Beschreibung
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1. Angabe zu Arbeitskräften (Anlage "Eigenerklärung zur Eignung") 2. Eigenerklärung zu Referenzen 3. Datenblätter der bei den Muster-Szenarien verwendeten Leuchten 4. PDF- und Eulumdat-Dateien der lichttechnischen Berechnungen als ZIP-Anlage Geforderte Mindeststandards: 1. Alle zu liefernden LED-Leuchten verfügen über eine Garantie auf Ihre Funktionalität von 10 Jahren 2. Alle zu liefernden LED-Leuchten müssen eine Lichtfarbe von 3000K aufweisen 3. Alle zu liefernden LED-Leuchten sind vorbereitet zur Lichtstromreduktion über eine zusätzliche bauseitige Steuerphase (230Vac). Der Lichtstrom wird bei spannungsloser Steuerphase um 50 % reduziert. 4. Alle zu liefernden LED-Leuchten müssen eine Nutzlebensdauer von 100.000 Stunden aufweisen (L90B10) 5. Alle zu liefernden LED-Leuchten müssen eine ENEC-Zertifizierung aufweisen 6. Alle zu liefernden LED-Leuchten dürfen kein Licht in den oberen Halbraum abstrahlen (ULOR-Wert = 0 %) 7. Alle zu liefernden LED-Leuchten sollen modular aufgebaut sein. LED-Modul und Betriebsgerät müssen separat verbaut und austauschbar sein. 8. Alle Komponenten müssen mit handelsüblichem Werkzeug oder werkzeuglos montierbar, demontierbar sowie getrennt voneinander und unabhängig vor Ort austauschbar sein. 9. Zugänglichkeit zu den LED-Modulen muss mit handelsüblichem Werkzeug möglich sein, keine Versiegelung oder Verklebung der LED-Einheit. 10. Die Treiber der LED-Leuchten müssen durch den Auftraggeber programmierbar sein: Der Auftraggeber nutzt derzeit im übrigen Versorgungsgebiet die Möglichkeit, im Falle von defekten LED-Treibern der Leuchten die bereitgestellten Ersatzgeräte direkt zu programmieren. Er spart sich dadurch eine zweite Anfahrt, bei der ein zuvor installiertes Provisorium durch den im Nachgang gelieferten programmierten LED-Treiber des Herstellers ersetzt wird. Im Rahmen der Betreuung des ausgeschriebenen Umrüstgebietes ist es dem Auftraggeber nicht zumutbar, bei jedem Defekt einer Leuchte den Leuchtenstandort zweimal anzufahren. Aus diesem Grund muss es dem Auftraggeber möglich sein, die elektrischen Betriebsgeräte (LED-Treiber) der vom Auftragnehmer gelieferten Leuchten mit mobilen Endgeräten (Laptop, Tablet, Mobiltelefon o. ä.) über eine kontaktlose Schnittstelle (z.B. über NFC) auszulesen 6 einen bereits vorhandenen Ersatztreiber vor Ort neu zu programmieren. Hierzu sind dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer alle notwendigen Informationen, Dateien, Geräte und Software zur Verfügung zu stellen. 