Beschreibung
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Auf dem Gelände der Mühlenstraße 70 befindet sich eine Gymnastikhalle, eine Rollschuhbahn und ein Sportplatz. Die Gymnastikhalle in der Mühlenstraße dient der Nutzung der Öffentlichkeit. Die am Standort vorhandenen bestehenden Baulichkeiten entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen und sind verbraucht. Die Sportanlage wird seit Jahrzehnten regelmäßig Wochentags von einer breiten Öffentlichkeit genutzt. Am Wochenende teilweise auch für den Vereinspunktspielbetrieb. Diese Sportanlage ist im Ortsteil Lankwitz ein wichtiger Bestandteil für den Schul-, Freizeit-, Senioren-, Kindergarten- und Vereinssport und muss daher in seiner bestehenden Form erhalten bleiben. Eine Ausweitung des bestehenden Sportangebotes ist nicht vorgesehen. Die auf dem Grundstück stehende Gymnastikhalle ist baufällig und soll deshalb abgerissen werden. Ein Ersatzneubau wird an gleicher Stelle errichtet, die Grundfläche vergrößert sich durch die Nutzungsanforderungen allerdings gegenüber dem Altbestand. Die Gymnastikhalle wird annähernd niveaugleich mit dem angrenzenden Sportplatz errichtet. Der eingeschossige, barrierefreie Neubau ist so gestaltet, dass er hinsichtlich seiner Proportionen möglichst kleinteilig in der Parklandschaft in Erscheinung tritt. Die Ausrichtung erfolgt so, dass die Zugänge zum Gebäude von der Wohnbebauung abgewandt sind, um die Geräuschemissionen auf die Nachbarbebauung möglichst gering zu halten. Die Erschließung der Halle und aller Umkleiden erfolgt über den Hauptzugang von Südosten aus. Ein weiterer Zugang ist in Richtung des Sportplatzes vorgesehen. Von hier ist ein Umkleidetrakt mit zwei Kabinen direkt von außen für die separate Nutzung für den Außensport zugänglich. Die Gymnastikhalle dient dem Schul-, Freizeit-, Senioren-, Kindergarten- und Vereinssport. Als Nutzung der Halle ist Gymnastik im weitesten Sinne geplant, Ballsport ist nicht vorgesehen. Aus der Nutzung resultiert eine lichte Raumhöhe der Halle von 5,00 m. An die Halle schließt ein Geräteraum an, der mit einem Schwingtor von der Halle abgetrennt ist. Der Raum für die Außensportgeräte hat einen Außenzugang, ebenso die Technikräume. Der Betrieb der Halle wird für die Zeit der Arbeiten eingestellt. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Entwurfsplanung aus dem Jahr 2015 ist die LP 3 für die technische Gebäudeausrüstung für alle Kostengruppen zu wiederholen und dem aktuellen gütigen Standard anzupassen. Der Projektumfang umfasst die LP 3-9. Des Weiteren wurden besondere Leistungen definiert welche zur Ausführung kommen sollen. Für Planungsleistungen zum Abriss und Neubau einer Gymnastikhalle in der Mühlenstraße 70, 12249 Berlin wird ein geeignetes Fachplanungsbüro gesucht. Durch das Planungsbüro bzw. Planungsteam sind folgende Leistungen zu bearbeiten: - Technische Ausrüstung (§ 53ff. HOAI, in Verbindung mit Anlage 15), AG 1-5 - Besondere Leistungen, s. IV 4112.H F Vertrag TGA spezifische Leistungspflichten Folgende bauvorbereitenden Gutachten und Untersuchungen wurden bereits durchgeführt: - Baugrundgutachten - Schadstoffuntersuchung - Statische Vorplanung Alle Gutachten sind als Anlage der Ausschreibung beigefügt. Folgende Pläne sind als Anlage beigefügt: - Grundriss Bestandsgebäude - Lageplan: Sporthallengrundstück - Schnitte & Ansichten: Südost, Schnitt A1, Dachaufsicht/Schnitt Halle Luftraum, Schnitt A2 - Grundriss: EG - Dachaufsicht & Ansichten: Nordost, Südwest, Dachaufsicht Halle - Pläne der Ver- und Entsorger 1.4 Planungsumfang Der Planungsumfang für die technische Gebäudeausrüstung entspricht den in der HOAI definierten Leistungsphasen für die technische Ausrüstung in LP3 bis 9. Die nachfolgenden Kostengruppen sind im Projekt enthalten: 410, 420, 430, 440, 450, 480, 490 sowie 550. Als Grundlage für die Planung ist vorrangig die aktuell gültige Normenreihe der DIN 18032 sowie das Planungshandbuch Sport der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie anzuwenden.