Los 13: PI Aurich - Raumschießanlage NUTS-Code: DE947 Los 14: PD Osnabrück NUTS-Code: DE944 Los 15: PI Osnabrück mit 28 Gebäuden --> PI OS - Kollegienwall 6-8; PI OS - Kollegienwall 5; PSt Schinkel; PSt Voxtrup; PSt Sutthausen; PK Bersenbrück; PSt Alfhausen; PSt Fürstenau; PSt Quakenbrück; PK Bramsche; PSt Bohmte; PSt Wallenhorst; PSt Bad Essen; PK Georgsmarienhütte; PSt Bad Rothenfelde; PSt Dissen; PSt Hagen; PK BAB Bramsche; PSt Hasbergen; PK Melle - Plettenbergerstr. 27; PK Melle - Plettenbergerstr. 25; PSt Belm; PSt Bissendorf; Tfd Kfz OS SET Osnabrück; PSt Glandorf; PSt Ankum; PSt Haste NUTS-Code: DE944 Los 16: PI Emsland/Grafschaft Bentheim mit 24 Gebäuden --> PI Lingen; FEM Lingen; ESD Lingen; ESD BAB Wietmarschen-Lohne; PSt Spelle; PSt Salzbergen; PSt Emsbüren; PSt Freren; ESD Papenburg; KED Papenburg; PSt Hümmling-Sögel; PSt Hümmling-Werlte; PK Nordhorn; PSt Bad Bentheim; PSt Schüttorf; PSt Uelsen; PSt Emlichheim; PSt Wietmarschen-Lohne; PK Meppen WSP Meppen; PSt Haren; PSt Twist; PSt Haselünne; SET Wietmarschen-Lohne NUTS-Code: DE949 NUTS-Code: DE94B Los 17: PI Leer/Emden mit 10 Gebäuden --> PI Leer - Am Hafenkopf 2; PI Leer - Am Hafenkopf 1; ESD BAB Leer; PSt Moormerland; PSt Uplengen; PSt Rhauderfehn; PSt Westoverledingen; PSt Weener; SET Weener; PK Emden NUTS-Code: DE94C NUTS-Code: DE942 Los 18: PI Aurich/Wittmund mit 8 Gebäuden --> PI Aurich - Fischteichweg; PI Aurich - Extumer Weg; PSt Wiesmoor; PK Wittmund; PSt Esens; PK Norden - Markt 38; PK Norden - Markt 10 + Sielstr. 2 NUTS-Code: DE947 NUTS-Code: DE94H

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/03/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 7
Weitere Informationen zur Verlängerung : Verlängerung maximal 7 Jahre

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wirtschaftlichkeit
Beschreibung : Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden) 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bieters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibungen, ermittelt wird. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Staatliches Baumanagement Region Nord-West

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Los 2 - PI Leer/Emden - Unterhaltsreinigung
Beschreibung : Unterhaltsreinigung PD Osnabrück Los 1 ~ 5.500 m² Unterhaltsreinigung PI Leer/Emden Los 2 ~ 5.500 m² Los 3 ~ 530 m² Los 4 ~ 520 m² Los 5 ~ 640 m² Los 6 ~ 3.350 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich/Wittmund Los 7 ~ 5.900 m² Los 8 ~ 2.000 m² Los 9 ~ 480 m² Los 10 ~ 1.750 m² Unterhaltsreinigung PI Osnabrück - Raumschießanlage Los 11 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Leer - Raumschießanlage Los 12 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich - Raumschießanlage Los 13 ~ 150 m² Glasreinigung PD Osnabrück Los 14 ~ 1.140 m² Glasreinigung PI Osnabrück Los 15 ~ 4.200 m² Glasreinigung PI Emsland/Grafschaft Bentheim Los 16 ~ 3.900 m² Glasreinigung PI Leer/Emden Los 17 ~ 1.400 m² Glasreinigung PI Aurich/Wittmund Los 18 ~ 2.100 m²
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : PI Leer; Am Hafenkopf 2
Stadt : Leer
Postleitzahl : 26789
Land, Gliederung (NUTS) : Leer ( DE94C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : PI Leer; Am Hafenkopf 1
Stadt : Leer
Postleitzahl : 26789
Land, Gliederung (NUTS) : Leer ( DE94C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : + Nebengebäude

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : ESD BAB Leer, Deichstr. 122
Stadt : Leer
Postleitzahl : 46789
Land, Gliederung (NUTS) : Leer ( DE94C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/03/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 7
Weitere Informationen zur Verlängerung : Verlängerung maximal 7 Jahre

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wirtschaftlichkeit
Beschreibung : Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden) 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bieters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibungen, ermittelt wird. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Staatliches Baumanagement Region Nord-West

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Los 3 - PI Leer/Emden - Bereich Moormerland - Unterhaltsreinigung
Beschreibung : Unterhaltsreinigung PD Osnabrück Los 1 ~ 5.500 m² Unterhaltsreinigung PI Leer/Emden Los 2 ~ 5.500 m² Los 3 ~ 530 m² Los 4 ~ 520 m² Los 5 ~ 640 m² Los 6 ~ 3.350 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich/Wittmund Los 7 ~ 5.900 m² Los 8 ~ 2.000 m² Los 9 ~ 480 m² Los 10 ~ 1.750 m² Unterhaltsreinigung PI Osnabrück - Raumschießanlage Los 11 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Leer - Raumschießanlage Los 12 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich - Raumschießanlage Los 13 ~ 150 m² Glasreinigung PD Osnabrück Los 14 ~ 1.140 m² Glasreinigung PI Osnabrück Los 15 ~ 4.200 m² Glasreinigung PI Emsland/Grafschaft Bentheim Los 16 ~ 3.900 m² Glasreinigung PI Leer/Emden Los 17 ~ 1.400 m² Glasreinigung PI Aurich/Wittmund Los 18 ~ 2.100 m²
Interne Kennung : 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : PSt Moormerland, Rudolf-Eucken-Str. 13
Stadt : Moormerland
Postleitzahl : 46802
Land, Gliederung (NUTS) : Leer ( DE94C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : PSt Uplengen, Ostertorstr. 47
Stadt : Uplengen
Postleitzahl : 26670
Land, Gliederung (NUTS) : Leer ( DE94C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : PSt Hesel, Leeraner Str. 9
Stadt : Hesel
Postleitzahl : 26835
Land, Gliederung (NUTS) : Leer ( DE94C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/03/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 7
Weitere Informationen zur Verlängerung : Verlängerung maximal 7 Jahre