11. Nachweis, dass folgende Muster-Beleuchtungsszenarien unter Einsatz der angegebenen Leuchtenarten mit Leuchten aus dem Portfolio des Bewerbers normgerecht ausleuchtbar sind. Die Verwendung von Mastverlängerungen in der Lichtberechnung ist nicht zulässig. Die zugehörigen Ergebnisse der nach DIN EN 13201 normgerechten lichttechnischen Berechnungen sind den Bewerbungsunterlagen in tabellarischer Form beizufügen. Dabei sind auch die eingesetzten Leuchten zu benennen und die Datenblätter und Eulumdat-Dateien zur Überprüfung der Ergebnisse als PDF und in tabellarischer Form zur Verfügung zu stellen (Upload per Zip-Datei als Anlage). Bei den Szenarien wurde die Masthöhe angegeben. Sofern der Lichtaustritt der eingesetzten dekorativen Leuchte höher liegt, kann diese Differenz in der Lichtberechnung mitberücksichtigt werden (Lichtpunkthöhe). Sofern ein höherer Lichtpunktabstand mit den eingesetzten Leuchten möglich ist, so kann dieser angegeben werden. Folgende Werte sind bei den lichttechnischen Berechnungen einzusetzen: Wartungsfaktor: 0,89 Fahrbahneigenschaften: R3 mit q0=0,07 Beleuchtungsklasse der Gehwege max. zwei Klassen unter der Beleuchtungsklasse auf der Fahrbahn aber mindestens P6 6.1. Szenario 1: Technische Leuchten Beleuchtungsklasse: M5 Blendung f Ti (Ti-Wert): 15 % Masthöhe: 7,5 m Mastform: Peitsche Mastanordnung: Einseitig Straßenbreite: 12 m Fahrbahnbreite: 9 m Lichtpunkt-Abstand: 40 m oder höher Ausleger: 1,5 m Überhang: 0 m Fußwegbreite: beidseitig je 1,5 m 6.2. Szenario 2: Technische Leuchten Beleuchtungsklasse: M5 Blendung f Ti (Ti-Wert): 15 % Masthöhe: 7,5 m Mastform: Gerade Mastanordnung: Einseitig Straßenbreite: 11 m Fahrbahnbreite: 9 m Lichtpunkt-Abstand: 35 m oder höher Ausleger: - Überhang: -1 m Fußwegbreite: beidseitig je 1 m 6.3. Szenario 3: Technische Leuchten Beleuchtungsklasse: P4 Blendung f Ti (Ti-Wert): 30 % Masthöhe: 7,5 m Mastform: Peitsche Mastanordnung: Einseitig Straßenbreite: 7 m Fahrbahnbreite: 5 m Lichtpunkt-Abstand: >45 m Ausleger: 1,5 m Überhang: +0,5 m Fußwegbreite: beidseitig je 1 m 6.4. Szenario 4: Dekorative Mastaufsatzleuchte (z.B. Zylindrische Form) Beleuchtungsklasse: P4 Blendung f Ti (Ti-Wert): 30 % Masthöhe: 4,5 m Mastform: Gerade Mastanordnung: Einseitig Straßenbreite: 7 m Fahrbahnbreite: 5 m Lichtpunkt-Abstand: 35 m oder höher Ausleger: - Überhang: -1 m Fußwegbreite: beidseitig je 1m 6.5. Szenario 5: Dekorative Mastaufsatzleuchte (z.B. Zylindrische Form) Beleuchtungsklasse: P4 Blendung f Ti (Ti-Wert): 30 % Masthöhe: 4,5 m Mastform: Gerade Mastanordnung: Einseitig Straßenbreite: 11 m Fahrbahnbreite: 8 m Lichtpunkt-Abstand: 35 m oder höher Ausleger: - Überhang: -1,5 m Fußwegbreite: beidseitig je 1,5 m 6.6. Szenario 6: Dekorative Mastaufsatzleuchte (z.B. Zylindrische Form) Beleuchtungsklasse: M6 Blendung f Ti (Ti-Wert): 20 % Masthöhe: 4,5 m Mastform: Gerade Mastanordnung: Einseitig Straßenbreite: 7 m Fahrbahnbreite: 5 m Lichtpunkt-Abstand: 27 m oder höher Ausleger: - Überhang: -1 m Fußwegbreite: beidseitig je 1 m 6.7. Szenario 7: Technische Überspannungsleuchte (Seilleuchte) Beleuchtungsklasse: M6 Blendung f Ti (Ti-Wert): 20 % Masthöhe: 7,5 m Mastform: Gerade Mastanordnung: Mittig über Straße Straßenbreite: 8 m Fahrbahnbreite: 6 m Lichtpunkt-Abstand: 40 m oder höher Ausleger: - Überhang: +3,0 m Fußwegbreite: beidseitig je 1 m