Herstellung und Lieferung von individuellen ACRYLGLAS-DACHPLATTEN für das Olympiazeltdach

Herstellung und Lieferung von individuellen ACRYLGLAS-DACHPLATTEN zur Neueindeckung des Zeltdaches des Olympiastadions, der Olympiahalle und der Olympiaschwimmhalle im Olympiapark München Herstellung und Lieferung von individuellen ACRYLGLAS-DACHPLATTEN zur Neueindeckung des Zeltdaches des Olympiastadions, der Olympiahalle und der Olympiaschwimmhalle im Olympiapark München

CPV: 44112400 Roof
Place of execution:
Herstellung und Lieferung von individuellen ACRYLGLAS-DACHPLATTEN für das Olympiazeltdach
Awarding body:
SWM Services GmbH
Award number:
TFR-250122-008

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : SWM Services GmbH

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Herstellung und Lieferung von individuellen ACRYLGLAS-DACHPLATTEN für das Olympiazeltdach
Beschreibung : Herstellung und Lieferung von individuellen ACRYLGLAS-DACHPLATTEN zur Neueindeckung des Zeltdaches des Olympiastadions, der Olympiahalle und der Olympiaschwimmhalle im Olympiapark München
Kennung des Verfahrens : 65135d1d-bac7-4526-9e00-abadc2fe0bc6
Interne Kennung : TFR-250122-008
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 44112400 Dachkonstruktionen

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Herstellung und Lieferung von individuellen ACRYLGLAS-DACHPLATTEN für das Olympiazeltdach
Beschreibung : Herstellung und Lieferung von individuellen ACRYLGLAS-DACHPLATTEN zur Neueindeckung des Zeltdaches des Olympiastadions, der Olympiahalle und der Olympiaschwimmhalle im Olympiapark München
Interne Kennung : TFR-250122-008

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 44112400 Dachkonstruktionen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Zusätzliche Informationen : Der Abschluss des Vertrages erfolgt frühestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gilt: § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 und 3 GWB: (1) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : SWM Services GmbH

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 56 404 987,5 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Hintergrund des Beschaffungsvorhabens: 1. Das Beschaffungsvorhaben ist Bestandteil eines Gesamtvorhabens im Bereich der Modernisierung des Olympiaparks. Das Gesamtvorhaben setzt sich aus drei Bauabschnitten (Olympiahalle, Olympiaschwimmhalle, Olympiastadion) mit je 11 Leistungsmodulen zusammen. Das Beschaffungsvorhaben betrifft Leistungsmodul Nr. 11 (Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen an der Olympiazeltdach-Konstruktion / Erneuerung der Dacheindeckung). 2. Die gesamte einzudeckende Dachfläche der Olympiazeltdachkonstruktion umfasst circa 78.000 qm. Die Umsetzung des Leistungsmoduls Nr. 11 erfolgt über die drei oben genannten Teilabschnitte. Zur Durchführung bzw. Umsetzung der Erneuerung der gesamten Dacheindeckung sind folgende Produkte bzw. Leistungen zu beschaffen: (a) Dacheindeckung (Dachplatten), (b) Nebenkomponenten (insb. Auflageteller / Gummi-Metall-Puffer / Fugenbänder) und (c) Bauleistungen (Demontage der Bestandseindeckung und Durchführung der Neueindeckung). Gegenstand des vorliegenden Beschaffungsvorhabens ist die Beschaffung der Dacheindeckung (Dachplatten). 3. Das Material der Dacheindeckung muss vielseitigen, komplexen, technischen Rahmenbedingungen und Anforderungen entsprechen. Die maßgeblichen Mindestanforderungen an den Werkstoff und den Herstellungsprozess ergeben sich insbesondere aus technischen Gesichtspunkten, sowie umwelt- und denkmalschutzrechtlichen als auch baurechtlichen und brandschutztechnischen Anforderungen. Direktvergabe: Begründung der Direktvergabe: Die Voraussetzungen für eine Vergabe des Auftrages an den Auftragnehmer im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. b) SektVO liegen vor, da der ausgeschriebene Auftrag nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden kann und aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die maßgeblichen Einzelheiten fassen wir nachfolgend zusammen. 1. Technische Notwendigkeit der PMMA-Dachplatten / Die im Vorfeld durchgeführten Analysen und Untersuchungen haben eindeutig ergeben, dass die Dacheindeckung ausschließlich mit PMMA-Dachplatten erfolgen kann. Die spezifischen technischen Eigenschaften und die individuellen baulichen, brandschutzbezogenen und denkmalschutzbezogenen Anforderungen des Bauwerks machen den Einsatz dieses Materials (PMMA-Dachplatten) unverzichtbar. Alternative Materialien erfüllen auch die technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen nicht. 2. Markterkundung und technische Ausschließlichkeit / Auf der Grundlage einer umfassenden Markterkundung ergab sich, dass nur ein Marktteilnehmer in der Lage ist, die erforderlichen PMMA-Dachplatten in der benötigten Art, Güte und Menge herzustellen und zu produzieren. Die technische Ausschließlichkeit begründet sich insbesondere aus den zahlreichen technischen Besonderheiten des Auftragsgegenstands. Nur der Wirtschaftsteilnehmer verfügt über die notwendigen speziellen Werkstoffe, Fertigungswerkzeuge sowie das erforderliche Fachwissen, um die komplexen technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllen zu können. Allein aus technischen Gründen besteht daher kein Wettbewerb.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : POLYVANTIS GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TFR-250122-008
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : 56 404 987,5 Euro
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : TFR-250122-008
Titel : Herstellung und Lieferung von ACRYLGLAS-DACHPLATTEN für das Olympiazeltdach
Datum der Auswahl des Gewinners : 01/10/2025

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : SWM Services GmbH
Registrierungsnummer : DE813863509
Postanschrift : Emmy-Noether-Straße 2
Stadt : München
Postleitzahl : 80992
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Einkauf Lieferungen und Fahrzeuge
Telefon : 000
Internetadresse : https://www.swm.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer : DE811335517
Postanschrift : Maximiliansstraße 39
Stadt : München
Postleitzahl : 80538
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 89 2176 2411
Fax : +49 89 2176 2847
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : POLYVANTIS GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE338260925
Postanschrift : Riedbahnstraße 70
Stadt : Weiterstadt
Postleitzahl : 64331
Land, Gliederung (NUTS) : Darmstadt-Dieburg ( DE716 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : daaca0a8-9450-4289-81d1-419fe8b57f01 - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 01/10/2025 16:13 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00647903-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 190/2025
Datum der Veröffentlichung : 03/10/2025