Generalsanierung Sporthalle Jahnhalle in Euskirchen, Planung TA - HLS

Generalsanierung der Jahnhalle in der Erftstraße in Euskirchen - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Die Sporthalle Jahnhalle Euskirchen ist eine Dreifeldsporthalle aus dem Baujahr 1975 in der Nutzung als Schul- und Vereinssporthalle ohne die Funktion als "Versammlungsstätte" nach …

CPV: 71000000 Architectural, construction, engineering and inspection services, 71200000 Architectural and related services, 71300000 Engineering services, 71315000 Building services
Place of execution:
Generalsanierung Sporthalle Jahnhalle in Euskirchen, Planung TA - HLS
Awarding body:
Stadt Euskirchen - Zentrales Immobilienmanagement
Award number:
07-12-24

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Euskirchen - Zentrales Immobilienmanagement
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Generalsanierung Sporthalle Jahnhalle in Euskirchen, Planung TA - HLS
Beschreibung : Generalsanierung der Jahnhalle in der Erftstraße in Euskirchen - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Kennung des Verfahrens : 1edc4f62-98ad-4c6c-b899-c84df8325a42
Interne Kennung : 07-12-24
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71315000 Haustechnik

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Im Schilderfeldchen 29
Stadt : Euskirchen
Postleitzahl : 53879
Land, Gliederung (NUTS) : Euskirchen ( DEA28 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Planungen betreffen die Sporthalle Jahnhalle, Erftstraße 30, 53879 Euskirchen

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 170 000 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYLY2RZ
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Generalsanierung Sporthalle Jahnhalle in Euskirchen, Planung TA - HLS
Beschreibung : Die Sporthalle Jahnhalle Euskirchen ist eine Dreifeldsporthalle aus dem Baujahr 1975 in der Nutzung als Schul- und Vereinssporthalle ohne die Funktion als "Versammlungsstätte" nach SBauVO NRW. Der Baukörper besteht aus Beton und befindet sich weitgehend im Errichtungszustand. Das Objekt weist Mängel sowohl in der Bausubstanz als auch in der Technischen Ausstattung auf. Die Jahnhalle soll umfassend saniert und modernisiert werden für eine Sportnutzung über weitere 30-40 Jahre. Der langfristigen Nutzungsabsicht entsprechend soll der energetische Standard nach der Modernisierung annähernd Neubauniveau erreichen. Der Einsatz regenerativer Energien soll im Hinblick auf die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft und ggf. umgesetzt werden. Aktuell versorgt der Wärmeerzeuger in der Jahnhalle auch die benachbarten Willi-Maurer-Sporthalle aus dem Baujahr 2019. Diese technische Verbindung zur Nachbarhalle muss planerisch berücksichtigt werden. Es bestehen von Seiten des AG konkrete Vorstellungen zur Nutzung der Halle und eine Objektplanung (Architektenplanung) annähernd der LPH 2 mit Darstellung von Funktionsbereichen. Besonderheit in der Projektierung ist die Integration eines Museumsarchivs in den ehemaligen Foyerbereich der Jahnhalle unter Verwendung von Fördermitteln. Hierbei bestehen hohe Anforderungen an die Klimatechnik (Konstanz Temperatur u. Feuchte). Der bauliche Start der Modernisierung der Sporthalle und damit der Beginn der Nutzungsunterbrechung für die Schule und Vereine ist an die Fertigstellung der Sporthalle zur Marienschule Euskirchen gebunden. Der Baustart für die Modernisierung der Jahnhalle wird derzeit auf Ende 2027 abgeschätzt. Für das Bauvorhaben stehen finanzielle Mittel in Höhe von maximal EUR 4,78 Mio. netto für die Kosten der Kostengruppen 200 bis KG 600 zur Verfügung. Als terminliche Meilensteine sind zu benennen: Leistungsbeginn Planung: 28.04.2025, Baubeginn: Ende 2027, Fertigstellung (Bauausführung)/ Abnahmen: Ende 2029. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3 bis 9 werden in der weiteren Beauftragungsstufen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Interne Kennung : 07-12-24

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71315000 Haustechnik
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 3+4 gemäß § 55 HOAI Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5-7 gemäß § 55 HOAI Beauftragungsstufe 4: Leistungsphase 8 gemäß § 55 HOAI Beauftragungsstufe 5: Leistungsphase 9 gemäß § 55 HOAI. Der AN ist verpflichtet die Leistungen weiterer Stufen zu erbringen, soweit der AG diese Leistungen schriftlich abruft. Dem AG steht das Recht zu, die zur Beauftragung vorgesehenen Leistungen je nach Erkenntnissen aus dem Projektfortschritt zu reduzieren oder zu erweitern sowie die Stufen oder Leistungsphasen ganz oder in Teilen abzurufen. Jede Stufe stellt eine eigenständigen Leistungsabruf dar. Ein Rechtsanspruch des AN auf Übertragung aller oder einzelner Stufen oder Leistungsphasen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars oder weitergehende Rechte, gleich welcher Art, herleiten, insbesondere keine Ansprüche auf Auftragserteilung oder auf Schadensersatz oder Entschädigung wegen der Nichtbeauftragung von Leistungen. - Besondere Leistungen gemäß Anlage 15.1 HOAI, hier insbesondere: - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Im Schilderfeldchen 29
Stadt : Euskirchen
Postleitzahl : 53879
Land, Gliederung (NUTS) : Euskirchen ( DEA28 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Planungen betreffen die Sporthalle Jahnhalle, Erftstraße 30, 53879 Euskirchen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 28/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Personelle Besetzung
Beschreibung : Details zur Bewertung dieses Zuschlagskriteriums sind den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 35
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Fachtechnische Lösungsansätze
Beschreibung : Details zur Bewertung dieses Zuschlagskriteriums sind den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Strukturelle Herangehensweise an das Projekt/Projektanalyse
Beschreibung : Details zur Bewertung dieses Zuschlagskriteriums sind den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Gesamteindruck Konzept
Beschreibung : Details zur Bewertung dieses Zuschlagskriteriums sind den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 5
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Honorarangebot
Beschreibung : Details zur Bewertung dieses Zuschlagskriteriums sind den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : - Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Bieter bzw. Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber/Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: - Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen : - Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Bieter bzw. Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber/Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: - Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Euskirchen - Zentrales Immobilienmanagement

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Euskirchen - Zentrales Immobilienmanagement
Registrierungsnummer : DE122395343
Postanschrift : Im Schilderfeldchen 29
Stadt : Euskirchen
Postleitzahl : 53879
Land, Gliederung (NUTS) : Euskirchen ( DEA28 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Zentrale Vergabestelle
Telefon : +49 225114-512
Internetadresse : https://www.euskirchen.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer : DE 812110859
Postanschrift : Zeughausstraße 2 - 20
Stadt : Köln
Postleitzahl : 50667
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2211473-045
Fax : +49 2211472-889
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 0cd75aa7-91b9-42da-b196-ded16fc71e29 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 10/07/2025 14:21 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00453444-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 131/2025
Datum der Veröffentlichung : 11/07/2025