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wirtschaftlichkeit
Beschreibung : Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden) 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bieters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibungen, ermittelt wird. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Staatliches Baumanagement Region Nord-West

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : Los 4 - PI Lee/Emden - Bereich Rhauderfehn - Unterhaltsreinigung
Beschreibung : Unterhaltsreinigung PD Osnabrück Los 1 ~ 5.500 m² Unterhaltsreinigung PI Leer/Emden Los 2 ~ 5.500 m² Los 3 ~ 530 m² Los 4 ~ 520 m² Los 5 ~ 640 m² Los 6 ~ 3.350 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich/Wittmund Los 7 ~ 5.900 m² Los 8 ~ 2.000 m² Los 9 ~ 480 m² Los 10 ~ 1.750 m² Unterhaltsreinigung PI Osnabrück - Raumschießanlage Los 11 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Leer - Raumschießanlage Los 12 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich - Raumschießanlage Los 13 ~ 150 m² Glasreinigung PD Osnabrück Los 14 ~ 1.140 m² Glasreinigung PI Osnabrück Los 15 ~ 4.200 m² Glasreinigung PI Emsland/Grafschaft Bentheim Los 16 ~ 3.900 m² Glasreinigung PI Leer/Emden Los 17 ~ 1.400 m² Glasreinigung PI Aurich/Wittmund Los 18 ~ 2.100 m²
Interne Kennung : 4

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : PSt Rhauderfeh, 1. Südwieke 49
Stadt : Rhauderfehn
Postleitzahl : 26817
Land, Gliederung (NUTS) : Leer ( DE94C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : PSt Westoverledingen, Großwolder Str. 7
Stadt : Westoverledingen
Postleitzahl : 26810
Land, Gliederung (NUTS) : Leer ( DE94C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/03/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 7
Weitere Informationen zur Verlängerung : Verlängerung maximal 7 Jahre

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wirtschaftlichkeit
Beschreibung : Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden) 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bieters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibungen, ermittelt wird. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Staatliches Baumanagement Region Nord-West

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0005

Titel : Los 5 - PI Leer/Emden - Bereich Weener - Unterhaltsreinigung
Beschreibung : Unterhaltsreinigung PD Osnabrück Los 1 ~ 5.500 m² Unterhaltsreinigung PI Leer/Emden Los 2 ~ 5.500 m² Los 3 ~ 530 m² Los 4 ~ 520 m² Los 5 ~ 640 m² Los 6 ~ 3.350 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich/Wittmund Los 7 ~ 5.900 m² Los 8 ~ 2.000 m² Los 9 ~ 480 m² Los 10 ~ 1.750 m² Unterhaltsreinigung PI Osnabrück - Raumschießanlage Los 11 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Leer - Raumschießanlage Los 12 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich - Raumschießanlage Los 13 ~ 150 m² Glasreinigung PD Osnabrück Los 14 ~ 1.140 m² Glasreinigung PI Osnabrück Los 15 ~ 4.200 m² Glasreinigung PI Emsland/Grafschaft Bentheim Los 16 ~ 3.900 m² Glasreinigung PI Leer/Emden Los 17 ~ 1.400 m² Glasreinigung PI Aurich/Wittmund Los 18 ~ 2.100 m²
Interne Kennung : 5

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : PSt Weener, Wiesenstr. 2
Stadt : Weener
Postleitzahl : 26826
Land, Gliederung (NUTS) : Leer ( DE94C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : SET Weener, Wiesenstr. 10
Stadt : Weener
Postleitzahl : 26826
Land, Gliederung (NUTS) : Leer ( DE94C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : PSt Bunde, Am Bahnhof 1b
Stadt : Bunde
Postleitzahl : 26831
Land, Gliederung (NUTS) : Leer ( DE94C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/03/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 7
Weitere Informationen zur Verlängerung : Verlängerung maximal 7 Jahre

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wirtschaftlichkeit
Beschreibung : Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden) 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bieters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibungen, ermittelt wird. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Staatliches Baumanagement Region Nord-West

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0006

Titel : Los 6 - PI Leer/Emden - PK Emden - Unterhaltsreinigung
Beschreibung : Unterhaltsreinigung PD Osnabrück Los 1 ~ 5.500 m² Unterhaltsreinigung PI Leer/Emden Los 2 ~ 5.500 m² Los 3 ~ 530 m² Los 4 ~ 520 m² Los 5 ~ 640 m² Los 6 ~ 3.350 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich/Wittmund Los 7 ~ 5.900 m² Los 8 ~ 2.000 m² Los 9 ~ 480 m² Los 10 ~ 1.750 m² Unterhaltsreinigung PI Osnabrück - Raumschießanlage Los 11 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Leer - Raumschießanlage Los 12 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich - Raumschießanlage Los 13 ~ 150 m² Glasreinigung PD Osnabrück Los 14 ~ 1.140 m² Glasreinigung PI Osnabrück Los 15 ~ 4.200 m² Glasreinigung PI Emsland/Grafschaft Bentheim Los 16 ~ 3.900 m² Glasreinigung PI Leer/Emden Los 17 ~ 1.400 m² Glasreinigung PI Aurich/Wittmund Los 18 ~ 2.100 m²
Interne Kennung : 6

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : PK Emden, Bahnhofsplatz 3
Stadt : Emden
Postleitzahl : 26721
Land, Gliederung (NUTS) : Emden, Kreisfreie Stadt ( DE942 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/03/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 7
Weitere Informationen zur Verlängerung : Verlängerung maximal 7 Jahre

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wirtschaftlichkeit
Beschreibung : Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden) 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bieters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibungen, ermittelt wird. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Staatliches Baumanagement Region Nord-West

