Zusätzliche Informationen
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1. Bestandteile der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der KZVWL im Vergabeverfahren c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung d) Anlage 03: Angebot des Auftragnehmers e) Anlage 04: Preisblatt (= Vordruck 08) f) Anlage 05: Qualitätskonzept (= Vordruck 09) g) Anlage 06: Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftragnehmers (= Vordruck 06) h) Anlage 07: Soweit relevant: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) i) Anlage 08: Soweit relevant: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (= Vordruck 07) j) Anlage 09: Soweit relevant: Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordruck 07a) k) Anlage 10: Soweit relevant: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05) l) Anlage 11: Soweit relevant: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05a) m) Anlage 12: Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes bei der KZVWL n) Anlage 13: Hausordnung für externe Dienstleister o) Anlage 14: Leitlinie Informationssicherheit und Datenschutz p) Anlage 15: Richtlinie zum Lieferanten- / Dienstleistermanagement q) Anlage 16: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) r) Anlage 17: Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) Die Angebotsbedingungen des Auftragnehmers finden Anwendung, soweit sie den Bedingungen der Rahmenvereinbarung nicht widersprechen. 2. Unterauftragnehmer a) Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 36 VgV zulässig. b) Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der KZVWL zu werden. c) Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV hat jeder Bieter bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. d) Die KZVWL kann gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie gemäß § 47 VgV den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 05/ 05a: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen. e) Beruft sich ein Bieter gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. f) Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist hierfür der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die KZVWL behält sich vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. g) Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der KZVWL. h) Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. i) Die KZVWL überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die KZVWL kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 3. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Sanktionstatbeständen a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). b) Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). c) Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). 5. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: a) Vordruck 01 Angebotsvordruck b) Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur falls einschlägig) c) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung (Umsatz & Referenzen) d) Vordruck 04 Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) e) Vordruck 04a Eigenerklärung MiLoG (§ 19 Abs. 3 MiLoG) f) Vordruck 04b Eigenerklärung Sanktionen (Art. 5k EU-VO 833/2014) g) Vordruck 05 Eignungsleihe - wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (nur falls einschlägig) h) Vordruck 05a Eignungsleihe - technische und berufliche Leistungsfähigkeit (nur falls einschlägig) i) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner j) Vordruck 07 Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (nur falls einschlägig) k) Vordruck 07a Nachweis Unterauftragnehmer (nur falls gefordert) l) Vordruck 08 Preisblatt m) Vordruck 09 Qualitätskonzept (max. 10 Seiten, Word-Format) n) Nachweis der erlaubten Berufsausübung -- Nur, soweit Berufsausübung erlaubnispflichtig o) Angebot des Bieters