Zusätzliche Informationen
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Bekanntmachungs-ID: CXP4DY55XJF a) Der Auftraggeber ist Zuwendungsempfänger im Sinne des § 99 Nr. 4 GWB. Aufgrund der Zuwendungsbestimmungen behält sich die Vergabestelle vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und ohne Zuschlagserteilung zu beenden, wenn der Zuschlag nach den Regelungen der "Information zum Teilnahmewettbewerb nach VgV" auf das Angebot eines Bieters erteilt werden müsste, der seinen Sitz außerhalb des Gebietes der EU hat. Alternativ zur Aufhebung behält sich die Vergabestelle vor, alle Teilnahmeanträge und/oder Angebote von Bietern, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, auszuschließen. Entsprechendes gilt, wenn der Zuschlag auf das Angebot einer Bietergemeinschaft erteilt werden müsste, bei denen ein oder mehrerer Mitglieder ihren Sitz außerhalb der EU haben. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einer gesonderten "Eigenerklärung der Eignung" (Anlage B) vorzulegen. Bewerbergemeinschaften haben einen berechtigten Vertreter zu benennen (Anlage C). Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen zu berufen, so sind diese im "Verzeichnis anderer Unternehmen" (Anlage D) anzugeben und die entsprechenden Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einer gesonderten "Eigenerklärung zur Eignung" (Anlage B) vorzulegen. Zusätzlich ist mit dem Teilnahmeantrag die "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" vorzulegen (Anlage E). Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind von jedem eignungsverleihenden Unternehmen die entsprechenden Erklärungen in der Anlage B abzugeben. Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, ohne dass ein Fall der Eignungsleihe vorliegt, so muss er die dafür vorgesehenen Leistungen im Teilnahmeantrag (Anlage A) angeben. Die zur Erbringung dieser Leistungen vorgesehenen Unterauftragnehmer sind spätestens mit der Abgabe des endgültigen Angebots verbindlich zu benennen. c) Eignungsprüfung Die Teilnahmeanträge und Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben: - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB). - Angabe zu Insolvenzverfahren (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) - Eigenerklärung zur Einhaltung umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen insbesondere Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). - Angaben zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. - Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). - Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Interessenkonflikten (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) - Eigenerklärung, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB). - Eigenerklärung, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). - Eigenerklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu erbringen (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB). - Eigenerklärung, dass zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wegen unzulässiger Beeinflussung des öffentlichen Auftraggebers nach § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB. - Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt. - Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Bezügen zu Russland gem. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt (Anlage F). Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bieter, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Angebote zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich nach § 56 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Angebote inhaltlich sowie auf das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bieters nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung. d) Auswahlkriterien Zum Verhandlungsverfahren werden maximal vier Bewerber /Bewerbergemeinschaften zugelassen, die dann Bieter/Bietergemeinschaften genannt werden. Gibt es nur drei oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und bei denen ein formell ordnungsgemäßer und den Mindestbedingungen für den Auftrag entsprechender Teilnahmeantrag vorliegt, werden nur diese zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen. Sollten die genannten Voraussetzungen bei mehr als drei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften vorliegen, werden die drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren zugelassen, die die höchste Punktzahl gemäß den nachfolgenden und in der "Information zum Teilnahmewettbewerb nach VgV" im Detail beschriebenen Auswahlkriterien des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft erzielen. Für die Wertung der Auswahlkriterien (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) sind durch jeden Bewerber / jede Bewerbergemeinschaft Angaben zu Anzahl und Berufserfahrung der in der Trassierung und Planung vergleichbarer Projekte tätigen Mitarbeiter zu machen sowie bis zu drei Referenzprojekte in Anlage B "Eigenerklärung zur Eignung" anzugeben, bei denen Planungsleistungen für den Neubau von Gashochdruckleitungen erbracht wurden. Insgesamt können hierbei bis zu 150 Punkte in den Kriterien "Berufserfahrung Mitarbeiter" (30 Punkte) und "Referenzprojekte" (40 Punkte je Referenzprojekt, insgesamt 120 Punkte für drei Referenzprojekte) erzielt werden. Bei Punktegleichstand zwischen dem auf dem 3. Rang liegenden Bewerber/Bewerbergemeinschaft und dem auf dem 4. Rang und nachfolgenden Rängen liegenden Bewerbern/Bewerbergemeinschaften werden zusätzlich zu den auf den Rängen 1 bis 3 liegenden Bewerbern/Bewerbergemeinschaften alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften zugelassen, die dieselbe Punktzahl haben wie der/die auf dem 3. Rang liegende Bewerber/Bewerbergemeinschaft.