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0007

Titel : Los 7 - PI Aurich/Wittmund - Unterhaltsreinigung
Beschreibung : Unterhaltsreinigung PD Osnabrück Los 1 ~ 5.500 m² Unterhaltsreinigung PI Leer/Emden Los 2 ~ 5.500 m² Los 3 ~ 530 m² Los 4 ~ 520 m² Los 5 ~ 640 m² Los 6 ~ 3.350 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich/Wittmund Los 7 ~ 5.900 m² Los 8 ~ 2.000 m² Los 9 ~ 480 m² Los 10 ~ 1.750 m² Unterhaltsreinigung PI Osnabrück - Raumschießanlage Los 11 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Leer - Raumschießanlage Los 12 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich - Raumschießanlage Los 13 ~ 150 m² Glasreinigung PD Osnabrück Los 14 ~ 1.140 m² Glasreinigung PI Osnabrück Los 15 ~ 4.200 m² Glasreinigung PI Emsland/Grafschaft Bentheim Los 16 ~ 3.900 m² Glasreinigung PI Leer/Emden Los 17 ~ 1.400 m² Glasreinigung PI Aurich/Wittmund Los 18 ~ 2.100 m²
Interne Kennung : 7

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : PI Aurich, Fischteich 1-5
Stadt : Aurich
Postleitzahl : 26603
Land, Gliederung (NUTS) : Aurich ( DE947 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : PI Aurich, Extumer Weg 2
Stadt : Aurich
Postleitzahl : 26603
Land, Gliederung (NUTS) : Aurich ( DE947 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : PSt Wiesmoor, Hauptstr. 208
Stadt : Wiesmoor
Postleitzahl : 26639
Land, Gliederung (NUTS) : Aurich ( DE947 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/03/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 7
Weitere Informationen zur Verlängerung : Verlängerung maximal 7 Jahre

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wirtschaftlichkeit
Beschreibung : Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden) 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bieters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibungen, ermittelt wird. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Staatliches Baumanagement Region Nord-West

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0008

Titel : Los 8 - PI Aurich/Wittmund - Bereich Norden - Unterhaltsreinigung
Beschreibung : Unterhaltsreinigung PD Osnabrück Los 1 ~ 5.500 m² Unterhaltsreinigung PI Leer/Emden Los 2 ~ 5.500 m² Los 3 ~ 530 m² Los 4 ~ 520 m² Los 5 ~ 640 m² Los 6 ~ 3.350 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich/Wittmund Los 7 ~ 5.900 m² Los 8 ~ 2.000 m² Los 9 ~ 480 m² Los 10 ~ 1.750 m² Unterhaltsreinigung PI Osnabrück - Raumschießanlage Los 11 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Leer - Raumschießanlage Los 12 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich - Raumschießanlage Los 13 ~ 150 m² Glasreinigung PD Osnabrück Los 14 ~ 1.140 m² Glasreinigung PI Osnabrück Los 15 ~ 4.200 m² Glasreinigung PI Emsland/Grafschaft Bentheim Los 16 ~ 3.900 m² Glasreinigung PI Leer/Emden Los 17 ~ 1.400 m² Glasreinigung PI Aurich/Wittmund Los 18 ~ 2.100 m²
Interne Kennung : 8

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : PK Norden, Markt 10
Stadt : Norden
Postleitzahl : 26506
Land, Gliederung (NUTS) : Aurich ( DE947 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : PK Norden, Markt 38
Stadt : Norden
Postleitzahl : 26506
Land, Gliederung (NUTS) : Aurich ( DE947 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : PK Norden, Sielstr. 2
Stadt : Norden
Postleitzahl : 26506
Land, Gliederung (NUTS) : Aurich ( DE947 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : PSt Großheide, Am Markt 10
Stadt : Großheide
Postleitzahl : 26532
Land, Gliederung (NUTS) : Aurich ( DE947 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/03/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 7
Weitere Informationen zur Verlängerung : Verlängerung maximal 7 Jahre

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wirtschaftlichkeit
Beschreibung : Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden) 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bieters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibungen, ermittelt wird. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Staatliches Baumanagement Region Nord-West

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0009

Titel : Los 9 - PI Aurich/Wittmund - Bereich Marienhafe - Unterhaltsreinigung
Beschreibung : Unterhaltsreinigung PD Osnabrück Los 1 ~ 5.500 m² Unterhaltsreinigung PI Leer/Emden Los 2 ~ 5.500 m² Los 3 ~ 530 m² Los 4 ~ 520 m² Los 5 ~ 640 m² Los 6 ~ 3.350 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich/Wittmund Los 7 ~ 5.900 m² Los 8 ~ 2.000 m² Los 9 ~ 480 m² Los 10 ~ 1.750 m² Unterhaltsreinigung PI Osnabrück - Raumschießanlage Los 11 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Leer - Raumschießanlage Los 12 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich - Raumschießanlage Los 13 ~ 150 m² Glasreinigung PD Osnabrück Los 14 ~ 1.140 m² Glasreinigung PI Osnabrück Los 15 ~ 4.200 m² Glasreinigung PI Emsland/Grafschaft Bentheim Los 16 ~ 3.900 m² Glasreinigung PI Leer/Emden Los 17 ~ 1.400 m² Glasreinigung PI Aurich/Wittmund Los 18 ~ 2.100 m²
Interne Kennung : 9

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : PSt Marienhafe, Rosenstr. 5
Stadt : Marienhafe
Postleitzahl : 26529
Land, Gliederung (NUTS) : Aurich ( DE947 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : PSt Südbrookmerland, Westvictorburer Str. 14c
Stadt : Südbrookmerland
Postleitzahl : 26624
Land, Gliederung (NUTS) : Aurich ( DE947 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/03/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 7
Weitere Informationen zur Verlängerung : Verlängerung maximal 7 Jahre

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wirtschaftlichkeit
Beschreibung : Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden) 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bieters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibungen, ermittelt wird. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Staatliches Baumanagement Region Nord-West

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0010

Titel : Los 10 - PI Aurich/Wittmund - Bereich Wittmund - Unterhaltsreinigung
Beschreibung : Unterhaltsreinigung PD Osnabrück Los 1 ~ 5.500 m² Unterhaltsreinigung PI Leer/Emden Los 2 ~ 5.500 m² Los 3 ~ 530 m² Los 4 ~ 520 m² Los 5 ~ 640 m² Los 6 ~ 3.350 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich/Wittmund Los 7 ~ 5.900 m² Los 8 ~ 2.000 m² Los 9 ~ 480 m² Los 10 ~ 1.750 m² Unterhaltsreinigung PI Osnabrück - Raumschießanlage Los 11 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Leer - Raumschießanlage Los 12 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich - Raumschießanlage Los 13 ~ 150 m² Glasreinigung PD Osnabrück Los 14 ~ 1.140 m² Glasreinigung PI Osnabrück Los 15 ~ 4.200 m² Glasreinigung PI Emsland/Grafschaft Bentheim Los 16 ~ 3.900 m² Glasreinigung PI Leer/Emden Los 17 ~ 1.400 m² Glasreinigung PI Aurich/Wittmund Los 18 ~ 2.100 m²
Interne Kennung : 10

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : PK Wittmund, Isumer Str. 1-3
Stadt : Wittmund
Postleitzahl : 26409
Land, Gliederung (NUTS) : Wittmund ( DE94H )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : PSt Esens, Bahnhofstr. 15
Stadt : Esens
Postleitzahl : 26427
Land, Gliederung (NUTS) : Wittmund ( DE94H )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : PSt Friedeburg, Schützenweg 1
Stadt : Friedeburg
Postleitzahl : 26446
Land, Gliederung (NUTS) : Wittmund ( DE94H )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/03/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 7
Weitere Informationen zur Verlängerung : Verlängerung maximal 7 Jahre

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wirtschaftlichkeit
Beschreibung : Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden) 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bieters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibungen, ermittelt wird. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Staatliches Baumanagement Region Nord-West

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0011

Titel : Los 11 - PI Osnabrück - Raumschießanlage - Unterhaltsreinigung
Beschreibung : Unterhaltsreinigung PD Osnabrück Los 1 ~ 5.500 m² Unterhaltsreinigung PI Leer/Emden Los 2 ~ 5.500 m² Los 3 ~ 530 m² Los 4 ~ 520 m² Los 5 ~ 640 m² Los 6 ~ 3.350 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich/Wittmund Los 7 ~ 5.900 m² Los 8 ~ 2.000 m² Los 9 ~ 480 m² Los 10 ~ 1.750 m² Unterhaltsreinigung PI Osnabrück - Raumschießanlage Los 11 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Leer - Raumschießanlage Los 12 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich - Raumschießanlage Los 13 ~ 150 m² Glasreinigung PD Osnabrück Los 14 ~ 1.140 m² Glasreinigung PI Osnabrück Los 15 ~ 4.200 m² Glasreinigung PI Emsland/Grafschaft Bentheim Los 16 ~ 3.900 m² Glasreinigung PI Leer/Emden Los 17 ~ 1.400 m² Glasreinigung PI Aurich/Wittmund Los 18 ~ 2.100 m²
Interne Kennung : 11

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : PI Osnabrück, Kollegienwall 6-8
Stadt : Osnabrück
Postleitzahl : 49074
Land, Gliederung (NUTS) : Osnabrück, Kreisfreie Stadt ( DE944 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/03/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 7
Weitere Informationen zur Verlängerung : Verlängerung maximal 7 Jahre

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wirtschaftlichkeit
Beschreibung : Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden) 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bieters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibungen, ermittelt wird. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Staatliches Baumanagement Region Nord-West

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0012

Titel : Los 12 - PI Leer - Raumschießanlage - Unterhaltsreinigung
Beschreibung : Unterhaltsreinigung PD Osnabrück Los 1 ~ 5.500 m² Unterhaltsreinigung PI Leer/Emden Los 2 ~ 5.500 m² Los 3 ~ 530 m² Los 4 ~ 520 m² Los 5 ~ 640 m² Los 6 ~ 3.350 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich/Wittmund Los 7 ~ 5.900 m² Los 8 ~ 2.000 m² Los 9 ~ 480 m² Los 10 ~ 1.750 m² Unterhaltsreinigung PI Osnabrück - Raumschießanlage Los 11 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Leer - Raumschießanlage Los 12 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich - Raumschießanlage Los 13 ~ 150 m² Glasreinigung PD Osnabrück Los 14 ~ 1.140 m² Glasreinigung PI Osnabrück Los 15 ~ 4.200 m² Glasreinigung PI Emsland/Grafschaft Bentheim Los 16 ~ 3.900 m² Glasreinigung PI Leer/Emden Los 17 ~ 1.400 m² Glasreinigung PI Aurich/Wittmund Los 18 ~ 2.100 m²
Interne Kennung : 12

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : PI Leer, Am Hafenkopf 2
Stadt : Leer
Postleitzahl : 26789
Land, Gliederung (NUTS) : Leer ( DE94C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/03/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 7
Weitere Informationen zur Verlängerung : Verlängerung maximal 7 Jahre

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wirtschaftlichkeit
Beschreibung : Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden) 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bieters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibungen, ermittelt wird. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Staatliches Baumanagement Region Nord-West

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0013

Titel : Los 13 - PI Aurich - Raumschießanlage - Unterhaltsreinigung
Beschreibung : Unterhaltsreinigung PD Osnabrück Los 1 ~ 5.500 m² Unterhaltsreinigung PI Leer/Emden Los 2 ~ 5.500 m² Los 3 ~ 530 m² Los 4 ~ 520 m² Los 5 ~ 640 m² Los 6 ~ 3.350 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich/Wittmund Los 7 ~ 5.900 m² Los 8 ~ 2.000 m² Los 9 ~ 480 m² Los 10 ~ 1.750 m² Unterhaltsreinigung PI Osnabrück - Raumschießanlage Los 11 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Leer - Raumschießanlage Los 12 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich - Raumschießanlage Los 13 ~ 150 m² Glasreinigung PD Osnabrück Los 14 ~ 1.140 m² Glasreinigung PI Osnabrück Los 15 ~ 4.200 m² Glasreinigung PI Emsland/Grafschaft Bentheim Los 16 ~ 3.900 m² Glasreinigung PI Leer/Emden Los 17 ~ 1.400 m² Glasreinigung PI Aurich/Wittmund Los 18 ~ 2.100 m²
Interne Kennung : 13

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : PI Aurich, Fischteichweg 1-5
Stadt : Aurich
Postleitzahl : 26603
Land, Gliederung (NUTS) : Aurich ( DE947 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/03/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 7
Weitere Informationen zur Verlängerung : Verlängerung maximal 7 Jahre

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wirtschaftlichkeit
Beschreibung : Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden) 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bieters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibungen, ermittelt wird. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Staatliches Baumanagement Region Nord-West

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0014

Titel : Los 14 - PD Osnabrück - Glasreinigung
Beschreibung : Unterhaltsreinigung PD Osnabrück Los 1 ~ 5.500 m² Unterhaltsreinigung PI Leer/Emden Los 2 ~ 5.500 m² Los 3 ~ 530 m² Los 4 ~ 520 m² Los 5 ~ 640 m² Los 6 ~ 3.350 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich/Wittmund Los 7 ~ 5.900 m² Los 8 ~ 2.000 m² Los 9 ~ 480 m² Los 10 ~ 1.750 m² Unterhaltsreinigung PI Osnabrück - Raumschießanlage Los 11 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Leer - Raumschießanlage Los 12 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich - Raumschießanlage Los 13 ~ 150 m² Glasreinigung PD Osnabrück Los 14 ~ 1.140 m² Glasreinigung PI Osnabrück Los 15 ~ 4.200 m² Glasreinigung PI Emsland/Grafschaft Bentheim Los 16 ~ 3.900 m² Glasreinigung PI Leer/Emden Los 17 ~ 1.400 m² Glasreinigung PI Aurich/Wittmund Los 18 ~ 2.100 m²
Interne Kennung : 14

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911300 Fensterreinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Polizeidirektion Osnabrück; Heger-Tor-Wall 18
Stadt : Osnabrück
Postleitzahl : 49078
Land, Gliederung (NUTS) : Osnabrück, Kreisfreie Stadt ( DE944 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Los 1: PD Osnabrück NUTS-Code: DE944 Los 2: PI Leer/Emden mit 4 Gebäuden --> PI Leer - Am Hafenkopf 1 + Nebengebäude; PI Leer - Am Hafenkopf 2; ESD BAB Leer NUTS-Code: DE94C Los 3: PI Leer/Emden mit 3 Gebäuden --> PSt Moormerland; PSt Uplengen; PSt Hesel NUTS-Code: DE94C Los 4: PI Leer/Emden mit 2 Gebäuden --> PSt Rhauderfehn; PSt Westoverledingen NUTS-Code: DE94C Los 5: PI Leer/Emden mit 3 Gebäuden --> PSt Weener; SET Weener; PSt Bunde NUTS-Code: DE94C Los 6: PK Emden NUTS-Code: DE942 Los 7: PI Aurich/Wittmund mit 3 Gebäuden --> PI Aurich - Fischteichweg; PI Aurich - Extumer Weg; PSt Wiesmoor NUTS-Code: DE947 Los 8: PI Aurich/Wittmund mit 4 Gebäuden --> PK Norden - Markt 10; PK Norden - Markt 38; PK Norden - Sielstr.; PSt Großheide NUTS-Code: DE947 Los 9: PI Aurich/Wittmund mit 2 Gebäuden --> PSt Marienhafe; PST Südbrookmerland NUTS-Code: DE947 Los 10: PI Aurich/Wittmund mit 3 Gebäuden --> PK Wittmund; PSt Esens; PSt Friedeburg NUTS-Code: DE94H Los 11: PI Osnabrück - Raumschießanlage NUTS-Code: DE944 Los 12: PI Leer - Raumschießanlage NUTS-Code: DE94C Los 13: PI Aurich - Raumschießanlage NUTS-Code: DE947 Los 14: PD Osnabrück NUTS-Code: DE944 Los 15: PI Osnabrück mit 28 Gebäuden --> PI OS - Kollegienwall 6-8; PI OS - Kollegienwall 5; PSt Schinkel; PSt Voxtrup; PSt Sutthausen; PK Bersenbrück; PSt Alfhausen; PSt Fürstenau; PSt Quakenbrück; PK Bramsche; PSt Bohmte; PSt Wallenhorst; PSt Bad Essen; PK Georgsmarienhütte; PSt Bad Rothenfelde; PSt Dissen; PSt Hagen; PK BAB Bramsche; PSt Hasbergen; PK Melle - Plettenbergerstr. 27; PK Melle - Plettenbergerstr. 25; PSt Belm; PSt Bissendorf; Tfd Kfz OS SET Osnabrück; PSt Glandorf; PSt Ankum; PSt Haste NUTS-Code: DE944 Los 16: PI Emsland/Grafschaft Bentheim mit 24 Gebäuden --> PI Lingen; FEM Lingen; ESD Lingen; ESD BAB Wietmarschen-Lohne; PSt Spelle; PSt Salzbergen; PSt Emsbüren; PSt Freren; ESD Papenburg; KED Papenburg; PSt Hümmling-Sögel; PSt Hümmling-Werlte; PK Nordhorn; PSt Bad Bentheim; PSt Schüttorf; PSt Uelsen; PSt Emlichheim; PSt Wietmarschen-Lohne; PK Meppen WSP Meppen; PSt Haren; PSt Twist; PSt Haselünne; SET Wietmarschen-Lohne NUTS-Code: DE949 NUTS-Code: DE94B Los 17: PI Leer/Emden mit 10 Gebäuden --> PI Leer - Am Hafenkopf 2; PI Leer - Am Hafenkopf 1; ESD BAB Leer; PSt Moormerland; PSt Uplengen; PSt Rhauderfehn; PSt Westoverledingen; PSt Weener; SET Weener; PK Emden NUTS-Code: DE94C NUTS-Code: DE942 Los 18: PI Aurich/Wittmund mit 8 Gebäuden --> PI Aurich - Fischteichweg; PI Aurich - Extumer Weg; PSt Wiesmoor; PK Wittmund; PSt Esens; PK Norden - Markt 38; PK Norden - Markt 10 + Sielstr. 2 NUTS-Code: DE947 NUTS-Code: DE94H

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/03/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 7
Weitere Informationen zur Verlängerung : Verlängerung maximal 7 Jahre

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wirtschaftlichkeit
Beschreibung : Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden) 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bieters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibungen, ermittelt wird. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Staatliches Baumanagement Region Nord-West

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0015

Titel : Los 15 - PI Osnabrück - Glasreinigung
Beschreibung : Unterhaltsreinigung PD Osnabrück Los 1 ~ 5.500 m² Unterhaltsreinigung PI Leer/Emden Los 2 ~ 5.500 m² Los 3 ~ 530 m² Los 4 ~ 520 m² Los 5 ~ 640 m² Los 6 ~ 3.350 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich/Wittmund Los 7 ~ 5.900 m² Los 8 ~ 2.000 m² Los 9 ~ 480 m² Los 10 ~ 1.750 m² Unterhaltsreinigung PI Osnabrück - Raumschießanlage Los 11 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Leer - Raumschießanlage Los 12 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich - Raumschießanlage Los 13 ~ 150 m² Glasreinigung PD Osnabrück Los 14 ~ 1.140 m² Glasreinigung PI Osnabrück Los 15 ~ 4.200 m² Glasreinigung PI Emsland/Grafschaft Bentheim Los 16 ~ 3.900 m² Glasreinigung PI Leer/Emden Los 17 ~ 1.400 m² Glasreinigung PI Aurich/Wittmund Los 18 ~ 2.100 m²
Interne Kennung : 15

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911300 Fensterreinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : PI Osnabrück, Kollegienwall 6-8
Stadt : Osnabrück
Postleitzahl : 49074
Land, Gliederung (NUTS) : Osnabrück, Kreisfreie Stadt ( DE944 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : PI Osnabrück, Kollegienwall 5, 49074 Osnabrück PSt Schinkel, Rappstraße 1, 49084 Osnabrück PSt Voxtrup/Lüstringen, Meller Landstr. 90, 49086 Osnabrück PSt Sutthausen, Gröbelweg 17,49082 Osnabrück PK Bersenbrück, Berliner Straße 11, 49593 Bersenbrück PSt Alfhausen, Hauptstraße 18, 49594 Alfhausen PSt Fürstenau, Fröhlkingstraße 7, 49584 Fürstenau PSt Quakenbrück, Kolpingstraße 10, 49610 Quakenbrück PSt Bramsche, Osnabrücker Str. 40, 49565 Bramsche PSt Bohmte, Leverner Straße 9, 49163 Bohmte PSt Wallenhorst, Niedersachsenstr. 18, 49134 Wallenhorst PSt Bad Essen, Gartenstraße 11, 49152 Bad Essen PK Georgsmarienhütte, Johannes-Möller-Str. 1 49124, Georgsmarienhütte PSt Bad Rothenfelde, Frankfurter Straße 4, 49214 Bad Rothenfelde PSt Dissen, Auf der Worth 28, 49201 Dissen PSt Hagen, Natruper Str. 2, 49170 Hagen Polizeiautobahnwache Bramsche, An der BAB 1, Anschlussstelle Bramsche PSt Hasbergen, Lyrastraße 7a, 49205 Hasbergen PK Melle, Plettenberger Str. 27, 49324 Melle PK Melle, Plettenberger Str. 25, 49324 Melle PSt Belm, Gustav-Meyer-Weg 4, 49191 Belm PSt Bissendorf, Osnabrücker Str. 3, 49143 Bissendorf TFD, Augustenburger Str. 62, 49078 Osnabrück SET, Averdiekstr. 28, 49078 Osnabrück PSt Glandorf, Kolpingstr. 1c, 49219 Glandorf PSt Ankum, Lindenstr. 2, 49577 Ankum PSt Haste, Eberleplatz 9, 49090 Haste

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/03/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 7
Weitere Informationen zur Verlängerung : Verlängerung maximal 7 Jahre

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wirtschaftlichkeit
Beschreibung : Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden) 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bieters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibungen, ermittelt wird. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Staatliches Baumanagement Region Nord-West

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0016

Titel : Los 16 - PI Emsland/Grafschaft Bentheim - Glasreinigung
Beschreibung : Unterhaltsreinigung PD Osnabrück Los 1 ~ 5.500 m² Unterhaltsreinigung PI Leer/Emden Los 2 ~ 5.500 m² Los 3 ~ 530 m² Los 4 ~ 520 m² Los 5 ~ 640 m² Los 6 ~ 3.350 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich/Wittmund Los 7 ~ 5.900 m² Los 8 ~ 2.000 m² Los 9 ~ 480 m² Los 10 ~ 1.750 m² Unterhaltsreinigung PI Osnabrück - Raumschießanlage Los 11 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Leer - Raumschießanlage Los 12 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich - Raumschießanlage Los 13 ~ 150 m² Glasreinigung PD Osnabrück Los 14 ~ 1.140 m² Glasreinigung PI Osnabrück Los 15 ~ 4.200 m² Glasreinigung PI Emsland/Grafschaft Bentheim Los 16 ~ 3.900 m² Glasreinigung PI Leer/Emden Los 17 ~ 1.400 m² Glasreinigung PI Aurich/Wittmund Los 18 ~ 2.100 m²
Interne Kennung : 16

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911300 Fensterreinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : PI Lingen, Brockhauser Weg 21
Stadt : Lingen
Postleitzahl : 49809
Land, Gliederung (NUTS) : Emsland ( DE949 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : FEM Lingen,Georgstr. 16, 49809 Lingen ESD Lingen, Wilhelm-Berning-Str. 8, 49809 Lingen ESD BAB Wietmarschen-Lohne, Alte Nordhorner Str. 1, 49835 Wietmarschen-Lohne PSt Spelle, Hauptstr. 39, 48480 Spelle PSt Salzbergen, Bahnhofstr. 5, 48499 Salzbergen PSt Emsbüren, Markt 20, 48488 Emsbüren PSt Freren, Königstr. 23, 49832 Freren ESD Papenburg, Gasthauskanal 16, 26871 Papenburg KED Papenburg, Gasthauskanal 12, 26871 Papenburg PSt Sögel, Prinzenkamp 3, 49751 Sögel PSt Werlte, Harrenstätter Str. 31, 49757 Werlte PK Nordhorn, Wietmarscher Str. 4, 48631 Nordhorn PSt Bad Bentheim, Thomas-Mann-Straße 2, 48455 Bad Bentheim PSt Schüttorf, Vechtestr. 1, 48465 Schüttorf PSt Uelsen, Itterbecker Str. 11, 49834 Uelsen PSt Emlichheim, Hauptstr. 60, 49824 Emlichheim PSt Wietmarschen-Lohne, Baus Blick 5, 49835 Wietmarschen PK Meppen, Bahnhofstr. 32, 49716 Meppen WSP Meppen, Kolpingstr. 1, 49716 Meppen PSt Haren, Brinkerweg 5, 49733 Haren PSt Twist, Flensbergstr. 2 - 4, 49767 Twist PSt Haselünne, Nordstr. 13, 49740 Haselünne SET Wietmarschen-Lohne, Alte Nordhorner Str. 1a, 49835 Wietmarschen-Lohne

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/03/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 7
Weitere Informationen zur Verlängerung : Verlängerung maximal 7 Jahre

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wirtschaftlichkeit
Beschreibung : Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden) 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bieters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibungen, ermittelt wird. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Staatliches Baumanagement Region Nord-West

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0017

Titel : Los 17 - PI Leer/Emden - Glasreinigung
Beschreibung : Unterhaltsreinigung PD Osnabrück Los 1 ~ 5.500 m² Unterhaltsreinigung PI Leer/Emden Los 2 ~ 5.500 m² Los 3 ~ 530 m² Los 4 ~ 520 m² Los 5 ~ 640 m² Los 6 ~ 3.350 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich/Wittmund Los 7 ~ 5.900 m² Los 8 ~ 2.000 m² Los 9 ~ 480 m² Los 10 ~ 1.750 m² Unterhaltsreinigung PI Osnabrück - Raumschießanlage Los 11 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Leer - Raumschießanlage Los 12 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich - Raumschießanlage Los 13 ~ 150 m² Glasreinigung PD Osnabrück Los 14 ~ 1.140 m² Glasreinigung PI Osnabrück Los 15 ~ 4.200 m² Glasreinigung PI Emsland/Grafschaft Bentheim Los 16 ~ 3.900 m² Glasreinigung PI Leer/Emden Los 17 ~ 1.400 m² Glasreinigung PI Aurich/Wittmund Los 18 ~ 2.100 m²
Interne Kennung : 17

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911300 Fensterreinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : PI Leer/Emden, Am Hafenkopf 2
Stadt : Leer
Postleitzahl : 26789
Land, Gliederung (NUTS) : Leer ( DE94C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : PI Leer/ Emden Am Hafenkopf 2 26789 Leer PI Leer/ Emden Am Hafenkopf 1 26789 Leer ESB BAB Leer Deichstraße 122 26789 Leer PSt Moormerland Rudolf-Eucken-Str. 13 26802 Moormerland/ OT Warsingsfehn PSt Uplengen Ostertorstraße 47 26670 Uplengen - OT Remels PSt Rhauderfehn 1.Südwieke 49 26817 Rhauderfehn PSt Westoverledingen Großwolder Straße 7 26810 Westoverledingen/ OT Ihrhove PSt Weener Wiesenstr. 12 26826 Weener SET Weener Wiesenstr. 10 26826 Weener PK Emden Bahnhofsplatz 3 26721 Emden

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/03/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 7
Weitere Informationen zur Verlängerung : Verlängerung maximal 7 Jahre

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wirtschaftlichkeit
Beschreibung : Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden) 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bieters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibungen, ermittelt wird. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Staatliches Baumanagement Region Nord-West

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0018

Titel : Los 18 - PI Aurich/Wittmund - Glasreinigung
Beschreibung : Unterhaltsreinigung PD Osnabrück Los 1 ~ 5.500 m² Unterhaltsreinigung PI Leer/Emden Los 2 ~ 5.500 m² Los 3 ~ 530 m² Los 4 ~ 520 m² Los 5 ~ 640 m² Los 6 ~ 3.350 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich/Wittmund Los 7 ~ 5.900 m² Los 8 ~ 2.000 m² Los 9 ~ 480 m² Los 10 ~ 1.750 m² Unterhaltsreinigung PI Osnabrück - Raumschießanlage Los 11 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Leer - Raumschießanlage Los 12 ~ 150 m² Unterhaltsreinigung PI Aurich - Raumschießanlage Los 13 ~ 150 m² Glasreinigung PD Osnabrück Los 14 ~ 1.140 m² Glasreinigung PI Osnabrück Los 15 ~ 4.200 m² Glasreinigung PI Emsland/Grafschaft Bentheim Los 16 ~ 3.900 m² Glasreinigung PI Leer/Emden Los 17 ~ 1.400 m² Glasreinigung PI Aurich/Wittmund Los 18 ~ 2.100 m²
Interne Kennung : 18

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911300 Fensterreinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : PI Aurich, Fischteichweg 1-5
Stadt : Aurich
Postleitzahl : 26603
Land, Gliederung (NUTS) : Aurich ( DE947 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : PI Aurich Extumer Weg 2 26603 Aurich PSt Wiesmoor Hauptstraße 208 26639 Wiesmoor PK Wittmund Isumser Straße 1-3 26409 Wittmund PSt Esens Bahnhofstraße 15a 26427 Esens PK Norden Markt 38 26506 Norden PK Norden Markt 10 26506 Norden PK Norden Sielstraße 2 26506 Norden

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/03/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 7
Weitere Informationen zur Verlängerung : Verlängerung maximal 7 Jahre

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wirtschaftlichkeit
Beschreibung : Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden) 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bieters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibungen, ermittelt wird. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Staatliches Baumanagement Region Nord-West

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 322 399,42 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Prior & Peußner
Angebot :
Kennung des Angebots : IGM 24 E 580001 Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 42 843,21 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : IGM 24 E 580001 Los 1
Titel : Prior & Peußner
Datum des Vertragsabschlusses : 04/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 34 180,56 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 45 563,54 Euro
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Prior & Peußner
Angebot :
Kennung des Angebots : IGM 24 E 580001 Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : 62 322,24 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : IGM 24 E 580001 Los 2
Titel : Prior & Peußner
Datum des Vertragsabschlusses : 04/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 5
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 5
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 62 322,24 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 109 663,56 Euro
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Prior & Peußner
Angebot :
Kennung des Angebots : IGM 24 E 580001 Los 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Wert der Ausschreibung : 10 627,91 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : IGM 24 E 580001 Los 3
Titel : Prior & Peußner
Datum des Vertragsabschlusses : 04/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 7 425,15 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 10 627,91 Euro
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0004

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Prior & Peußner
Angebot :
Kennung des Angebots : IGM 24 E 580001 Los 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0004
Wert der Ausschreibung : 9 569,95 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : IGM 24 E 580001 Los 4
Titel : Prior & Peußner
Datum des Vertragsabschlusses : 04/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 4 438,59 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 11 987,9 Euro
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0005

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Prior & Peußner
Angebot :
Kennung des Angebots : IGM 24 E 580001 Los 5
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0005
Wert der Ausschreibung : 9 607,94 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : IGM 24 E 580001 Los 5
Titel : Prior & Peußner
Datum des Vertragsabschlusses : 04/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 9 077,73 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 19 476,09 Euro
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0006

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Prior & Peußner
Angebot :
Kennung des Angebots : IGM 24 E 580001 Los 6
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0006
Wert der Ausschreibung : 40 170,46 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : IGM 24 E 580001 Los 6
Titel : Prior & Peußner
Datum des Vertragsabschlusses : 04/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 40 170,46 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 42 313,09 Euro
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0007

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Prior & Peußner
Angebot :
Kennung des Angebots : IGM 24 E 580001 Los 7
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0007
Wert der Ausschreibung : 59 788,25 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : IGM 24 E 580001 Los 7
Titel : Prior & Peußner
Datum des Vertragsabschlusses : 04/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 5
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 5
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 59 788,25 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 74 077,06 Euro
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0008

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Prior & Peußner
Angebot :
Kennung des Angebots : IGM 24 E 580001 Los 8
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0008
Wert der Ausschreibung : 25 621,29 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : IGM 24 E 580001 Los 8
Titel : Prior & Peußner
Datum des Vertragsabschlusses : 04/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 25 621,29 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 31 306,44 Euro
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0009

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Prior & Peußner
Angebot :
Kennung des Angebots : IGM 24 E 580001 Los 9
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0009
Wert der Ausschreibung : 5 171,81 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : IGM 24 E 580001 Los 9
Titel : Prior & Peußner
Datum des Vertragsabschlusses : 04/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 4 555,88 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 5 936,53 Euro
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0010

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Prior & Peußner
Angebot :
Kennung des Angebots : IGM 24 E 580001 Los 10
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0010
Wert der Ausschreibung : 20 418,26 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : IGM 24 E 580001 Los 10
Titel : Prior & Peußner
Datum des Vertragsabschlusses : 04/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 20 418,26 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 28 883,04 Euro
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0011

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0012

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0013

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0014

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : WISA Bau GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : IGM 24 E 580001 Los 14
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0014
Wert der Ausschreibung : 2 299,48 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : IGM 24 E 580001 Los 14
Titel : WISA Bau GmbH
Datum des Vertragsabschlusses : 08/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 2 299,48 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 2 299,48 Euro
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0015

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Rudolf Weber
Angebot :
Kennung des Angebots : IGM 24 E 580001 Los 15
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0015
Wert der Ausschreibung : 18 073,6 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : IGM 24 E 580001 Los 15
Titel : Rudolf Weber
Datum des Vertragsabschlusses : 04/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 18 073,6 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 18 640,91 Euro
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0016

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : WISA Bau GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : IGM 24 E 580001 Los 16
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0016
Wert der Ausschreibung : 8 154,21 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : IGM 24 E 580001 Los 16
Titel : WISA Bau GmbH
Datum des Vertragsabschlusses : 08/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 8 154,21 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 16 672,05 Euro
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0017

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : WISA Bau GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : IGM 24 E 580001 Los 17
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0017
Wert der Ausschreibung : 3 030,8 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : IGM 24 E 580001 Los 17
Titel : WISA Bau GmbH
Datum des Vertragsabschlusses : 08/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 3 030,8 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 5 948,99 Euro
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0018

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : WISA Bau GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : IGM 24 E 580001 Los 17
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0018
Wert der Ausschreibung : 4 700,01 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : IGM 24 E 580001 Los 18
Titel : WISA Bau GmbH
Datum des Vertragsabschlusses : 08/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 4 700,01 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 4 700,01 Euro
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Registrierungsnummer : 03-0268000000-65
Postanschrift : Schloß
Stadt : Bad Iburg
Postleitzahl : 49186
Land, Gliederung (NUTS) : Osnabrück, Landkreis ( DE94E )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabestelle des Staatlichen Baumanagement Region Nord-West
Telefon : +49 54037302-500
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Staatliches Baumanagement Region Nord-West
Registrierungsnummer : t:054037302500
Postanschrift : Schloß
Stadt : Bad Iburg
Postleitzahl : 49186
Land, Gliederung (NUTS) : Osnabrück, Landkreis ( DE94E )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabestelle des Staatlichen Baumanagement Region Nord-West
Telefon : +49 54037302-500
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer : t:04131153308
Postanschrift : Auf der Hude 2
Stadt : Lüneburg
Postleitzahl : 21339
Land, Gliederung (NUTS) : Lüneburg, Landkreis ( DE935 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 413115-3306
Fax : +49 413115-2943
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Prior & Peußner
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE117663151
Postanschrift : Dammstraße 16-20
Stadt : Osnabrück
Postleitzahl : 49084
Land, Gliederung (NUTS) : Osnabrück, Kreisfreie Stadt ( DE944 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 541-3494109
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Prior & Peußner
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE 117 663 151
Postanschrift : Dammstraße 16-20
Stadt : Osnabrück
Postleitzahl : 49084
Land, Gliederung (NUTS) : Osnabrück, Kreisfreie Stadt ( DE944 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 541-34940
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0002 LOT-0003 LOT-0004 LOT-0005 LOT-0006 LOT-0007 LOT-0008 LOT-0009 LOT-0010

8.1 ORG-0006

Offizielle Bezeichnung : WISA Bau GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE368522546
Postanschrift : Egon-von-Rombergweg 5
Stadt : Osnabrück
Postleitzahl : 49082
Land, Gliederung (NUTS) : Osnabrück, Kreisfreie Stadt ( DE944 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 514 93 93 40 91
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0014 LOT-0016 LOT-0017 LOT-0018

8.1 ORG-0007

Offizielle Bezeichnung : Rudolf Weber
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE119664920
Postanschrift : Lazarettstr. 13
Stadt : Essen
Postleitzahl : 45127
Land, Gliederung (NUTS) : Essen, Kreisfreie Stadt ( DEA13 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 201-24581-0
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0015

8.1 ORG-0008

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 74fb4918-86c8-4471-8f52-d9ee86138323 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 27/06/2025 12:54 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00420807-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 122/2025
Datum der Veröffentlichung : 30/06/2025